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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1040/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Verwaltung wurde gebeten, die Situation und die Planungen der Landeshauptstadt Kiel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bis 2025 darzustellen (Drucksache 0944/2020).

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz-GaFöG) sieht eine stufenweise Einführung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vor.  Diese Geschäftliche Mitteilung bezieht sich daher auf den Zeitraum bis 2029.

 

 

 

  1. Darstellung der Situation nach Art und Umfang der Ganztagsbetreuung

Das verlässliche Betreuungsangebot für Grundschulkinder umfasst am 01.08.2021 insgesamt 5.796 Plätze an öffentlichen Schulen. Es handelt sich um Plätze in Horten, in Betreuten Grundschulen und in Gebundenen und Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Dem gegenüber stehen insgesamt 7.351 Schüler*innen an öffentlichen Schulen (Stand 11.09.2021).

Zusätzlich werden in der Landeshauptstadt Kiel 150 Plätze der verlässlichen Ganztagsbetreuung an Schulen freier Träger vorgehalten. Diese werden zu einem großen Teil von auswärtigen Kindern in Anspruch genommen.

 

 

Nachfolgend abgebildet sind die verlässlichen Plätze nach Schulstandorten am 01.08.2021, genannt sind die Schüler*innenzahl, das Angebot in den verschiedenen Betreuungsformen, die Gesamtplatzzahl und die entsprechende Betreuungsquote.


 

 

 

 


 

  1. Gesetzlicher Anspruch, Bedarfsprognose und notwendige Ausbaukapazitäten

Der Bund treibt den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen voran. Zukünftig erhält jedes Grundschulkind einen entsprechenden Rechtsanspruch.

 

Zunächst werden ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe erweitert, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

 

Der Anspruch wird im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG - Achtes Sozialgesetzbuch SGBVIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten.

 

Der Gesetzestext in § 24 (4) lautet wie folgt:

„Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.“

 

Zur Vorbereitung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung wird das Betreuungsangebot in Kiel weiter ausgebaut. Mit der Kita-Bedarfsplanung 2014/2015 wurde bereits eine Ziel-Betreuungsquote von 80 % beschlossen. Hier wurden die vorhandenen Plätze in Relation zu den Schulkindern in dieser Altersgruppe gesetzt. In der Kita-Bedarfsplanung 2021/2022 (Drs. 0410/2021) wurde ein Fehlbedarf von 626 Plätzen bei einer Zielquote von 80% festgestellt. Bereits zum Schuljahr 2021/22 wurden 431 neue Plätze in der Schulkindbetreuung bewilligt.

 

Auch bundesweit wird ein Betreuungsbedarf von 80% prognostiziert. Allerdings legt der Gesetzestext - wie oben dargelegt - fest, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch hat. (Es verhält sich hier ähnlich wie mit dem Anspruch auf einen Krippenplatz. Bei Einführung dieses Rechtsanspruches ging man bundesweit von 30 % aus, in Kiel streben wir bereits 50 % an.)

 

Ausgehend von einer anzustrebenden Betreuungsquote von 80 % wäre Kiel bereits jetzt gut vorbereitet.

 

Es gibt in Kiel Schulen, an denen bereits 100 % der Kinder ein Betreuungsangebot wahrnehmen. Hier zeigt sich, dass der individuelle Bedarf offensichtlich höher liegt als die in Kiel oder vom Bund anvisierte Quote von 80 %.  Bei der Einführung des individuellen Rechtsanspruches muss ein Betreuungsplatz an der Schule oder im Umfeld der Schule vorgehalten werden.

 

Die Kieler Kinder gehen sowohl an Kieler Grundschulen, Privatschulen in Kiel als auch an Grundschulen im Kieler Umland zur Schule. Ebenso besuchen Kinder aus dem Kieler Umland Kieler Grundschulen als auch Privatschulen. Aus diesem Grund ist eine differenzierte Prognose, wie viele Schüler*innen Kieler Grundschulen besuchen werden, nicht fundiert darstellbar.

 

Werden die Schüler*innen an Kieler Grundschulen ins Verhältnis zur Bevölkerung ihrer Altersgruppe gesetzt, so ergibt sich für die letzten fünf Jahre eine Quote von durchschnittlich 96,11%. Bei dieser Quote wird angenommen, dass die Quote der Schüler*innen an den Privatschulen und die Quote der Schüler*innen aus dem Kieler Umland sich nicht verändert. Wird diese Quote von 96 % auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung angelegt, so ergeben sich folgende Schüler*innenzahlen an den Kieler Grundschulen:

 

 

Schuljahr

Bev. 6-<10 J.

Grundschüler*innen (96,11%)

2021/2022

8091

7777

2022/2023

8285

7963

2023/2024

8382

8056

2024/2025

8360

8035

2025/2026

8303

7980

2026/2027

8316

7993

2027/2028

8374

8049

2028/2029

8466

8137

2029/2030

8549

8217

 

 

Entlastung der Kommunen durch neue Gesetzgebung beim Ausbau des Angebotes

 

Im Jahr 2020 war man davon ausgegangen, dass es den Rechtsanspruch ab 2025 für alle Grundschulkinder geben wird. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht jedoch einen aufwachsenden Anspruch ab 2026 vor. Erst ab 2029 gilt ein einheitlicher Rechtsanspruch für alle Grundschulklassen. Daher werden die Prognosewerte bis zum Jahr 2029 dargestellt.

 

Die Anzahl der Kieler Grundschüler*innen (ohne Privatschulen) steigt somit von 7620 Schüler*innen in 2020 auf prognostiziert ca. 8200 Schüler*innen in 2029. Dies ist eine prognostizierte Steigerung von ca. 580 Schüler*innen bzw. von 7,6%. Wird von einer Betreuungsquote von 80% aller Schüler*innen ausgegangen, werden insgesamt ca. 6560 Betreuungsplätze im Jahr 2029 an den Kieler Grundschulen benötigt, also eine Steigerung von kalkulatorischen ca. 460 Plätzen.

 

Die Bevölkerungsprognose beinhaltet bereits diverse Neubauprojekte insbesondere in Gaarden und Meimersdorf. In Gaarden wird eine neue 3-zügige Grundschule gebaut (Drs. 0042/2020) und schafft somit nicht nur zusätzliche Schul-,sondern auch Betreuungsplätze. Die Planungen sehen vor, dass für alle Schüler*innen am Schulstandort einen Betreuungsplatz angeboten wird, also eine räumliche Kapazität für 100 % der Kinder.

Im Stadtteil Meimersdorf ist eine neue Grundschule angedacht, um den Bedarf an weiteren Grundschulplätzen in diesem Stadtteil zu decken, wenn das Neubauvorhaben realisiert wird.

Aufgrund der Bevölkerungsprognose und des aktuellen Aufsiedlungsszenarios wird in diesem Stadtteil mit einer 3-zügigen Grundschule gerechnet. Diese wird ebenfalls mit einer Betreuungskapazitätsquote von 100%, also 312 Betreuungsplätzen geplant.

 

Wie oben beschrieben wird von einer durchschnittlichen Betreuungsquote über das ganze Kieler Stadtgebiet ausgegangen. Der zukünftige individuelle Anspruch bei einer Schule kann jedoch auch 100% betragen. Schon jetzt gibt es vereinzelnd Schulen, die eine Betreuungsquote von über 90% aufweisen (siehe 3. Seite). Bei einem Schulneubau wird daher mit einer Betreuungsquote von 100% gerechnet, weil ein evtl. späterer Anbau wegen fehlender Betreuungsflächen (falls der Anspruch über 80% hinausgeht) äußerst unwirtschaftlich wäre.

Bei diesen Prognosezahlen sind die fünf Privatschulen in Kiel nicht erfasst, weil an diesen Schulen erfahrungsgemäß viele Schüler*innen aus anderen Gemeinden beschult werden. Die Gastschüler*innenquote bei der Einschulung im Schuljahr 2020/2021 lag bei 35%. Wie sich die Schüler*innenzahlen an den Privatschulen in Kiel entwickeln werden, lässt sich nicht fundiert darstellen.

