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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0977/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Auf dem Weg zum ZukunftsquartierHoltenau Ost“ wurden im zurückliegenden Berichtsjahr erneut einige Meilensteine sowie Planungsfortschritte erreicht.

I   Planung, Gutachten und Erschließung

Der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb r das Sanierungsgebiet „Holtenau Ost“ wurde EU-weit durchgeführt.

15 interdisziplinär zusammengesetzte Planungsteams haben sich der herausfordernden Wettbewerbsaufgabe gestellt und eine Bandbreite an verschiedenen Ideen zur möglichen Anlage und Gestaltung des nftigen Stadtquartiers präsentiert.

Am 26. und 27. Oktober 2021 hat die teils international besetzte Jury getagt und ihre Entscheidung getroffen.

Das Planungsteam, dessen Entwurf im Wettbewerbsverfahren als bester Entwurf ausgewählt wurde, wird mit der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Kombination mit einem Gestaltungshandbuch beauftragt (Auftragsversprechen).

Die Verwaltung wird nach Beendigung des Wettbewerbs[1] eine entsprechende Vorlage in die Gremien einbringen.

Der Abschluss der derzeit laufenden Sanierungsuntersuchung bzgl. der auf dem ehemaligen MFG-5-Areal nachgewiesenen PFC-Belastung (Altlasten, Belastung durch per- und polyfluorierte Chemikalien) erfolgt im Frühjahr 2022.

Das mit dem Abschlussbericht vorgelegte Sanierungskonzept zeigt geeignete Maßnahmen, Kosten und Zeithorizonte der Sanierung auf. Es bildet die Grundlage für den Sanierungsplan. Dieser enthält insbesondere die planerische Darstellung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme mit dem Nachweis der Eignung sowie einem finalen Zeit- und Kostenplan. Mit der Fertigstellung des Sanierungsplanes wird frühestens Ende 2022 gerechnet. Zur Kostenverantwortlichkeit wird auf die Drs. 1066/2020 verwiesen. 

Bzgl. des Sachstandes der 2. äeren Erschließung des Sanierungsgebietes wird auf die Drs. 0257/2021 und 0258/2021 verwiesen.

Holtenau Ost“ ist Kiels nftige Visitenkarte an der Förde. Der Anspruch der Verwaltung an eine nachhaltige Stadtentwicklung fokussiert dabei auch die mittelfristige Nachnutzung der bereits brachgefallenen Flächen. So sind seit 2014 weite Teile des Arealsr die Öffentlichkeit zugänglich [vgl. Drs. 0363/2014]. Seit 2015 haben sich weitere Nutzungen vor Ort etabliert (z. B. die Unterbringung geflüchteter Menschen und einige Veranstaltungen).

Mit dem Erwerb des ehemaligen MFG-5-Areals durch die LHK bietet sich nun die Chance, für einige Jahre und dies in Abhängigkeit vom Realisierungsfortschritt des Stadtquartiers, die bisherigen Ansätze der Zwischennutzung zu verstetigen und auszuweiten. War bislang stets eine Abstimmung mit und Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über Art und Umfang von temporären Nutzungen erforderlich, hat die Verwaltung nun, stets unter Beachtung rechtlicher wie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiheit.

In moderater Ergänzung und Kombination bereits vorhandener Zwischennutzungen werden temporäre Nutzungen in übergeordnetem städtischem Interesse grundsätzlich ermöglicht. In Betracht kommen nicht-kommerzielle Nutzungen für Freizeit, Sport, Erholung, Kultur, Jugend sowie das (ebenfalls nicht-gewinnorientierte) Waterkant-Festival und ggf. vergleichbare Veranstaltungen. Auch ergänzende Nutzungen aus dem Bereich der Gastronomie in sehr untergeordnetem Maße sind grundsätzlich vorstellbar.

In den rückwärtigen Bereichen und den aktuell nicht öffentlichen Bereichen bleiben vorhandene Nutzungen wie z. B. die Unterbringung geflüchteter Menschen temporär bestehen.

Mit der Zwischennutzung wird Raum für Nutzer*innen, für Dialog und neue Ideen geschaffen. Das macht den Standort in der Stadtgesellschaft und darüber hinaus sichtbar und kann Impulse für dauerhafte Nutzungen geben.

II  Beauftragung eines Sanierungsträgers

Im Umsetzung der Beschlüsse der Selbstverwaltung [Drs. 0234/2016, 1098/2018] wurde ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt und abgeschlossen.  

Der in diesem Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bieter, wird die LHK bei der Durchführung, Vorbereitung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamt- bzw. Sanierungsmaßnahme sowie der fiskalischen Abwicklung als treuhänderischer Sanierungsträger unterstützen.

Bzgl. des Abschlusses des Vergabeverfahrens wird auf den parallel eingebrachten Antrag der Verwaltung [Drs. 0978/2021] verwiesen.

III  Grundstücksangelegenheiten im Sanierungsgebiet  

Am 15. Dezember 2020 wurde zwischen der LHK und der BImA der Kaufvertrag über weite Teile des ehemaligen MFG-5-Areals geschlossen [vgl. Drs.1066/2020].

Die Wirksamkeit des o.g. Kaufvertrages stand unter dem Zustimmungsvorbehalt von Gremien des Bundes. Diese Zustimmung ist im Mai 2021 erfolgt. Mit diesem Datum ist der Lasten- und Pflichtenübergang auf die LHK erfolgt. Der Eigentumsübergang setzt noch den Abschluss der Vermessungsarbeiten und die Eintragung ins Grundbuch voraus, womit zu Beginn des Jahres 2022 gerechnet wird.

Die Verfügbarkeit an Eigentum im Sanierungsgebiet ist für die LHK sowie für das MILIG als Fördermittelgeberin das zentrale Instrument einer qualitativ hochwertigen Durchführung und Sicherung der Ziele und Zwecke der Sanierung.

Die im nördlichen Bereich des ehemaligen MFG-5-Areals gelegene Fläche des künftigen Betriebsstandortes des Außenbezirks Kiel des WSA Ostsee der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurde nicht durch die LHK erworben. Hier stehen BImA und WSV in Kaufvertragsverhandlungen [vgl. Drs.1237/2019], die kurz vor dem Abschluss stehen.

Die WSV wird hier in eigener Regie und Verantwortlichkeit in den kommenden Jahren ihren neuen Betriebsstandort herrichten und den Standort innerhalb des Sanierungsgebietes wechseln. 

Kleinere Grundstücksbereiche des künftigen Eigentums der WSV umfassen heute für die Öffentlichkeit zugängliche Bereiche. Zwischen der WSV und der LHK werden hier in Kürze Gestattungsverträge geschlossen, die eine Nutzung sowohl für die operativen Vorgänge der Neuerschließung durch die LHK als auch für die Öffentlichkeit ermöglichen.

Ausblick

In Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Holtenau Ost“ stehen nun insbesondere die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit Gestaltungshandbuch, die Finalisierung des Altlastensanierungskonzeptes und Sanierungsplans sowie die Ausplanung der äeren 2. Erschließung des Quartiers an.

Daneben werden bereits auch weitere Planungsschritte auf dem Weg zur Neuordnung des Areals eingeleitet.

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister


[1] Nicht offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß VgV

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