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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0053/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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  1. Ausgangslage

 

Mit Beschluss vom 22.11.2016 (Drs. Nr. 0984/2016) wurde die Verwaltung beauftragt, ein planerisches Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 zur Neugestaltung der Wegeführung vom Holstenplatz in den Gebäudekomplex GALERIA (Karstadt)/Sophienhof durchzuführen. Am 05.03.2020 beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung (Drs. Nr. 0212/2020) mit der Union Investment Real Estate GmbH einen Letter of Intent (LoI) abzuschließen. Der LoI wurde am 09.03.2020 abgeschlossen. Weiterhin wurde der Auslobungstext für den Wettbewerb inhaltlich freigegeben.

 

1.1 Wettbewerb

Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgte vom 09.03.2020 bis 04.08.2020. Die finale Preisgerichtssitzung fand am 10.08.2020 statt. Das Preisgericht vergab einstimmig den ersten Preis an die Arbeit von asdfg Architekten, Hamburg und empfahl deren Umsetzung.

 

Die Wettbewerbsarbeit wurde anschließend vom Gewinnerbüro im Rahmen einer Vorentwurfsplanung in drei Varianten konkretisiert und durch eine Tragwerksplanung sowie eine Kostenschätzung ergänzt. Es wurden zwei Varianten weiterverfolgt, die sich in Umfang und Ausführung der Erneuerung unterscheiden. hrend die Variante 1 fast gänzlich der Wettbewerbsarbeit entspricht, werden in Variante 2 deutliche Abstriche gemacht ohne die Intentionen der Wettbewerbsarbeit zu verlassen. Gemäß Kostenschätzung liegen die Kosten der Variante 1 bei 2,9 Mio € brutto und die der Variante 2 bei 2,4 Mio € brutto.

 

1.2 Finanzierungsverhandlungen

Verhandlungen mit Union Investment und Ionic X

Auf Basis der Variante 2 ging die Verwaltung in Finanzierungsverhandlungen mit Union Investment Real Estate GmbH auf der Grundlage des LoI sowie mit der Ionic X S.à.r.l. als Vertragspartner der LH Kiel (trilateraler Vertrag 1989).

Die Finanzierungsverhandlungen wurden inzwischen abgeschlossen. Beide Vertragspartner lehnten eine Mitfinanzierung der Erneuerung des Aufstiegsbauwerks ab.

 

Finanzierungsmöglichkeiten durch Städtebauförderung

Eine Finanzierung durch Städtebaufördermittel steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Eine rderfähigkeit der Sanierung / des Umbaus des Aufstiegsbauwerks re nur dann gegeben, wenn dies für die Erschließung des Gebäudekomplexes GALERIA (Karstadt)/Sophienhof zwingend notwendig ist. Das für die Förderung zuständige Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sieht den Gebäudekomplex durch die umliegenden Straßen jedoch als ausreichend erschlossen an. Das Aufstiegsbauwerk ist zwar nützlich für das Erreichen der +1 Ebene des Gebäudekomplexes und zum Überqueren der Straße, das Grundstück wird aber nicht durch die Anlage erschlossen. Insofern handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um eine nach

B 2.1.6 StBauFR SH 2015 zuwendungsfähige Erschließungsanlage.

 

Resümee

Die Absage der beiden Vertragspartner sowie die fehlende rderfähigkeit bedeutet, dass die Stadt die Finanzierung der Sanierung / des Umbaus alleine übernehmen müsste.

 

 

1.3 Stadtbahn (HÖV-System)

Mit der Drs. Nr. 0827/2018 hat die Ratsversammlung die Entwicklung eines Konzeptes u.a. zur Prüfung der Voraussetzungen einer technischen und finanziellen Umsetzbarkeit eines zusätzlichen Systems für den hochwertigen ÖPNV beschlossen. Unabhängig von der konkreten Systemwahl ist bei der Realisierung eines hochwertigen ÖPNV-Systems davon auszugehen, dass dem Ziegelteich als zentralem Umsteige- und Haltestellenpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit große verkehrliche und stadträumliche Bedeutung zukommen wird. Derzeit befindet sich eine Trassenstudie in der Bearbeitung, deren Ergebnis Ende 2022 vorliegen soll.