 

 

  1. Betreuungsformen

 

Hort

Horte können sowohl als eigenständige Einrichtungen als auch in Form einer Gruppe inner­halb einer Kindertagesstätte bestehen und bieten Grundschulkindern in der Regel vor und nach der verlässlichen Unterrichtszeit eine Betreuung. Das KiTaG sieht reguläre (20 Plätze), mittlere (15 Plätze) und kleine Hortgruppen (10 Plätze) vor.

Eine Erhöhung der 20 regulären Plätze auf 22 Plätze ist bei Bedarf gem. § 25 Abs. 3 KiTaG möglich. Die Kinder verlassen den Hort spätes­tens im Alter von 14 Jahren, erfahrungsgemäß jedoch eher zwischen 10 und 12 Jahren, also nach Abschluss der 4. Klasse.

Die Öffnung zur Schule und zu anderen institutionellen Betreuungsangeboten bestimmt zuneh­mend die konzeptionelle Ausrichtung der Horte.

Die Elternbeiträge sind in der Gebührensatzung für Kindertagesbetreuung geregelt.

 

Betreute Grundschule

Seit vielen Jahren sind Betreute Grundschulen ein fester Bestandteil der Schulkindbetreuung in Kiel und stellen eine verlässliche Betreuungsform für die Stadt dar.

In den weitgehend durch ehrenamtli­che Vorstände und freie Träger der Jugendhilfe geführten Einrichtungen, die sich entweder in Räumen der Schule oder in direkter Nähe befinden, werden vor und nach der verlässlichen Unterrichtszeit Schulkinder der 1. bis 4. Klassenstufe betreut.

Die meisten Betreuten Grundschu­len bieten in Kiel ein warmes Mittagessen sowie Betreuungszeiten bis ca. 16 Uhr (und häufig darüber hinaus) an. Sie ermöglichen außerdem eine umfangreiche Ferienbetreu­ung.

Für die Betreuungsleistungen werden einkommensabhän­gige Elternbeiträge erhoben.

 

Offene Ganztagsschule

Im Anschluss an den Unterricht besteht bei Offenen Ganztagsschulen für Schüler*innen die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, wenn sie Angebote am Nachmittag wahrnehmen. Eine Offene Ganztagsschule muss an mindestens drei Tagen in der Woche ein Nachmittagsangebot vorhalten, die Tendenz geht in Richtung fünf Tage pro Woche. Die Kinder können wählen, an wie vielen Nachmittagen sie Angebote wahrnehmen.

 

Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung

Diese Betreuungsform zeichnet sich durch eine Verzahnung von Offenem Ganztag und Betreu­ter Grundschule aus.

Schüler*innen haben auch bei dieser Betreuungsform die Option, im Anschluss an den Unterricht ein warmes Mittagessen einzunehmen sowie Freizeit­angebote wahrzunehmen.

Gleichzeitig ist eine verlässliche Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in Teilen der Ferien gewährleistet, sodass Eltern ihre Berufstätigkeit ausüben können.

Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist freiwillig, nach Anmeldung für ein Schulhalbjahr jedoch verbindlich.

Für die Betreuungsleistungen werden einkommensabhän­gige Elternbeiträge erhoben.

 

Gebundene Ganztagschule

In Gebundenen Ganztagsschulen wird allen Schüler*innen an fünf Tagen pro Woche ein ganztägiges, verbindliches Unterrichts- und Betreuungsangebot ermöglicht. Im Rahmen des Schultages wird ebenfalls die Einnahme eines warmen Mittagessens ermöglicht.

.

Zum 1. Januar 2015 wurde an den Gebundenen Ganztagsschulen eine einheitliche Randzeiten- und Ferienbetreu­ung eingeführt. Damit finden Eltern am jeweiligen Schulstandort ein umfängliches und verlässliches Betreuungsangebot vor, das ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.

Für die Betreuung während der Schulzeiten wird kein Elternbeitrag erhoben. Die Randzeiten- und Ferienbetreuung ist gebührenpflichtig.

 

 

  1. Sachstand der Arbeitsgemeinschaften

 

4.1              AG des Landes - Gemeinsame Aktivitäten mit den kommunalen Landesverbänden

 

Die bereits im Frühjahr 2019 vom Bildungs- und Sozialministerium eingesetzte AG Ganztag soll als gemeinsame AG des Bildungs- und des Jugendministeriums in neuer Konstitution fortgeführt werden. Der Städteverband war bereits in der damaligen AG Ganztag vertreten.

