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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0414/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Der Rahmenplan und die darin enthaltenen Leitlinien für die städtebauliche und hochbauliche Qualitätssicherung für das Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) werden zur Umsetzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) und die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi) werden beauftragt, die weiteren Planungen und Umsetzungen auf der Grundlage des in Anlage 1 beigefügten Rahmenplans inkl. Gestaltungsleitfaden und Landschaftsbilddiskussion vorzunehmen und umzusetzen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Hintergrund / Ausgangs- und Beschlusslage (auszugsweise) / Ausblick

  

  1. Ausgangslage für die weitere Entwicklungsplanung am StrandOrt Kiel ist das im November 2019 von der Ratsversammlung beschlossene Struktur- und Nutzungskonzept aus dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung (Drs. 0952/2019). Die wesentlichen Punkte sind die gewerblich-industrielle Weiterentwicklung mit Hilfe von weiteren Konzepten,mlich  

 

  • einem Gestaltungsleitfaden für eine adäquate städtebauliche und architektonische Weiterentwicklung
  • einem Mobilitätskonzept,
  • einer Schalltechnische Untersuchung,
  • einer Altlasten-Detailuntersuchung und
  • einem Energieversorgungskonzept

 

Mit der Vorlage der hier gegenständlichen Beschlussvorlage, kommen die KiWi und die Verwaltung der LHK dem oben genannten ersten Aspekt des seinerzeit gefassten Beschlusses zum Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchung umfassend nach.

 

  1. Vordringliches Ziel der LHK im Rahmen der Revitalisierung ist es, gewerblich-industriell zu nutzende Bauflächen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Kiel langfristig und nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Lagegunst des StrandOrtes in direkter Wasser- und Strandhe, die Anbindung über die Straße, die Schiene und ggf. über die Kaikante bei Caterpillar und die Integration in den urbanen Kontext des Stadtteils Friedrichsort sprechen maßgeblich dafür, die Absicherung der städtebaulichen und hochbaulichen Ziele der LHK in Bezug auf den gesamten StrandOrt mit Hilfe eines Rahmenplans und eines darin integrierten Gestaltungsleitfadens zu gewährleisten.

 

Die große Herausforderung bestand darin, die historischen Spuren einer rund 150-jährigen Industriegeschichte partiell in Form von identitätsstiftenden und charakterprägenden Gebäuden und Denkmälern zu erhalten und dem Ort gleichzeitig den Weg in eine moderne Zukunft zu ebnen. Daher sind in die planerischen Überlegungen neben den einzelnen Fachämtern der LHK, der KiWi und dem Landesamt für Denkmalpflege auch Notwendigkeiten und Anregungen Kieler Industrieunternehmen und des Ortsbeirats eingeflossen und umgesetzt worden. Das vorliegende Ergebnis ist somit das Resultat eines integrierten Planungsprozesses und eines breiten und umfangreichen Beteiligungsverfahrens.  

 

  1. Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (Drs.0105/2022) wurde bereits als Grundlage aller weiteren Planungsüberlegungen dem Erschließungskonzept zur Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes Friedrichsort („StrandOrt Kiel“) zugestimmt. Das Erschließungskonzept wiederum beruht auf den Ergebnissen des hier zur Beschlussfassung anstehenden Rahmenplans.

Weitere im Zuge des Struktur- und Nutzungskonzeptes herausgearbeitete und unter der Ziff. 1 genannte Konzepte, werden in gesonderten Anträgen der Verwaltung her erläutert und ebenfalls zum Beschluss gestellt.

 

 

II. Wesentliche Inhalte und Ziele des Rahmenplans

 

  1. Bedingt durch eine lange Historie in der militärischen Nutzung und der geheimhaltungsbedürftigen Produktion von Motoren und Schienenfahrzeugen, sind der StrandOrt und das Betriebsgelände von Caterpillar seit ca. 150 Jahren r die Öffentlichkeit unzugänglich. Die planerische Herangehensweise sieht vor, zumindest den StrandOrt zukünftig weitgehend für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit u.a. eine direkte Strandzuwegung zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem ÖPNV zu schaffen und zu inszenieren. Eine Abstufung in einzelne Nutzungsabschnitte, die durch das Erschließungskonzept vorgegeben werden, sieht aber auch vor, dass Teilbereiche auch zukünftig für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und insofern Unternehmen eine ungestörte Fertigung und Entwicklung bietet, die aufgrund ihres Geschäftsmodells auf einen entsprechenden Schutz angewiesen sind. Die unterschiedlichen Bereiche sind im Gestaltungsleitfaden her dargestellt.

