Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1003/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Antrag:

 

Der über- bzw. außerplanmäßigen Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen gem. § 84 i. V. m. § 82 Gemeindeordnung (GO) wird im Teilplan 541 bei der Investitionsmaßnahme 54100010247 Goethestraße - Fahrradstraße in Höhe von 500.000 EUR, bei der Investitionsmaßnahme 5410010300 Waisenhofstraße Umbau zur Fahrradstraße in Höhe von 150.000 EUR, im Teilplan 543 bei der Investitionsmaßnahme 5430010299 Gutenbergstraße zwischen Hansastraße und Eckernförder Straße in Höhe von 150.000 EUR und im Teilplan 544 bei der Investitionsmaßnahme 5440010107 Grundinstandsetzung Barkauer Kreuz in Höhe von 600.000 EUR zugestimmt.

 

Deckung erfolgt im Teilplan 538 bei der Investitionsmaßnahme 5380010187 Wellingdorfer Straße, da die durch die gem. §12 Abs.2 GemHVO zugeordnete Verpflichtungsermächtigung (VE) um 300.000 EUR reduziert wird. Im Teilplan 541 wird bei der Investitionsmaßnahme 5410010227 Roskilder Weg Fußngerquerung/Bahngleis eine VE in Höhe von 600.000 EUR und bei der Investitionsmaßnahme 5410010249 Jungfernstieg Fahrradstraße die VE in Höhe von 500.000 EUR nicht genutzt werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5380010187 Wellingdorfer Straße ist der Fortschritt der Planungen noch nicht soweit, dass im Jahr 2021 durch Auftragsvergabe weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Daher werden von dieser Verpflichtungsermächtigung 300.000 EUR in diesem Jahr nicht genutzt werden.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5410010227 Roskilder Weg Fußngerquerung/Bahngleis wird eine VE in Höhe von 600.000 EUR nicht genutzt werden, weil im Jahr 2021 keine Vertragsbindung mehr für die Bauausführung erfolgen wird. Das Projekt befindet sich aktuell in der

Entwurfs-/Ausschreibungsplanung und wird erst Anfang 2022 ausgeschrieben.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 54100010247 Goethestraße Fahrradstraße wird eine VE in Höhe von 500.000 EUR benötigt, um die Ausschreibung noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5410010249 Jungfernstieg Fahrradstraße wird die VE in Höhe von 500.000 EUR nicht genutzt, da dieses Projekt bereits mit den vorhandenen Kassenmitteln fertiggestellt werden kann.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5410010300 Waisenhofstraße Umbau zur Fahrradstraße ist für eine Auftragsvergabe aufgrund von Preissteigerungen eine Bereitstellung einer VE von 150.000 EUR notwendig. Dies macht eine Kostenüberschreitung von rd. 7,8 % aus, die im bisherigen Vergabeverfahren nachvollzogen werden konnte.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5430010299 Gutenbergstraße zwischen Hansastraße und Eckernförder Straße hat die Kostenberechnung ursprünglich Kosten in Höhe von rd. 2.150.000 EUR r zwei Bauabschnitte vorgesehen. Durch geringfügige Plananpassungen im Zuge der Aufstellung der Ausführungsplanungen mussten auch die Kosten angepasst werden. Es kommt zu einer Kostensteigerung von rd. 7 %. Daher ist nun die VE bei dieser Maßnahme um 150.000 EUR auf 1.250.000 EUR zu erhöhen, um den ersten Bauabschnitt noch in diesem Jahr zu vergeben.

 

Bei der Investitionsmaßnahme 5440010107 Grundinstandsetzung Barkauer Kreuz wird eine VE in Höhe von 600.000 EUR benötigt, da diese Leistungen in diesem Jahr ausgeschrieben und vergeben werden sollen, damit zeitgerecht die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen ab

April 2022 erfolgen kann - d. h. die Ausführungssicherheit muss gewährleistet sein, da Abhängigkeiten mit weiteren Baumaßnahmen im direkten Umfeld der Baustelle gegeben sind.

 

r die geplanten Verpflichtungsermächtigungen 5410010300 (Waisenhofstraße Umbau zur Fahrradstraße) sowie 5430010299 (Gutenbergstraße zw. Hansastraße und Eckernförder Straße) sind die dazugehörigen Kassenmittel über die Nachmeldeliste zu den Haushaltsplanungen für die Jahre 2022 ff. nachgemeldet worden.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

Loading...