 

In einem ersten Schritt ist es vorgesehen, die Rahmenbedingungen für einen guten Ganztag durch eine Sachstandserhebung zu ermitteln. Das Amt für Schulen hat im April 2021 Anregungen für die Konzeption einer solchen Sachstandserhebung an den Städteverband übermittelt.

 

 

4.2              Arbeitsgemeinschaft der Landeshauptstadt Kiel

 

a)      Aktuelle Situation

Die Horte unterliegen den Qualitätsanforderungen des Kindertagesförderungsgesetzes und werden durch die Qualitätsaufsichten der örtliche Jugendhilfeträger sowie die Heimaufsicht des Landes kontrolliert.

 

Das bestehende Betreuungsangebot der Betreuten Grundschulen und der Offenen Ganztagsschulen mit Bedarfsorientierter Betreuung ist keinen Rahmenbedingungen unterworfen.

Viele Träger der Schulkindbetreuung sind durch die Verantwortung des Ehrenamtes und den Ansprüchen der Eltern gefordert und finden individuelle Lösungen für ihre Schulen. Es wird eine enge Kooperation mit den Schulen angestrebt, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ihre Bildungschancen zu erhöhen.

Es bestehen bisher keine Vorgaben zum Anforderungsprofil der Mitarbeitenden und starke Unterschiede in den pädagogischen Konzepten.

Bei Neuvergaben von Trägerschaften durch das Amt für Schulen werden Vorgaben zur Qualifikation der Mitarbeitenden und zum Angebotsumfang bereits berücksichtigt. Diese orientieren sich an den in der AG erarbeiteten Qualitätsstandards.

 

b)      Neue Leitlinien und Qualitätsstandards

Die Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung, bestehend aus Trägern der Betreuten Grundschulen und offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung der Schulkindbetreuung, hat in einem mehrjährigen, intensiven Prozess ein pädagogisches Rahmenkonzept erarbeitet. Dieses pädagogische Rahmenkonzept wird in Anlage 1 dargestellt. Es stellt das Kind in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit und definiert die unterschiedlichen Bildungsbereiche. Die Träger der Schulkindbetreuung verpflichten sich zur Kooperation mit den Eltern und der Schule und stellen den Schutzauftrag des § 8a SGB VIII in den Vordergrund. 

 

Es wurden weiterhin Qualitätsstandards und eine Kooperationsvereinbarung (Muster) entwickelt, welche in den Anlagen 2 und 3 zur Verfügung gestellt werden. Diese legt die Personalqualifikation fest und enthält Regelungen zum Personalschlüssel, den Betreuungszeiten und den Raumstandards. Die Schulen und die Träger der Schulkindbetreuung verpflichten sich in einer Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit.

 

c)      Kooperation mit der Schule

Die Kooperationsvereinbarung wird jährlich zwischen den Trägern und den Schulen geschlossen. Beide Seiten verpflichten sich zu gemeinsamen Grundpositionen wie Leitlinien, Schulkonzept oder Konzept der Schulkindbetreuung.

Die Kooperation soll jährlich evaluiert und aus den Erkenntnissen dann neue Ziele vereinbart werden. Sowohl die zwei Bausteine pädagogische Leitlinien und Standards als auch die Kooperationsvereinbarungen wurden mit den Schulrät*innen abgestimmt.

 

Nach der Übergangszeit von 5 Jahren sollen die Qualitätsstandards für alle Träger*innen der Schulkindbetreuungen dieser Betreuungsformen verpflichtend gelten.  Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich im Zuge der gesetzlichen Regelung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunen inklusive der finanziellen Regelungen verändern werden, die ggf. Auswirkungen auf die o.g. Absicht haben wird. Diese ist dann entsprechend anzupassen.

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen Bund / Land /Kommune

Die finanziellen Auswirkungen hängen von den zu Grunde gelegten Standards ab.

 

a)      Aktuelle Finanzierung

Im derzeitigen System sind die Kosten je nach Betreuungsform sehr unterschiedlich. Die Gründe dafür liegen in den unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen.