 

  1. Herzstück der von der Falckensteiner Straße ausgehenden Haupterschließung ist die Mitte des StrandOrtes. Von diesem zentralen Punkt werden alle Verknüpfungen zu den gewerblichen Nutzungen, dem nördlich angrenzenden Naturraum und dem Strand angeboten. Je nach Nutzungsintention wird die Qualität, die Verkehrsführung und die Oberflächenbeschaffenheit der Straßen und Wege unter Berücksichtigung der Straßenbaustandards der LHK unterschiedlich ausgebildet. Zwei Haltepunkte für den ÖPNV und die Integration der Fahrradwege in das Veloroutennetz der LHK sind planerisch zur Umsetzung vorgesehen.  

 

Der ruhende Verkehr wird in mehreren zentralen Quartiersgaragen, die teilweise als multifunktionale Mobility-Hubs ausgebildet werden, organisiert. Durch die gleichmäßige Verteilung der Garagen über den StrandOrt wird sichergestellt, dass die Flächeninanspruchnahme auf den jeweiligen Gewerbegrundstücken für gesonderten Parkraum minimiert wird. Teilweise sollen die Garagen baulich in Geländeversprünge integriert werden.

 

Die bereits im Erschließungskonzept beschriebenen Erschließungsachsen führen zu einer Zonierung des Gesamtstandortes mit unterschiedlichen Nutzungszuordnungen (Produktionspark I & II, Innovationscampus). Die Freiraumgestaltung folgt ebenso der inhaltlichen Ausrichtung einzelner Teilbereiche wie die städtebauliche Figur. Die Rahmenplanung sorgt für ein harmonisches Neben- und Miteinander von Anlieferung, Arbeits- und Freizeitraum, sportlicher Betätigung und Bereichen für Veranstaltungen. Zur Ausgestaltung der einzelnen Teilbereiche wird auf den beigefügten Rahmenplan verwiesen („Clusterbildung“, S. 5 / 6)

 

  1. Die optische Abschirmung des StrandOrtes insbesondere inrdlicher Richtung wird durch die Herstellung einer umlaufenden Vegetationsfläche erreicht. Die zu erhaltenden Alleebäume und landschaftsprägende Gehölzflächen werden in den „Grünen Saum“ integriert.

 

  1. r den StrandOrt wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Vielmehr sind zukünftig alle Vorhaben nach § 34 BauGB, dem Einfügsamkeitsgebot, zu realisieren und werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die für den Prüfungsmaßstab maßgebliche prägende Umgebung stellen die gewerblich-industriell genutzten Grundstücke der Unternehmen „Sauer & Sohn“ und Caterpillar, sowie die Bestandsbauten auf dem StrandOrt selbst dar. Diese bilden den Maßstab für die Art und das Maß der zukünftigen baulichen Nutzung, sowie der Art der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

  1. Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans haben sich auf dem StrandOrt vier Bereiche herauskristallisiert, die im Zuge der Entwicklung und des zukünftigen Betriebs eine maßgebliche Rolle darstellen werden. Diese Vertiefungsbereiche wurden mit einem besonderen Augenmerk und einem überdurchschnittlichen Qualitätsanspruch beplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsbereich 1 Der Innovations-Campus

 

Dem Innovations-Campus wir eine besondere Aufgabe zuteil. Er bildet zukünftig die Schnittstelle zwischen dem Ortskern und dem Industriestandort. Die hochwertige Gestaltung des Freiraums erzeugt eine hohe Aufenthaltsqualität mit gleichzeitig maximaler Öffnung des Bereiches gegenüber der Öffentlichkeit.   

