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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0107/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss in dieser Geschäftlichen Mitteilung über den geplanten Abbau von Horteinrichtungen aufgrund der Erweiterung der Schulkindbetreuung an Schulstandorten in der Landeshauptstadt Kiel.

 

Zur Einordnung

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung aus dem Jahr 2010 im Rahmen der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2010/2011 (Drs. 0313/2011) ist es das Bestreben, die Betreuung von Schulkindern an die Schulen zu verlagern und die Schulen als Lebens- und Lernort zu entwickeln.

Das bedeutet, dass Horte abgebaut und Schulkindbetreuungen an den Schulstandorten aufgebaut werden.

 

Ziel ist es, die Schulkindbetreuung, wenn möglich, an den Schulstandorten anzubieten und die Räumlichkeiten nicht mehr benötigter Horte in den Einrichtungen für Krippen- und Elementarbetreuung zu nutzen.

In der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kinderbetreuung in Kiel“ wurde bereits 2014 darauf hingewiesen, dass die Umstrukturierung und Verlagerung der Hortressourcen an die Schulen weiter gestaltet wird. Der Prozess konnte einige Zeit nicht stringent weiterverfolgt werden, da zunächst Raumkapazitäten in Schulen geschaffen werden mussten.

Das Amt für Schulen schafft seit einiger Zeit wieder jährlich viele neue Betreuungsplätze für die Schulkindbetreuung am Schulstandort.

 

Betreuungsplätze

2020

2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

Schulkindbetreuung **

Hort

590

590

545

525

489

Betreute Grundschule

2.490

2.648

2.698

3.190

3.410

Gebundene Ganztagsschule

1.175

1.195

1.200

1.200

1.200

Offene GTS m. bedarfsorientierter Betreuung

1.411

1.587

1.671

1.893

2.153

Sonstige Schulkindbetreuung

40

0

0

0

0

Tagespflege

1

2

0

0

0

Summe

5.707

6.022

6.114

6.808

7.252

 

Plätze in der Schulkindbetreuung in der Landeshauptstadt Kiel, Stand 31.12.2021

 

Dadurch kann die Betreuungsquote von Schulkindern (in Prozent) gemessen an der Bevölkerungszahl stetig verbessert werden.

 

Versorgungsquoten (in %)

2020

2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

Schulkindbetreuung **

Hort

7,5

7,4

6,7

6,4

5,9

Betreute Grundschule

31,7

33,0

33,3

38,8

41,2

Gebundene Ganztagsschule

14,9

14,9

14,8

14,6

14,5

Offene GTS m. bedarfsorientierter Betreuung

17,9

19,8

20,6

23,0

26,0

Sonstige Schulkindbetreuung

0,7

0,0

0,0

0,0

0,0

Tagespflege

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Summe

72,6

75,0

75,4

82,8

87,7

**

ab 2020 4 Jahrgänge

 

 

 

 

 

 

 

Im Zeitraum dieses Prozesses entsteht zusammen mit den Hortplätzen teilweise ein Überangebot. Dem soll durch den Hortabbau entgegengewirkt werden.

 

Der Hortabbau ist schrittweise geplant, so dass möglichst kein Betreuungsvertrag gekündigt werden muss. Das Ende der Betreuung in betroffenen Horten wird mit den Einrichtungen und Eltern frühzeitig kommuniziert, eine einvernehmliche Lösung wird angestrebt.

 

Ferner wird geprüft, ob die frei werdenden Räume in den Kindertageseinrichtungen durch neue Elementar- oder Krippengruppen genutzt werden können.

 

Sollte im betroffenen Ortsteil kein Bedarf nach neuen Gruppen bestehen, wird geprüft, ob sich die frei werdenden Räume für Mitarbeiter*innenräume eignen oder die gewonnene Fläche den Kindern zum Spielen oder für andere pädagogische Angebote zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Der Abbau von Hortplätzen führt zu einer Reduzierung der Platzzahlen einer Kita. Die Anzahl der durchschnittlich betreuten Kinder ist maßgeblich für die Bemessung der Eingruppierung der ersten und zweiten Leitungskraft.

Sofern der Hortgruppenabbau zu einer geringeren Eingruppierung führen würde, wird eine mindestens dreijährige Besitzstandswahrung für die betroffene Leitungskraft und den Träger zugesichert, um entsprechende Lösungen entwickeln zu können. Bei Neu- und Nachbesetzung ist die für die aktuelle Kinderzahl maßgebliche Eingruppierung vorzunehmen.

 

 

Standards für die Schulkindbetreuung

 

Mit der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 1040/2021) vom 01.12.2021 wurde der Jugendhilfeausschuss darüber informiert, dass zukünftig auch für Betreute Grundschulen Qualitätsstandards gelten sollen. So wurden der Personalschlüssel und die Personalqualifikationen festgelegt und Raumstandards vereinbart. Auch wurden Leitlinien und Kooperationsvereinbarungen entwickelt, die ein gemeinsam abgestimmtes Fundament bilden, auf welches sich alle Träger der Betreuten Grundschulen beziehen können.