 

-          Die BGS erhalten eine städtische Förderung je Betreuungsstunde pro Schüler*in in Höhe von 0,65€ im Schuljahr abzüglich der individuell gewährten Landesförderung nach Anzahl der Schüler*innen pro Schule.

 

-          Der OGT mit Bedarfsorientierter Betreuung wird mit jeweils 20,00 € je Teilnehmer*innenwochenstunde im Schuljahr von der Landeshauptstadt Kiel und der Landesförderung finanziert.

 

Durchschnittliche Kosten je Schüler*in bzw. je Betreuungsplatz:

Betreuungsform

durchschnittliche Kosten pro Schüler*in

BGS

741 €

OGT mit BoB

684 €

Gesamtdurchschnitt

im Schuljahr

712,50 €

 

-          Die Finanzierung bei den gebundenen Ganztagsschulen ist nicht vergleichbar. Es erfolgt hier keine Förderung je Schüler*in, sondern es werden die vereinbarten schulbezogenen Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten finanziert. Im Schuljahr 2020/21 betrugen die pro Kopf Ausgaben im Gebundenen Ganztag 1.205,89 €. Zudem werden hier nur Elternbeiträge/-gebühren für Randzeiten und Ferienbetreuung erhoben.

 

Die Einnahmen der Träger gestalten sich wie folgt:

-          Betreute Grundschule: Elternbeiträge, Förderung Stadt abzgl. Förderung Land

-          Offene Ganztagsschulen mit Bedarfsorientierter Betreuung: Elternbeiträge, Förderung Stadt zzgl. Förderung Land

-          Gebundene Ganztagsschulen: Förderung + Personalressource Stadt (Schulsozialarbeit) zzgl. Förderung + Personalressource Land (Lehrkräfte)

 

Personalbedarf bis 2026:

Durch die Einführung der oben genannten kommunalen Qualitätsstandards (s. 4.2.b)) und den Ausbau der Betreuungskapazitäten entstehen in den kommenden Jahren zusätzliche Personalbedarfe bei den Trägern. Es werden Anpassungen bei der Personalqualifikation als auch bei der Personalquantität notwendig werden, um den gewünschten Qualitätsstandard sowie den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen.

 

b)     Finanzvolumen bei Erhöhung der Förderung zur Einhaltung der Qualitätsstandards der Arbeitsgruppe

 

Sofern die Förderung für die BGS von 0,65 € je Betreuungsstunde auf 0,70 € angehoben wird, müsste diese Erhöhung auf die Förderung für OGT mit Bedarfsorientierter Betreuung analog übertragen werden.

Dadurch würde der Fördersatz von 20,00 € je Wochenstunde pro Teilnehmende auf 22,00 € je Teilnehmerwochenstunde für die Offenen Ganztagsgrundschulen angehoben werden (0,05 € je Betreuungsstunde x 40 Schulwochen = 2,00 € je Teilnehmerwochenstunde im Schuljahr).

 

Diese Erhöhungen würden einen finanziellen Mehrbedarf von ca. 260.000 € bis 280.000 € im Jahr für die Landeshauptstadt Kiel bedeuten. Ziel sollte daher sein, verbindliche Standards im Land bei verbindlicher Finanzierung festzulegen.

 

 

 

  1. Vom Bund avisierte Mittel für Betriebskosten und Investitionskosten

Der Bund plant den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze mit bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zu unterstützen. Bereits bewilligt sind bundesweit 750 Millionen Euro über ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder.

 

Es ist geplant, dass der Bund sich in geringer Höhe auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung beteiligt.

 

Die Höhe der Förderungen für Kiel ist noch nicht bekannt.

 

 

 

  1. Kooperation mit Trägern

Die Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Kieler Schulen erfolgt überwiegend durch freie Träger. Das Amt für Schulen fördert aktuell die Angebotsdurchführung von 30 verschiedenen freien Trägern.

Der Ausbau der Betreuungskapazitäten verbunden mit notwendigen Personalerweiterungen kann daher nur in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern gelingen. Die Kapazitätsanpassungen finden immer in Abstimmung mit dem jeweiligen freien Träger und der Schulleitung am Schulstandort statt. Dies ist regelmäßig bei Erweiterung der Betreuungsflächen an den Schulen der Fall.

