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Antrag der Verwaltung - 0295/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“ (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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May 5, 2022
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Antrag
Antrag:
Im Stadtteil Kiel-Ravensberg wird für das Baugebiet zwischen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und dem RBZ Wirtschaft bzw. der Kleingartenanlage „Klein Kielstein“ der Bebauungsplan Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“ aufgestellt.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage
Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Flächen, die bislang als Parkplatz und Bolzplatz genutzt werden. Die Flächen liegen im historisch als Klein Kielstein bezeichneten Bereich im Stadtteil Ravensberg direkt angrenzend an die gleichnamige Kleingartenanlage „Klein Kielstein“.
Der Bolzplatz stellt mit den südlich angrenzenden Kleingärten sowie dem Grünzug rund um den Wasserturm ein wichtiges Freiraumsystem dar, das für die Erholungsvorsorge insbesondere der innenstadtnahen Westuferstadtteile hohe Bedeutung hat.
Planungsrechtlich handelt es sich um einen unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Bebauung ist derzeit unzulässig und widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1039 wird die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Der Stadtteil Ravensberg weist einen erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten auf. Gemäß einer Bestandserfassung durch die Immobilienwirtschaft fehlen im Stadtteil rund fünf Sporthallenteile, die sowohl für Schulsport als auch Vereinssport benötigt werden. Dieser Bedarf wird perspektivisch durch den Umbau des Holsteinstadions noch erhöht werden, da die in diesem Zusammenhang entfallende Holsteinhalle ersetzt werden muss.
In einer umfassenden Standortanalyse hat die Immobilienwirtschaft im letzten Jahr nach Standorten für eine neue Sporthalle gesucht. Ergebnis der Analyse ist, dass eine gestapelte Vierfeldhalle auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes errichtet werden soll, die sowohl dem RBZ Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird als auch durch Vereine des Stadtteils genutzt werden kann. Der vorhandene Bolzplatz soll auf Flächen nördlich der Hebbelschule verlagert werden.
Um Planungsrecht für die Sporthalle zu schaffen, wird ein Bebauungsplan benötigt, der neben der Sporthalle auch die Erschließung sowie die notwendigen Stellplätze umfasst. Für die Sporthalle werden rund 40 Stellplätze benötigt, die entweder auf dem nördlich angrenzenden Parkplatz oder per Stellplatznachweis in der Parkpalette des RBZ Wirtschaft untergebracht werden sollen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist die städtebauliche Einfügung der Sporthalle in die umgebenden Grünstrukturen, so dass die Naherholungs- und Freiraumfunktion sowie der vorhandene prägende Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben.
III. Vorgesehenes Verfahren
Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird mit der 44. Änderung der Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich geändert werden.
IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Der Bebauungsplan ist noch kein Bestandteil des bestehenden Arbeitsprogramms zur Verbindlichen Bauleitplanung (vgl. Drs. 0290/2021), wird jedoch im neu aufzustellenden Arbeitsprogramm 2022/2023 berücksichtigt.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook wurde in seiner Sitzung am 13. April 2022 bereits über die anstehenden Planungen informiert und erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 1039
Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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289,3 kB
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