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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 1045/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur SKK Service GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Dec 8, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die offenen rechtlichen Fragen, die einer Umsetzung bzw. einer städtischen Finanzierung des durch die Ratsversammlung beschlossenen Antrags „Anwendung des TVöD in der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses“ (Drs. 1018/2021) noch im Wege stehen, umgehend zu klären, so dass es möglich wird, noch vor dem 1. Januar 2022 eine Einigung zwischen den Tarifparteien, die auch die verbindliche Übernahme der Beschäftigten der SKK Service GmbH in den TVöD enthält, zu erzielen.
Sollte sich die Geschäftsführung der SKK GmbH danach weiterhin nicht dazu in der Lage sehen eine entsprechende Einigung einzugehen, wird die Verwaltung gebeten, eine Gesellschafterversammlung der SKK GmbH einzuberufen, mit dem Ziel, einen Wechsel der Geschäftsführung in die Wege zu leiten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
In der Sitzung der Ratsversammlung am 28. Oktober 2021 haben SPD, Grüne, LINKE und SSW mit dem Antrag „Anwendung des TVöD in der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses“ (Drs. 1018/2021) erneut, aber sehr viel deutlicher und konkreter als bislang eine Eingliederung der Beschäftigten der SKK Service GmbH in den TVöD. Diese hat laut dem Beschluss bis zum 1. Januar 2024 zu erfolgen. Bis dahin sollten stufenweise deutliche Verbesserungen der Gehaltssituation der Beschäftigten umgesetzt werden. Die dadurch entstehenden Defizite sind laut Beschluss über den städtischen Haushalt auszugleichen.
Dennoch ist die vergangene Verhandlungsrunde zwischen Ver.di und der Geschäftsführung gescheitert, weil die Arbeitgeberseite trotz des eindeutigen Beschlusses der Ratsversammlung der Ansicht war, nicht genügend Rückendeckung von Seiten der Stadt zu haben.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Geschäftsführung die eindeutige Beschlusslage der Ratsversammlung und damit den klaren Auftrag durch die Stadt als alleinige Gesellschafterin der SKK GmbH missachtet und sich weigert entsprechend zu handeln. Wenn Verwaltung und Selbstverwaltung nicht in der Lage sind, die Umsetzung von elementaren politischen Entscheidungen in stadteigenen Betrieben durchzusetzen, steht die demokratische Handlungsfähigkeit der Kommune genau wie die generelle privatwirtschaftliche Organisation von städtischen Betrieben in Frage.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE