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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0413/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Dem Mobilitätskonzept für das Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) und die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi) werden beauftragt, die weiteren Planungen und Umsetzungen auf der Grundlage des in Anlage 1 beigefügten Mobilitätskonzeptes vorzunehmen und umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Hintergrund / Ausgangs- und Beschlusslage (auszugsweise)

  

  1. Ausgangslage für die weitere Entwicklungsplanung am StrandOrt Kiel ist das im November 2019 von der Ratsversammlung beschlossene Struktur- und Nutzungskonzept aus dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung (Drs. 0952/2019). Die wesentlichen Punkte sind die gewerblich-industrielle Weiterentwicklung mit Hilfe von weiteren Konzepten, nämlich 

 

  • einem Gestaltungsleitfaden für eine adäquate städtebauliche und architektonische Weiterentwicklung
  • einem Mobilitätskonzept,
  • einer Schalltechnische Untersuchung,
  • einer Altlasten-Detailuntersuchung und
  • einem Energieversorgungskonzept

 

 

 

Mit der Vorlage der hier gegenständlichen Beschlussvorlage, kommen die KiWi und die Verwaltung der LHK dem oben genannten zweiten Aspekt des seinerzeit gefassten Beschlusses zum Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchung umfassend nach.

 

  1. Vordringliches Ziel der LHK im Rahmen der Revitalisierung ist es, gewerblich-industriell zu nutzende Bauflächen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Kiel langfristig und nachhaltig weiterzuentwickeln. Gleichzeitig befindet sich die Mobilität in einem stetigen Transformationsprozess, so dass eine zukunftsweisende Beantwortung der damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen r das Gelingen und die Akzeptanz des Revitalisierungsprozesses essentiell sind. Es gilt, die Belange der Gewerbetreibenden r die Erreichbarkeit per Straße und Schiene zukünftig aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Belange der Öffentlichkeit durch die Erreichbarkeit des StrandOrtes und des angrenzenden Falckensteiner Strandes durch den MIV, ÖPNV, per Fahrrad und zu Fuß neu zu denken und zu realisieren. Die Absicherung und die Kombination beider Aspekte soll mit Hilfe des zum Beschluss anstehenden Mobilitätskonzeptes gewährleistet werden.

 

  1. Als Grundlage aller Überlegungen im Hinblick auf die Mobilität dienten eine Vielzahl von Beschlüssen, die von der LHK in der Vergangenheit gefasst worden sind. Hierzu zählen u.a.

 

  • Der Beschluss zur „Klimaschutzstadt Kiel“ (1995)
  • Masterplan 100% Klimaschutz (Drs. 0985/2017)
  • Der Beschluss zum „Climate Emergency“ (Drs. 1135/2019)
  • Die Teilfortschreibung des VEP für den hochwertigen ÖPNV (Drs. 1226/2019 und 1227/2019)

 

Insbesondere die Zielsetzung aus dem Beschluss „Masterplan 100% Klimaschutz“, im Jahr 2050 ein Ziel-Modal Split mit den Anteilen MIV 23%, ÖPNV 21%, Radverkehr 25% und Fußverkehr 31%, spielte bei der Konzeptionierung der Verkehrsträger mit entsprechender Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dessen wurde gutachterseits nicht bloß der StrandOrt an sich betrachtet, sondern großumig auch die Stadtteile Holtenau, Friedrichsort und Schilksee inklusive der bereits heute schon bekannten Entwicklungen (Holtenau-Ost, Boelckestraße, Airpark) mit untersucht und bewertet.

 

  1. Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (Drs.0105/2022) wurde bereits als Grundlage aller weiteren Planungsüberlegungen dem grundsätzlichen Erschließungskonzept zur Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) zugestimmt. Das Erschließungskonzept wiederum beruht auf den grundsätzlichen Ergebnissen des hier zur Beschlussfassung anstehenden Mobilitätskonzeptes, sowie auf dem ebenfalls zur Beschlussfassung anstehenden Rahmenplans.

