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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1029/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Annahme einer Spende der KGG GmbH & Co. KG in Höhe von 100.000 EURO wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Mit Schreiben vom 27.10.2021 hat die KGG GmbH & Co. KG angekündigt, der Stadt Kiel anlässlich der Eröffnung von HÖFFNER einen Betrag von 100.000 EURO spenden zu wollen.

 

Der Betrag solle zweckgebunden für Projekte und Einzelmaßnahmen in den Stadtteilen Mitte und Schreventeich/Hasseldieksdamm verwendet werden. Mit dem Betrag sollen ökologische, soziale und/oder sportliche Projekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen gefördert werden. Der KGG sei wichtig, den Ortsbeiräten eine Mitbestimmung bei der Mittelverwendung einzuräumen.

 

Nach § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend von Satz 3 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen.

 

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung entscheidet der Oberbürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 50.000 €. Aufgrund ihrer Höhe bedarf die Annahme der Spenden durch die Landeshauptstadt der Zustimmung der Ratsversammlung.

 

Die Modalitäten einschließlich Einbindung der Ortsbeiräte werden nach der Beschlussfassung der Ratsversammlung geklärt. Über die Ergebnisse und die konkrete Mittelverwendung werden der Bauausschuss sowie ggf. weitere zuständige Ausschüsse informiert.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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