Das Bildungs- und Sozialministerium hat eine Arbeitsgemeinschaft Ganztag eingesetzt, die gemeinsam mit dem Städteverband Rahmenbedingungen für eine gute Ganztagsbetreuung an Schulen schaffen soll.

 

 

Geplante Maßnahmen zum Hortabbau an den einzelnen Schulstandorten:

 

Schulstandort Friedrich-Junge-Grundschule

Kinderhaus Kaminke

Die Friedrich-Junge-Grundschule mit derzeit 187 Kindern ist derzeit ausgelagert, weil am Schulstandort in der Langenbeckstraße die Gebäude saniert werden. Am jetzigen Interimsstandort konnten ausreichend Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung zur Verfügung gestellt werden, damit alle Kinder am Schulstandort betreut werden können. Nach Rückzug in die sanierten Räume in der Langenbeckstraße stehen auch dort ausreichende Räume für die Schulkindbetreuung aller Kinder der Friedrich-Junge-Grundschule zur Verfügung. Der Hort des Kinderhauses Kaminke mit aktuell 20 Plätzen ist nur mit 14 Kindern belegt. Zum Schuljahr 2022/2023 wird dieser Hort auf eine kleine Hortgruppe mit maximal 11 Kindern verkleinert. Da 6 Kinder umgeschult werden, muss kein Vertrag gekündigt werden. Zum 31.07.2024 wird der Hort geschlossen.

 

Schulstandort Goethe-Grundschule

Aktuell gibt es 2 Betreute Grundschulen und 3 städtische Horte, die die insgesamt 201 Kinder der Goethe-Grundschule nachmittags betreuen. Von den insgesamt 192 Schulkindbetreuungsplätzen sind momentan 19 frei.

 

Städtische Kita Goethestraße

In der städtischen Kita Goethestraße sind derzeit 7 Plätze frei. Die Hortgruppe wird keine neuen Kinder aufnehmen und zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf eine mittlere Gruppe reduzieren. Diese Hortgruppe soll zum 31.07.2024 geschlossen werden. Da der Hort derzeit die Räumlichkeiten des Jugendtreffs nutzt, ist eine Nachnutzung der Räume durch den Jugendtreff gewünscht.

 

Städtische Kita Hansastraße

Der Hort der Hansastraße betreut derzeit bis zu 40 Kinder der Goethe-Grundschule. Aufgrund der Regelung des § 25 Abs. 3 KiTaG wird die Gruppengröße von Regelhortgruppen von 20 auf 22 erhöht. Somit können bei Bedarf im Hort der Kita Hansastraße ab dem 01.08.2022 44 Kinder betreut werden.

 

Städtische Kita Knooper Weg

Auch die Städtische Kita Knooper Weg nimmt die Kinder der Goethe-Grundschule auf. Hier gibt es aktuell 5 freie Plätze. Zum Schuljahr 2022/2023 wird die Hortgruppe auf eine mittlere Gruppe reduziert. Für das Schuljahr 2025/2026 laufen nach aktuellem Stand noch 8 Betreuungsverträge. Ob die Eltern die Betreuung dann noch wünschen, wird in Elterngesprächen geklärt. Spätestens zum 31.7.2026 wird die Gruppe geschlossen.

 

Schulstandort Theodor-Heuss-Schule

Die 332 Schüler*innen der Theodor-Heuss-Schule werden in 3 Horten und 3 Betreuten Grundschulen betreut. Insgesamt stehen hier 265 Plätze zur Verfügung, wovon aktuell 32 Plätze frei sind. In den nächsten Jahren werden weitere 40 Plätze an der Betreuten Grundschule entstehen, um prognostizierte Bedarfe am Standort abzudecken und Hortkapazitäten zu reduzieren.

Momentan ist noch nicht abzusehen, wie sich die Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung im kommenden Schuljahr darstellen wird. Es werden aktuell Gespräche mit den Trägern geführt, um eine mögliche Überversorgung rechtzeitig zu kommunizieren und ggf. noch flexibel darauf reagieren zu können.

 

Schulstandort Fröbelschule

Die Fröbelschule plant die Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung zum Schuljahr 2022/23. Auf dem Schulgelände werden Container zum Schuljahresbeginn 2022/23 aufgestellt, so dass zusätzliche Betreuungsfläche für 160 Schulkinder entsteht. Die Trägerschaft für den Ganztagsbetrieb ist zurzeit ausgeschrieben. Im Schuljahr 2021/22 besuchen 256 Schüler*innen die Schule, so dass sich entsprechend der zurzeit beschlossenen Betreuungsquote von 80 Prozent ein Bedarf für 205 Kinder ergibt. Mit dem aufwachsenden Rechtsanspruch ergibt sich ein Bedarf von ca. 250 Plätzen in der Schulkindbetreuung.