 

Weitere im Zuge des Struktur- und Nutzungskonzeptes herausgearbeitete und unter der Ziff. 1 genannte Konzepte, werden in gesonderten Anträgen der Verwaltung näher erläutert und ebenfalls zum Beschluss gestellt.

 

  1. Der nun fertiggestellte und zur Beschlussfassung anstehende Endbericht zum Mobilitätskonzept wurde von der KiWi mit allen relevanten Fachämtern der Landeshauptstadt Kiel entwickelt und einvernehmlich abgestimmt. Ebenso sind im Planungsprozess auch die Notwendigkeiten und Anregungen der Kieler Industrieunternehmen, der KVG und der SFK sowie OB-M eingeflossen und umgesetzt worden. Dieser nun daraus resultierende Endbericht berücksichtigt die Belange aller Beteiligten und mtliche zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Rahmenbedingungen und Ausbaustandards, die für die Landeshauptstadt Kiel gültig und genscht sind.

 

 

II.    Wesentliche Ziele und Inhalte des Mobilitätskonzeptes

 

  1. Im Hinblick auf die konzeptionellen Zielvorgaben sind unterschiedliche Belange in das Mobilitätskonzept eingeflossen. Dies betrifft

 

  • Die Erstreckung auf alle Verkehrsarten inkl. hochwertigem ÖPNV
  • Zielrichtung auf nachhaltige Mobilität, Klimaschutz und Luftreinhaltung
  • die hohe Bedeutung des Fuß- und Fußngerverkehrs
  • VU gemäß § 141 BauGB inkl. Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK);
  • Integrierte StadtTEILentwicklungskonzepte Pries/Friedrichsort und Holtenau (STEK)
  • Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017)
  • Masterplan Mobilität für Kommunen der KielRegion (Klimaschutzteilkonzept) (Drs. 0831/2017)
  • Verkehrsentwicklungsplan der Landeshauptstadt Kiel (VEP 2008) (Drs. 1197/2007)
  • ÖPNV-Konzept „Stadt und Mobilität Nachhaltiger Nah- und Regionalverkehr“ der Landeshauptstadt Kiel als Teilfortschreibung des VEP 2008 (noch in Erarbeitung)
  • Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept der Landeshauptstadt Kiel
  • Veloroutenplan (Drs. 0058/2017)
  • Premiumradroutenplan (Drs. 0058/2017)
  • Konzept Mobilitätsstationen für Kiel (Drs. 0213/2018)
  • Rahmenplan Kieler Förde (Drs. 0096/2013)
  • Rahmenkonzept Falckensteiner Strand
  • Erhaltungssatzungen und Denkmalschutz
  • stenschutz
  • Realisierung eines Fuß- und/oder Radwegs, der ohne Unterbrechung am Fördeufer entlangläuft, Aussichtspunkte schafft und an Freiflächen und bestehende Wegenetze im Hinterland anbindet (Fördewanderweg / Ostseeküstenradweg).
  • Rekonstruktion und Öffnung der Festung Friedrichsort als Ort für eine dauerhafte, öffentliche, touristisch-kulturell geprägte Nutzung

 

mtliche Planungen beziehen sich nicht bloß auf den status quo, sondern berücksichtigen auch den Wandel im individuellen Mobilitätsverhalten und die daraus folgenden Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur und die zu erwartenden Verkehrsmengen. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen, die sich anhand von vor Ort durchgeführten Verkehrszählungen an unterschiedlichen Wochentagen und Saisonzeiten, Unternehmensbefragungen und aus der verkehrstechnischen Untersuchung abgeleitete Verkehrsmengenprognosen ergeben, lassen sich gut die Notwendigkeiten für die Zukunft ableiten. Das gutachterlich favorisierte Erschließungskonzept ist das Ergebnis eines Variantenvergleichs unterschiedlicher Modelle, die in ihren Vor- und Nachteilen auch verwaltungsintern gegeneinander abgewogen worden sind.

