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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0369/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Leitlinie für Kinder und Jugendbeteiligung in Kiel (Anlage) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2019 (Drs.0547/2019) wurde das Amt

r Kinder- und Jugendeinrichtungen beauftragt, ein Konzept und eine Handlungsleitlinie zur

Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Mit der vorliegenden Leitlinie setzt die Landeshauptstadt Kiel einen weiteren Baustein in der kommunalen Beteiligungsstrategie um. Die Leitlinie legt die Grundlagen des Verwaltungshandelns fest und bietet einen verbindlichen Rahmen r die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Landeshauptstadt Kiel. Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen im Sinne des Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher in Kiel als Querschnittsaufgabe von Verwaltung, Politik und Bildungsinstitutionen weiterzuentwickeln.

 

Erstmalig wird in Kiel mit der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfassend schriftlich dargelegt sowie die Beteiligungsanlässe und das Verfahren zur Beteiligung verbindlich beschrieben. Es ist von der Verwaltung bei Vorhaben immer zu prüfen, ob und in welcher Weise die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind und ob das Kindeswohl vorangig zu berücksichtigen ist. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann von ihnen zudem auch selbst, oder mit Unterstützung von zum Beispiel Sozialraumakteuren, Erziehungsberechtigten, über den Jungen Rat oder beispielsweise in den Jugendortsbeiratssitzungen erfolgen.

 

Damit ist die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung gleichzeitig auch ein Auftrag und Orientierung für die politischen und anderen Akteure in den Stadtteilen: Kinder und Jugendliche sind in gesellschaftliche und kommunale Aushandlungsprozesse als Expert*innen ihrer Lebenswelt mit einzubeziehen!

 

Kinder und Jugendliche können sich dann als gleichwertige und mitgestaltende Mitglieder der Gesellschaft erleben, in der Mitsprache und Engagement Wirkung entfalten. Die Gesellschaft profitiert, weil Kinder und Jugendliche lernen, was ein demokratisches Miteinander ausmacht und sie erwerben Kompetenzen dafür.

 

Verbindung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

 

Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung schließt an die Leitlinie r Bürgerbeteiligung - die gleichzeitig ebenfalls überarbeitet wird und zukünftig den Namen Leitlinie für Mitwirkung erhalten soll - an und konkretisiert diese mit dem Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Während des gesamten Erarbeitungsprozesses der Leitlinie wurde daher eng mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung (zukünftig: Koordinierungsstelle für Mitwirkung) zusammengearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde das Stufenmodell für die Beteiligung vereinheitlicht und vereinfacht. Außerdem wurde das Verfahren zur Anregung einer Beteiligung um spezielle Anlaufstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung erweitert. Das Verfahren allgemein wird ebenfalls vereinfacht und praktikabler gestaltet. Die Koordinierungsstelle fürrgerbeteiligung wird die Verweise auf ergänzende Regelungen der Leitlinie Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Weiterentwicklung der Leitlinie r Bürgerbeteiligung redaktionell einarbeiten. Auch die bestehende Geschäftsordnung wird um die Regelungen für das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung ergänzt und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Entwicklungsprozess und Beteiligung

Zu Beginn des Prozesses der Erarbeitung der Leitlinie wurde durch das Kommunalpädagogische Institut (kp-i) aus Hamburg der Ist-Stand der Praxis der Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel erhoben (Drs.1167/2020).

Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde anschließend in einer ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen in 6 Verwaltungsworkshops sowie 2 Unterarbeitsgruppen partizipativ erarbeitet (Drs. 0397/2020, 0832/2021). Die gewonnenen Erkenntnisse der Evaluation der Ausgangslage wurden bei der Erarbeitung der Leitlinie fortlaufend berücksichtigt.

 

An der Erstellung der Leitlinie wurden zudem Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulen, der Jugendpartizipation, aus Vereinen und von Stadtteilinitiativen im Rahmen eines Workshops für Multiplikator*innen beteiligt. Junge Menschen haben als Expert*innen in eigener Sache auf drei Minikonferenzen, in die auch der Junge Rat eingebunden war, das Verfahren zu verschiedenen Fragestellungen beraten. Der gesamte Leitlinienprozess wurde konzeptionell beraten und begleitet vom Büro stadt.menschen.berlin in Kooperation mit dem Institut für partizipative Prozesse und Trainings (ippt-berlin).