 

Familienzentrum Gaarden Bahnhofstraße

Das Familienzentrum Gaarden Bahnhofstraße hat derzeit 48 Hortplätze. Da die Betreuungsverträge der Hortkinder noch bis 2026 laufen, wird der Abbau danach schrittweise geplant. Ab dem 01.08.2022 werden noch Vier-Jahresverträge und ab dem 01.08.2023 nur noch Drei-Jahresverträge vergeben usw. Bei diesem Standort prüft das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen die Schaffung neuer Elementarplätze.

 

AWO Mühlenteich

Der Ausbau der Schulkindbetreuung direkt am Schulstandort der Fröbelschule zieht auch den Abbau von 20 Plätzen im Hort der AWO Mühlenteich nach sich. Dies ist für 2026 geplant. Die Weiternutzung des Raumes durch eine Krippengruppe wird geprüft.

 

Schulstandort Theodor-Storm-Schule

Die Theodor-Storm-Schule wird zum Schuljahr 2023/24 eine Außenstelle in den Räumen der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule gründen. Dort werden zukünftig die Klassenstufen 9 und 10 unterrichtet. Hierdurch werden am Standort in der Danziger Straße die räumlichen Möglichkeiten geschaffen, den Grundschulteil bedarfsgerecht zweizügig auszubauen und für alle Kinder eine Schulkindbetreuung vor Ort am Schulstandort anzubieten.

 

Kita Marienwerderstraße

Daher wird zum 01.08.2022 die Hortgruppe in der Kita Marienwerderstraße in eine mittlere Gruppe umgewandelt. Ab dem 01.08.2023 wird die mittlere Gruppe in eine kleine Hortgruppe verkleinert und zum 31.07.2024 abgebaut. Die Nachnutzung der Räume für eine Krippengruppe wird vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen geprüft.

 

Schulstandort Grundschule Suchsdorf

AWO Klausbrooker Weg

Dem Träger der Betreuten Grundschule Suchsdorf stehen ausreichende Räumlichkeiten am Schulstandort zur Verfügung, um alle Kinder vor Ort zu versorgen. Im Hort des KH AWO Klausbrooker Weg soll ab dem 01.08.2022 eine kleine Gruppe fortbestehen und die zweite Gruppe auf eine mittlere Hortgruppe reduziert werden.

Sollten sich anders als aktuell erwartet die (Geschwisterkinder)Bedarfe als geringer herausstellen, ist unterjährig eine Anpassung möglich. Perspektivisch soll in den Folgejahren der Hort sukzessive abgebaut werden, hierzu müssen Gespräche mit den Eltern geführt und Jahresverträge geschlossen werden.

 

Schulstandort Grundschule Sonderburger Platz

Die Betreute Grundschule Sonderburger Platz hat 210 Plätze für 276 Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2022/2023 werden Container am Schulstandort aufgestellt, so dass damit zusätzlicher Raum zur Versorgung aller Kinder der Grundschule am Sonderburger Platz bereitsteht.

Der Offene Ganztag mit bedarfsorientierter Betreuung der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule mit Grundschule, Standort Wik kann mit 76 Plätzen ebenfalls alle Nachfragen abdecken (104 Schülerinnen und Schüler).

 

Kita Timmerberg

Die Kita Timmerberg schließt Jahresverträge mit den Eltern, so dass eine Hortschließung zum 31.07.2023 möglich ist.

 

Schulstandort Klaus-Groth-Schule

Kita Schützenpark

Alle Schülerinnen und Schüler können an der Klaus-Groth-Schule betreut werden. Aktuell sind 18 Hortkinder in der Kita Schützenpark unter Vertrag. Von diesen Verträgen laufen 7 zum 01.08.2022 aus. Hier wird zum 01.08.2022 auf eine kleine Hortgruppe für die verbleibenden 11 Kinder umgestellt.

 

 

 

Schulstandort Hermann-Löns-Schule

Kita Tiroler Ring

Die Betreute Grundschule (BGS) an der Hermann-Löns-Schule hat aktuell 16 freie Plätze. Zur Auslastung der BGS wird ab dem 01.08.2022 eine mittlere städtische Hortgruppe in der Kita Tiroler Ring in eine kleine Gruppe umgewandelt. Das Amt für Kinder und Jugendeinrichtungen prüft die Umwandlung in eine Krippengruppe.

 

 

Das Jugendamt stimmt fortlaufend die Planungen mit dem Amt für Schulen, dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und den freien Trägern mit den entsprechenden Schulstandorten ab. Bei Entscheidungen werden Mietlaufzeiten genauso berücksichtigt wie tarifvertragliche Auswirkungen auf die Leitungskräfte der betroffenen Kindertageseinrichtungen und die Betreuungssituation der Kinder. Die Erziehungsberechtigten erfahren frühzeitig von den Entwicklungen, um sich darauf einstellen können. Der Landeshauptstadt Kiel ist die Betreuung der Kinder wichtig. Für sie sollen kurze Wege zwischen Schulstandort und Standort der Schulkindbetreuung entstehen. Die Schule soll als Lebens- und Lernort entwickelt werden und die Schulkindbetreuung eine gute Qualität aufweisen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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