 

2. Die Vorzugsvariante erfüllt alle an ein optimales Erschließungskonzeptr den StrandOrt zu stellenden Anforderungen. Dies sind:

 

  • Eine ausreichende Dimensionierung aller Fahrbahnen, Kreuzungsbereiche, Wendeanlagen etc. r den gewerblichen Schwerverkehr unter Berücksichtigung aller Straßen- und Wegebaustandards der LHK
  • Den Erhalt der schienengebundenen Anbindung als ein überregional bedeutendes Alleinstellungsmerkmal
  • Die Schaffung einer direkten und attraktiven Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr an die Falckensteiner Strand und (planerisch vorgehalten) ggf. zur Festung Friedrichsort
  • Barrierefreiheit
  • Weitestgehender Verzicht auf öffentlichen Parkraum im Verkehrsraum zu Gunsten zentraler Stellflächen in Parkhäusern
  • Eine nachvollziehbare und klare Verkehrsführung
  • Erstmalige Einbindung des ÖPNV im Projektgebiet
  • Weitestgehende räumliche Trennung der einzelnen Verkehrsträger, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten
  • Gewährleistung von Sicherheitsansprüchen im Hinblick auf Arbeits- und Logistikprozesse einzelner Firmen
  • Nutzung der Verkehrstrassen als Entwässerungslinien zur Regen- und Schmutzwasserentwässerung

 

3. Die Anbindung des StrandOrtes an den überörtlichen Verkehr erfolgt von Süden kommend weiterhin über die Falckensteiner Straße. In nördlicher Richtung folgend und anschließend an die Abzweigung in den StrandOrt wird der dann folgende Verlauf der Falckensteiner Straße als kombinierte Fahrrad- und ÖPNV-Trasse ausgebildet, da der Querschnitt nicht ausreicht, ohne Eingriff in den Baumbestand alle Verkehrsträger aufzunehmen.

 

Die Untersuchungen zeigen weiterhin, dass mit Ausnahme der sogenannten Nordanbindung (siehe Nr. 6) - außerhalb des StrandOrtes aufwändige Ausbaumaßnahmenr den Kfz-Verkehr mit Veränderungen im Straßenkörper nicht erforderlich sind. Lediglich die Signalisierung einzelner Knotenpunkte muss optimiert werden, um einen guten Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Innerhalb des Gebietes unterscheiden sich die Verkehrstrassen anhand der vermuteten Verkehrsdichte in Haupt- und Nebenerschließungsanlagen. Dementsprechend fallen auch die Straßenbreiten, Belastungsklassen und Oberflächenqualitäten unterschiedlich aus. Die entsprechenden Einzelheiten ergeben sich aus dem Punkt 3.2 des Mobilitätskonzeptes. Herauszustellen ist dabei der „Boulevard“ eine in der Oberflächenqualität hochwertig hergestellte kombinierte Verkehrsanlage in unmittelbarer Nähe denkmalgeschützter Gebäude. Diese dient einer Mischnutzung zur Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität, stadträumlichen Mobiliar, Grüninseln inkl. Bepflanzungen, sowie einer gleichzeitigen Erschließung für den Lieferverkehr.

 

4. Kiel ist historisch bedingt ein hervorragender Standort zur Weiterentwicklung der Bahntechnik. Daher sind vorhandene Infrastrukturen zu erhalten und ggf. die Neuerrichtung zu prüfen. Als eines der wenigen Gewerbegebiete in Kiel verfügt der StrandOrt über eine funktionierende Schienenanbindung, die über Weichen und eine Mehrzahl von Gleisen hinter der Weiche direkt in die große ehemalige Lokbauhalle von Vosslohhren. Die Gleise als Teil der unternehmerischen Zukunftsperspektive und somit auch Bestandteil der Mobilität sind zu erhalten und in einen sanierten Zustand zu versetzen. Mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein und entsprechend akquirierterrdermittel läuft diese Gleisinstandsetzung bereits.