 

 

 

  1. Förderprogramme

Das Amt für Schulen hat in 2021 insgesamt neun Anträge auf Fördermittel zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestellt.

 

 

Mit Bescheiden vom 02.06.2021 wurden folgende Fördermittel bewilligt:

 

 

 


Schule

Maßnahme

Schätzkosten

rderbetrag

Aufbau Plätze

Klaus-Groth-Schule

Anschaffung einer

Containeranlage für

sechs Schulklassen

1.044.000,00 €

926.800,00 €

von 35 auf 128* aktuell,

maximal 240 Grundschulkinder der Schule könnten betreut werden

Theodor-Heuss-Schule

Anschaffung einer

Containeranlage für

vier Schulklassen

881.200,00 €

781.200,00 €

von 60 auf 80

Toni-Jensen-Grundschule

Anschaffung einer

Containeranlage für

vier Schulklassen

881.200,00 €

781.200,00 €

von 145 auf 218

 

 

 

 

 

Gesamt

 

2.806.400,00 €

2.489.200,00 €

 

* Dies entspricht der aktuellen Gesamt-Schüler*innenanzahl des Grundschulteils.

 

 

 

Durch die Aufstellung dieser Containeranlagen wird der angestrebte Ausbau der Plätze in der Schulkindbetreuung an diesen drei Schulstandorten gelingen.

 

Der Förderzeitraum des genannten Investitionsprogramms endet am 31.12.2021. Es wird mit einer Fortschreibung oder weiteren Investitionsprogrammen in den nächsten Jahren gerechnet.

 

 

 

Fazit

 

In Anbetracht der vielen unterschiedlichen Betreuungsformen mit unterschiedlichen Betreuungsstandards und vor allem auch konzeptionellen Ausrichtungen war der gemeinsame Prozess zur Entwicklung der Leitlinien und Qualitätsstandards zwar ein länger diskursiver Prozess mit unterschiedlichen Erwartungen, aber alle Akteure haben sich aufeinander zubewegt. Damit ist ein gemeinsam abgestimmtes Fundament gelegt, auf welches sich alle Träger der Betreuten Grundschulen und offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung der Schulkindbetreuung beziehen können.

 

Insgesamt ist zu erkennen, dass Kiel ein breit aufgestelltes System in der Ganztagsbetreuung mit einer Vielfalt vorhält, die in vielerlei Hinsicht sehr herausfordernd ist, aber auch schon in einem sehr hohen Maße den Bedarf von Kindern und Eltern befriedigen kann. Somit wird nach der Kindertagesbetreuung auch im Grundschulalter in Kiel bereits ein wichtiges Förderangebot für die Kinder und eines der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern vorgehalten.

 

 

Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist, die Ganztagsbetreuung bis zum Jahr 2029 bedarfsgerecht aufzustellen. Die Landeshauptstadt Kiel soll dem Rechtsanspruch begegnen und allen Kinder ein Angebot zur Ganztagsbetreuung machen können.

Dies bedeutet,

  • der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung muss weiter voranschreiten.
  • die Qualitätsunterschiede sollten abgebaut werden. Land und Bund sind gefragt, finanzielle Voraussetzungen und konzeptionelle Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, so dass sich die unterschiedlichen Betreuungsangebote aufeinander zu bewegen.
  • der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung wird den Fachkräftemangel noch weiter verschärfen. Schon jetzt zeigen sich deutliche Auswirkungen in Kitas und Ganztagsangeboten. Bund und Land müssen sich verantwortlich und verbindlich einer Lösung dieses massiven Problems annehmen.
  • die Kosten werden sich deutlich erhöhen. Bund und Land müssen ebenfalls ihren Beitrag leisten. Es gilt dabei auch in Kooperation mit dem Städteverband Konnexitätsansprüche gegenüber dem Land geltend zu machen.

 

Diese anspruchsvolle Aufgabe der Sicherstellung des Rechtsanspruchs einer Schulkindbetreuung für jedes Kind kann nur gelingen, wenn alle Verantwortungsebenen gleichermaßen ehrgeizig als Verantwortungsgemeinschaft agieren.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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