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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0363/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Nach §8 der Geschäftsanweisung für die Durchführung von Winterdienstmaßnahmen vom 09.08.2011 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb der Ratsversammlung bis zum 31.05. eines jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über den Aufwand, die Kosten und gewonnenen Erfahrungen der gelaufenen Wintersaison vorzulegen.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Nach § 45 Absätze 1 und 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sind alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen zu reinigen. Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung.

 

Reinigungspflichtig sind die Gemeinden. Sie sind berechtigt, durch Satzung u.a. die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Gehwegen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu übertragen. Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel (§ 6) obliegt die Pflicht zur Schnee- und Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Gehwegen in Kiel den Grundstücksanliegerinnen und Grundstücksanliegern.

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist für die Glatteisbekämpfung und Schneeräumung auf den öffentlichen Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb des Stadtgebietes zuständig. Der Winterdienst wird im Rahmen der organisatorischen, personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt.

 

Die Winterdienstplanung wird nach der Verkehrsbedeutung einer Straße, eines Radweges oder Fußgängerüberweges ausgelegt. Zuerst sind verkehrswichtige Straßen mit ihren gefährlichen Stellen, das sind überwiegend Hauptverkehrswege, zu streuen und zu räumen. Nachrangig erfolgt der Winterdiensteinsatz in verkehrsunwichtigen Straßen, sogenannten Nebenstraßen. Diese Verfahrensweise wird rechtlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht gefordert.

 

Der ABK führt einen differenzierten Winterdienst durch. Ein differenzierter Winterdient ist ein Winterdienst, der versucht, einen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu erreichen. Differenzierung heißt dabei, dass nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage die gleiche Strategie angewendet wird. Die Verwendung der Streustoffe wird vielmehr nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und deren Linienführung sowie nach Erfordernissen im Einzelfall unterschieden. Ziel ist dabei, die Verwendung von auftauenden Streustoffen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.

 

 

Winterdienstsaison 2021/2022

 

Der vergangene Winter war verhältnismäßig mild und schneearm. Im Dezember 2021 gab es vereinzelt Bodenfrost und nach langen Jahren mal wieder eine weiße Weihnacht. Aufgrund der Wettervorhersage und der vielen Feiertage wurde vom 02.12.21-10.12.21 und 23.12.21-29.12.21 das sogenannte „Fenstergucker“ – die Bereitschaft zur selbstständigen Arbeitsaufnahme - ausgerufen.

In der zweiten Januarhälfte 2022 gab es eine kurze Winterwetterlage mit Frost und Schneefällen. Ansonsten kam es nur zu einzelnen Einsätzen.

Die statistischen Daten zu den Kosten und den Einsätzen im Vergleich zu den Vorjahren sind in der Tabelle1 zusammengefasst

 

 

 

Tabelle 1 Winterdienstvergleich

 

 

2012/2013

2017/2018

2018/2019

2020/2021

2021/2022

Winterdienst-einsatztage

88

61

16

51

18

Winterdiensteinsätze

174

66

19

52

28

Personalstunden

32.298

18.970

6.587

9.648

7843

Personal- und Sachkosten

2.321.884 

765.348 

 461.090€

667.005 

 

 575.010

Streusalzverbrauch

3.738 Mg

2.600 Mg

700 Mg

1.800 Mg

700 Mg

Streusandverbrauch

2.940 Mg

   500 Mg

300 Mg

   800 Mg

300 Mg

 

 

In den Wintern von 2012-2015 gab es abgestimmt mit Grünflächenamt, Umweltschutzamt sowie dem Fahrradbeauftragten Teststrecken auf denen reine Sole(FS100)¹ zum Einsatz kam. Die Ergebnisse waren damals schon positiv. Die Teststrecken waren im Vergleich zu den mit Sand oder Sand/Salzgemisch bearbeiteten Strecken über die gesamte Wintersaison deutlich besser befahrbar. Sole führt zu einer deutlich schnelleren und nachhaltigeren Beseitigung der Glätte als Sand oder Sand/Salzgemisch. Darüber hinaus entfällt das Problem, dass der Sand, der bei jedem Einsatz erneut aufgebracht werden muss, oft wochenlang auf den Radwegen verbleibt und das Fahren, besonders bei Nässe, erschwert.

 

Diese moderne, streusalzsparende Technik ist ein wichtiger Baustein im differenzierten Winterdienst des ABKs. Um die ökonomischen und ökologischen Vorteile der Soletechnik noch besser nutzen zu können, werden wir diese Technik in den kommenden Jahren in unseren vorhandenen Fuhrpark weiter ausbauen. Die Infrastruktur ist im ABK durch unsere moderne Produktionsanlage für Sole, dafür schon geschaffen.

 

Da der ABK einerseits um einen einwandfreien, rechtssicheren Winterdienst bemüht ist, andererseits aber auch auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet, gab es Handlungsbedarf. Gemeinsam mit dem Personalrat wurde die Winterdienstorganisation grundsätzlich überarbeitet, eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde geschlossen.

 

 

¹ Die maximale Konzentration der NaCl – Salzsole für den Winterdienst beträgt 23,8 %. Dafür werden in 1.000 Liter Wasser 282 kg Salz aufgelöst. Mit den entstandenen 1.130 Liter Sole können 37.290 m² Fläche eis- und glättefrei gehalten werden, wenn eine durchschnittliche Ausbringungsmenge von 30 ml /m2 aufgesprüht wird.

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

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