Das Aufstiegsbauwerk spielt aufgrund seiner Lage zwischen den beiden geplanten zentralen Haltestellenanlagen Andreas-Gayk-Straße (Holstenplatz) und Ziegelteich dabei eine bedeutende Rolle. Im Rahmen der Trassenstudie erfolgt die Prüfung und Abwägung, ob ein Rückbau des Aufstiegsbauwerkes aus verkehrlichen Gründen erforderlich ist oder maßgebliche Vorteile hat und eine ausschließliche ebenerdige Fußnger*innenhrung über den Ziegelteich möglich ist.

 

 

1.4 Aktueller baulicher Zustand

Die Tragfähigkeit der Hauptbauteile ist bis zu einer Realisierung des HÖV-Systems (Tram oder BRT) nach jetzigem Stand gegeben. Die Stahl-/Glas-Einhausung weist Leckagen auf, die im Rahmen der Unterhaltung beseitigt werden müssen. Die Instandsetzung der Plattform (Betoninstandsetzung, Entwässerungsleitungen, Abdichtungsarbeiten, etc.) ist für 2022 vorgesehen. Im Sommer 2021 wurden Sanierungsarbeiten an der Treppe durchgeführt, da sich die Trittstufen gelöst hatten. Die Arbeiten wurden mit einem Erhaltungszeithorizont von ca. 2 (witterungsbedingt max. 5) Jahren ausgeführt, danach muss die Treppe erneuert oder grundinstandgesetzt werden. Nach Erneuerung der Fahrtreppen im Jahr 2019 erfolgte die Errichtung einer prov. Überdachung der Fahrtreppen im Nov. 2019. Die ursprünglich auf 2 Jahre befristete Baugenehmigung wurde um weitere 2 Jahre (bis Nov. 2023) genehmigt. Die Kosten der Instandsetzung / Sanierung und der Erneuerung der Rolltreppe wurden bzw. werden alleine von der LH Kiel getragen.

 

1.5 Pavillon

Das für den Blumenverkaufspavillon unter dem Aufstiegsbauwerk (ehemals Blumen Muth) bestehende Erbbaurecht ist am 31.12.2020 an die LH Kiel zurückgefallen und wurde nicht verlängert. Der Pavillon ist baulich in so schlechtem Zustand, dass eine weitere, längerfristige Nutzung ausgeschlossen ist. Der ersatzlose Abriss des Gebäudes durch die LH Kiel soll im 2. Halbjahr 2022 erfolgen. Die Fläche wird den Gehwegflächen zugeschlagen und erhält einen Plattenbelag. Bis zum Abriss wird der Pavillon übergangsweise von Kiel Marketing für Ausstellungen, etc. genutzt werden.

 

 

  1. Empfehlung weiteres Vorgehen

 

Vor dem Hintergrund der fehlenden Finanzierungsglichkeiten zur Umsetzung des Wettbewerbs durch die Vertragspartner der LHK bzw. aus Mitteln der Städtebauförderung, einerglichen Notwendigkeit oder Empfehlung des Rückbaus bei Einführung eines V-Systems sowie dem baulichen Zustand wird empfohlen, bis zum Abschluss der Trassenstudie keine weitere Umsetzung des Wettbewerbes zu verfolgen, sondern nur die bereits geplanten Unterhaltungsmaßnahmen am Bauwerk durchzuführen.

 

Gemäß Drs-Nr. 0608/2019 sind der Selbstverwaltung bei wesentlichen Änderungen in diesem Bereich Vorschläge zur Änderung des Vertrages und zur mittel- und langfristigen Entwicklung der städtebaulichen Situation in diesem Bereich vorzulegen.

Sobald das Ergebnis der Trassenstudie vorliegt, wird der Selbstverwaltung deswegen ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen für das Aufstiegsbauwerk und der Gestaltung des Umfeldes vorgelegt.

 

Der OBR Mitte erhält diese geschäftliche Mitteilung in seiner Sitzung am 15. rz 2022 zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

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