 

Das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wurde im Leitlinienprozess kontinuierlich durch ein Begleitgremium, bestehend aus Vertreter*innen des Jungen Rates, der Kinder- und Jugendkommission und der Verwaltung selbst, beraten. Im November 2021 wurde zudem der aktuelle Arbeitsstand interessierten Vertreter*innen der Fraktionen der Ratsversammlung vorgestellt und deren Impulse in den Prozess eingespeist.

 

Um die Umsetzung der Leitlinie r Kinder- und Jugendbeteiligung zu unterstützen wird parallel an einer Handreichung für die Verwaltung gearbeitet. Sie soll verschiedene Arbeits- und Orientierungshilfen für die Verwaltung enthalten. Die Handreichung wird kontinuierlich weiterentwickelt und bei Bedarf fortlaufend ergänzt. Mit der Handreichung werden die Ämter dabei unterstützt die Kinder- und Jugendbeteiligung qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich durchzuführen bzw. zu beauftragen.

 

 

Perspektive

 

Nach Beschluss der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Ratsversammlung wird diese gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen kinder- und jugendgerecht formuliert sowie bekannt gemacht. Dies umfasst auch die Auswahl geeigneter Formate für die unterschiedlichen Altersgruppen.

 

Gemeinsam mit dem Pressereferat wird daran anknüpfend weiterentwickelt, wie die Kommunikation der Verwaltung zu den Kindern und Jugendlichen sowie den Sozialraumakteur*innen in den Stadtteilen noch besser gelingen kann.

In der Vorbereitung befindet sich beispielsweise durch das Kinder- und Jugendbüro ein Newsletter für Akteur*innen in den Stadtteilen, um über beteiligungsrelevante Vorhaben zu informieren.

Das Kinder- und Jugendbüro hat zudem ein „Erste Hilfe Kit“ mit Unterstützungsmaterialien r die Kinder- und Jugendbeteiligung für Ortsbeiräte entwickelt. Im Fokus soll der gemeinsame Dialog zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie den Ortsbeiräten stehen. Format und Ort sollen kinder- und jugendgerecht gestaltet sein. Das Kinder- und Jugendbüro unterstützt auf Wunsch aktiv die Ausrichtung von Jugendortsbeiratssitzungen in den jeweiligen Stadtteilen. Der Leitlinienentwurf sowie das „Erste Hilfe Kit“ wurde den Ortsbeiratsvorsitzenden im, vom Büro des Stadtpräsidenten organisierten, digitalen Informationsaustausch am 28.03.2022 vorgestellt.

 

Von den Fachämtern sind, wie bereits in der Leitlinie für Bürgerbeteiligung beschrieben, Haushaltsmittel, Zeit und Personal bereitzustellen, um Beteiligung zu organisieren. Zur Unterstützung der Umsetzung der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wurden für das Jahr 2022 bereits Fortbildungen für die Verwaltungsmitarbeiter*innen im städtischen Fortbildungsprogramm aufgenommen. Das Kinder- und Jugendbüro erstellt zudem einen Methodenpool, welcher der Verwaltung für die Planung und Durchführung von Beteiligungsprojekten zur Verfügung gestellt wird. Die im Rahmen der Leitlinie r Bürgerbeteiligung geschaffene Vorhabenliste wird um die Kategorie Kinder- und Jugendbeteiligung erweitert.

 

Zukünftig wird dem Jugendhilfeausschuss und der Ratsversammlung in 2-jährigem Turnus ein Gesamtbericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der LH Kiel vorgelegt, welcher z.B. zu Beteiligungskonzepten der Fachämter berichtet, Erkenntnisse aus verwaltungsinterner Evaluation des Beteiligungsprozesses aufzeigt und über die Tätigkeiten des Kinder- und Jugendbüros informiert.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

 

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Anlagen

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