Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0969/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Der anliegenden Liegeplatz- und Gebührensatzung wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zusammenfassung:

Wie mit Geschäftlicher Mitteilung vom 15.10.2020 –Drs. 0866/2020- berichtet, beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einen Vertrag zu schließen, wonach sie den Betrieb des Liegeplatzes für die Traditionssegler am Tiessenkai übernimmt.

 

II. Sachverhalt:

Nach dem aktuellen Stand wird der Vertrag mit der WSV mit Wirkung vom 01.01.2022 geschlossen.

Die Sporthafen Kiel GmbH wird die operativen Aufgaben wahrnehmen.

 

Es ist erforderlich, dass eine städtische Liegeplatz- und Gebührensatzung für den Tiessenkai erlassen wird, die u. a. die Liegegebühren regelt.

Die Gebührenhöhe orientiert sich an dem städtischen Sporthafentarif.

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...