 

Der industriell geprägte und von denkmalgeschützten Gebäuden umringte Bereich erfährt durch die geplanten Beet- und Baumstrukturen, der Terrassierung als Hangabfang zur Falckensteiner Straße, den festen Sitzmöbeln sowie einem möglichen Neubau eine hohe Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten der ansässigen Betriebe und die Öffentlichkeit.

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsbereich 2 Der Boulevard

 

 

Der Boulevard ist die zentrale öffentliche Verbindungsachse am StrandOrt. In diesem Bereich soll ein Wechselspiel zwischen Aufenthalts- und Arbeitsraumglich werden, aber die Nutzung als Verkehrsfläche nicht eingeschränkt werden. Deshalb ist eine hohe Flexibilität in der Gestaltung erforderlich.

Durch bewegliche Ausstattungselemente wird die geplante Nutzungsvielfalt nicht eingeschränkt und kann variiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsbereich 3 Die Quartiersmitte

 

Die Quartiersmitte erfüllt u.a. die Funktion der Lenkung der unterschiedlichen Verkehre wie ÖPNV, Fahrrad, Fußnger und MIV.

Hier erfolgt eine Weiterführung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zum Strand, zum Boulevard (Innovations-Campus) oder Produktionspark 1 und 2.

Die Ausführung der Straßenerschließung ist für industrietypischen Schwerlastverkehr ausgelegt, aber gestalterisch dem höheren Anspruch an den Freiraum angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsbereich 4 Ankommen am Deich

 

 

Die neue öffentliche Erschließung des südlichen Falckensteiner Strandes für den ÖPNV, Radfahrer und Fußnger findet hier ihren Abschluss. Es wird ein Ankommen der Fußnger, Radfahrer und Busse ebenerdig vor dem Deichweg erfolgen. Hier wird eine Mobilitätsstation mit Fahrrad- und E-Scooterabstellmöglichkeiten sowie einer Sprottenflotten-Station eingerichtet. Nach Überquerung des Deichweges soll es zukünftig über eine großgige Treppenanlage und eine barrierefreie Rampe auf den Deich gehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Der Gestaltungsleitfaden

 

Die Absicherung der städtebaulichen und freiräumlichen Qualität ist zukünftig ein wesentlicher und verbindlicher Bestandteil in der Umsetzung aller privaten und öffentlichen Planungen. Daher wurde im Kontext des Rahmenplans ein „Gestaltungsleitfaden“ entwickelt, der die grundsätzlichen Aussagen des Rahmenplans aufnimmt und diese in konkreten architektonischen Qualitätsaussagen als Vorgabe für die spätere Bebauung erfasst. Darüber hinaus wird der Gestaltungsleitfaden in der Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung herangezogen, ob sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Auf der anderen Seite enthält dieser aber auch Vorgaben für die Herrichtung der öffentlichen Erschließung, um auch hier dem hohen gestalterischen Anspruch gerecht zu werden. Der Gestaltungsleitfaden leitet städtebauliche Maßgaben her, erläutert diese textlich und bildlich und gibt Hinweis zu deren Umsetzung.  

 

Wegen der Einzelheiten wird auf die im Anhang beigefügten Inhalte des Gestaltungsleitfadens verwiesen. Zukünftig werden die Aussagen des Gestaltungsleitfadens privatrechtlich gesichert, damit diese später auch tatsächlich umgesetzt werden.

 

 

IV. Weiteres Vorgehen

 

 r die Weiterentwicklung und Realisierung des Entwicklungsziels ist es nunmehr erforderlich, einen Beschluss zu den Inhalten und dem Umgang mit der Rahmenplanung und dem Gestaltungsleitfaden zu beschließen. Beide Ausarbeitungen werden die Grundlage für die konkrete Erschließungsplanung (Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanung).

 

Die weiteren r die Revitalisierung dieses industriellen Altstandorts erarbeiteten Untersuchungen (vgl. hierzu die einzelnen Konzepte unter I Ziff. 1) sind stets miteinander abgestimmt erstellt worden und beruhen somit aufeinander. Auch diese werden sukzessive zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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