 

 Der StrandOrt selbst verfügt nicht über einen direkten Wasserzugang über eine gewerblich nutzbare Kaikante. Dieser befindet sich zwar in der Nähe und zwar auf dem Werksgelände von CAT. Ob die Nutzung zukünftig r Unternehmen am StrandOrt zugelassen werden kann, ist nicht sicher vorhersehbar. Als Standortvorteil ist dies jedoch anzustreben. 

 

5. Die Anbindung des Falckensteiner Strandes erfolgt konkret mit einer kombinierten Trasse für ÖPNV, Rad- und Fußngerverkehr, deren Ende eine Wendeschleife mit Bushaltestelle, Stellplätzen für Fahrräder und einer Grüninsel bildet. Ladeeinrichtungen für Elektrobusse werden realisiert und sind bereits schon jetzt r eine entsprechende Förderung beantragt.

 r die Querung des Deiches sind zwei barrierefreie Varianten entwickelt worden, von denen die Treppenanlage im Bereich des Deiches aus wirtschaftlichen und denkmalschutzrechtlichen Gründen zum heutigen Zeitpunkt der Vorzug einzuräumen ist.  

 

6. Zum Schutz des Ortskerns vor überdurchschnittlich hohem gewerblichem Ziel- und Quellverkehr durch Anlieferungen, ist bereits zum heutigen Zeitpunkt erörtert worden, ob z.B. eine „Nordanbindung“ über die Straßen „Brauner Berg“, „Palisadenweg“, zum „Koppelberg“ realisiert werden kann. Diese Untersuchung uft allerdings zunächst unabhängig vom Fortgang der Erschließungsplanung für den StrandOrt und kann bei einer positiven Entscheidung ohne Weiteres additiv an die Strandorterschließung angebunden werden (vgl. hierzu Punkt 3.2.10 „Nordanbindung“ im Mobilitätskonzept).  

 

7. Der ÖPNV ist ein Baustein von herausragender Bedeutung für die Erschließung und die zukünftige Erreichbarkeit. Derzeit ist die Anbindung des StrandOrtes durch verhältnismäßig weit entfernte Bushaltestellen von den zukünftigen Kernnutzungen eher unattraktiv. Daher sind zwei Bushaltestellen (vorläufige Bezeichnung: „StrandOrt“ und „Deichweg“) zentral im Projektgebiet geplant, die sowohl vom normalen Linienverkehr als auch durch zusätzliche Schnell- und Strandbuslinien bedient werden können. Vorschläge zu Streckenführungen und Einbindung in den Streckenverlauf sind bereits mit dem Eigenbetrieb Beteiligungen abgestimmt worden.

 

 Gleiches gilt für die verbesserte Nutzung der Fördeschifffahrt. Die LHK investiert in die Verbesserung des Fährverkehrs erhebliche Summen, um die Autofahrten um die Förde herum zu verringern. Daher ist mit der SFK an den Hindernissen zu arbeiten (Taktung, Fahrzeiten usw.), um die Erreichbarkeit des StrandOrtes insbesondere vom Ostufer (Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, aber auch von der FH) zu verbessern. Ggf. kann auch das CAPTN-Innovationsprojekt eine große Rolle für die Anbindung spielen. Planerisch ist der Verkehrsträger „hre“ jedenfalls schon mitgedacht.

 

 Gleiches gilt für das sich in Planung befindliche hochwertige ÖPNV-System. Hier wäre es zu früh, Aussagen zur Erreichbarkeit des StrandOrtes mit aufzunehmen, da noch nicht sicher abzusehen ist, ob das BRT- oder das schienengebundene System als vorzugswürdig eingestuft wird.

 

8. Weiterhin wird die Anbindung für den Fuß- und Radverkehr eine dominierende Rolle für die Erreichbarkeit spielen. Um die notwendigen Anforderungen zu erfüllen, wurden planerische Vorgaben zur Anbindung an die Velorouten im Ausbaustandard einer Premiumroute umgesetzt. Die Möglichkeit der Durchwegung des StrandOrtes zu Fuß, wird zukünftig zu einer stärkeren Vernetzung und Interaktion mit dem Ortskern von Friedrichsort sorgen. Auch die Sprottenflotte wird zukünftig mit eigenen Stationen im Projektgebiet in das Mobilitätskonzept integriert.

 

9. Aus Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten soll der ruhende Verkehr deutlich überwiegend in Parkhäusern abgewickelt werden, so dass das Platzangebot am StrandOrt insgesamt gehoben werden kann. Insgesamt wird mit bis zu 5 Parkhäusern mit ca. 1.700 Parkplätzen r die Mitarbeiter*innen der Unternehmen und die Strandbesucher*innen gerechnet. Aufgrund der sich regelmäßig nicht überschneidenden Hauptnutzungszeiten von Strand- und Gewerbenutzungen wird mit Synergieeffekten und daraus resultierender Möglichkeit von Doppelnutzungen gerechnet. Dieses Konzept führt letztlich auch dazu, dass Parkplatzsuchverkehre am StrandOrt bis auf ein Minimum reduziert werden, da ein nur sehr geringes Angebot öffentlicher Parkflächen feststeht.

 Das zentral gelegene Parkhaus soll dabei zur vollintegrierten Mobilitätsstation ausgebaut werden. Car- und Bikesharingangebote, Fahrradparkhaus, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes, sowie Personenunterstände vervollständigen das Mobilitätsangebot.   Eine zweite Mobilitätsstation soll am Strand realisiert werden allerdings ohne die Berücksichtigung des MIV, da dieser die dorthin führende Trasse nicht befahren darf.    

 

III. Fazit

 

Das Mobilitäts- und Erschließungskonzept leistet einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der von der LH Kiel als Klimaschutzstadt gesetzten Ziele einer nachhaltigen und klimaschonenden Mobilität. Es ist das Ergebnis eines herausfordernden, integrativen Entwicklungsprozesses mit Unterstützung der Verwaltung, der Kieler Wirtschaftsförderung, der Fachplanungen und nicht zuletzt der ansässigen Unternehmen, die mit einem hohen Maß an Flexibilität in Sachen Grunderwerb und Standortverlagerungen diese Erschließungsstrukturen überhaupt ermöglicht haben.

 

r die im Plangebiet (zukünftig) ansässigen Unternehmen bietet die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes die Chance, ihren Mitarbeiter*innen im Zuge des Betrieblichen Mobilitätsmanagement nachhaltige Mobilität anzubieten und so einen großen Beitrag zur Reduzierung der durch den MIV verursachten, schädlichen Umwelteinwirkungen zu leisten.

 

Durch die geplante Strandanbindung wird die Erreichbarkeit des Strandes durch den ÖPNV und den Radverkehr erleichtert, was in Kombination mit dem Entfall der Parkplätze im Deichweg ebenfalls zur Reduzierung des MIV beitragen wird.

 

Alles in allem kann durch die Umsetzung des beschriebenen Konzepts mit seinen einzelnen Bausteinen ein erheblicher Beitrag in der Mobilitätswende hin zur nachhaltigen Mobilität geleistet werden sowie die Attraktivität des Gewerbegebietes besonders für Arbeitnehmer*innen jüngerer Generationen gesteigert werden.

 

Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Mobilitätsbelange der Unternehmen vollumfänglich umgesetzt werden und einen sehr guten Rahmen bilden, um zukünftig den StrandOrt zu einem Erfolgsmodell in der neuartigen gewerblichen Erschließung werden zu lassen.

 

Weitere Details ergeben sich bei Bedarf aus der beigefügten Anlage.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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