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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0429/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Anlass:

 

Im Sommer 2019 wurde am Falckensteiner Strand das gebührenfreie Parken erprobt. Diese Regelung wurde Ende 2019 ausgewertet und 2020 sowie 2021 aufgrund der Corona-Pandemie fortgesetzt. Wie in der geschäftlichen Mitteilung Drs. Nr. 0286/2021 dargestellt, ist es nun Ziel, ab 2022 Parkflächen im Bereich des Falckensteiner Strandes wieder zu bewirtschaften und Parkgebühren einzuführen.

 

Die Bewirtschaftung soll von Juni bis Ende September wie in der Vergangenheit auch nur an besucherstarken Tagen durch Parkticketverkauf für den Parkplatz P1, den Deichweg und das Antennenfeld erfolgen. r ein Tagesticket sollen von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr zwei Euro erhoben werden. Dies entspricht der Regelung vor 2018. Die Gebührenordnung wird entsprechend angepasst und ebenfalls in der Ratsversammlung am 09.06.2022 zur Kenntnis gegeben.

 

r eine zunächst nur auf dieses Jahr bezogene Umsetzung sprechen insbesondere folgende Gründe:

 

  • Die Bewirtschaftung ist im Gesamtkontext des Mobilitätskonzeptes Ruhender Verkehr 2035 zu sehen und der noch anstehenden Erörterung eines umfassenden, integrativen Konzeptes über die effizientere Nutzung und ggf. differenzierte Bewirtschaftung von Parkplätzen. In dem Zusammenhang wird auch die Bewirtschaftung der Parkplätze im Strandbereich in die Betrachtung einbezogen.

 

  • Nach Einschätzung von Polizei und Ordnungsamt sind Zugangskontrollen sowie ergänzend Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an besucherstarken Tagen am Eingang des Deichweges wie in 2019 bis 2021 solange auch zukünftig erforderlich, bis sich die verkehrliche Situation ändert und die Verkehrssicherheit insbesondere die Funktion des Deichweges als Rettungsweg auch anderweitig sichergestellt werden kann. Die Notwendigkeit der Zugangskontrolle bietet die Möglichkeit, diese mit dem Parkticketverkauf zu kombinieren und nicht wie andernorts wetterunabhängig Parkgebühren am Strand zu erheben. Zielsetzung könnte aber auch eine durchgängige saisonale Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten sein. Auf fachlicher Ebene wird dies grundsätzlich gegenüber dem personalintensiveren Parkscheinverkauf präferiert. Denkbar ist z.B., zukünftig im Deichweg einen Wendeplatz einzurichten, damit bei voll belegten Plätzen die erfolglosen, parkplatzsuchenden Autofahrer*innen wieder zurückkehren können. Auf diese Weise könnte auf eine Zufahrtskontrolle und ggf. Zufahrtsbegrenzung verzichtet werden und allein eine Kontrolle durch Überwachungskräfte der Landeshauptstadt Kiel ausreichend sein.

 

  • Außerdem steht die Erschließung im Strandbereich insgesamt im engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebiet Friedrichsort („StrandOrt Kiel“). Auf Grundlage wurde eine Rahmenplanung unter anderem mit einem Mobilitätskonzept zur Erschließung des Gebietes erarbeitet, die noch vor der Sommerpause in die Ausschüsse sowie die Ratsversammlung eingebracht werden soll. Bestandteil des Mobilitätskonzeptes ist die Schaffung einer direkten und attraktiven Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr an den Falckensteiner Strand und (planerisch vorgehalten) ggf. zur Festung Friedrichsort. In diesem Zusammenhang soll auch die Ordnung des Ruhenden Verkehrs im Strandbereich nochmals neu bewertet werden.

 

Aus den genannten Gründen soll die Maßnahme nach der Saison 2022 evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.  

 

 

Umsetzung:

 

  1. Bewirtschaftete Flächen

Bewirtschaftet werden sollen der Parkplatz P1, der Deichweg sowie das Antennenfeld. Die Parkplätze P2 + 3 werden nicht bewirtschaftet.

 

  • Der sich im Eigentum der Stadt befindliche Parkplatz P1 ist als Hauptparkplatz dauerhaft geöffnet und wird bewirtschaftet.

 

  • Der Deichweg befindet sich im Eigentum des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig Holstein (LKN-SH). Mit dem LKN-SH ist eine vertragliche Vereinbarung zur Berücksichtigung der Eigentumsrechte der Küstenschutzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein zur Festlegung der Lage und Größe der zu bewirtschafteten Parkflächen sowie zur Umsatzbeteiligung der vereinnahmten Parkplatzgebühren zu treffen. Dies soll pauschal erfolgen und orientiert sich an sonst üblichen 10 % der Einnahmen. Da auch die Regelung der Verkehrssicherung und Unterhaltung des Deichweges seitens des LKN-SH mit in die Verhandlung eingebracht worden war, steht die Vereinbarung erst jetzt kurz vor dem Abschluss.

 

  • An der Antennenfeldparkplatzöffnung zur Lageentspannung an Spitzentagen soll auch über 2021 hinaus festgehalten werden. Dazu muss das Antennenfeld wieder von der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG angemietet werden.

 

  • Der Behelfsparkplatz P2 kann an besucherstarken Tagen zusätzlich genutzt werden. Da es sich um eine verpachtete Koppel an Dritte handelt, ist der Aufwand zur Abgrenzung der Parkfläche aber verhältnismäßig hoch. Eine Bewirtschaftung wird daher auch zukünftig nicht vorgesehen.

 

  • Der Behelfsparkplatz P3 im Bereich des Campingplatzes wird heute nur in Ausnahmefällen geöffnet. Der Parkplatz P3 könnte wieder ertüchtigt werden, auch wenn dieser weit weg vom Strand gelegen ist. Dieser hätte das Potenzial genutzt und bewirtschaftet zu werden. Eine Bewirtschaftung ist zunächst nicht vorgesehen, aber wird weiter geprüft.

 

Insgesamt sollen derzeit rund 1.000 Parkplätze bewirtschaftet werden.

  • Auf dem Parkplatz P1 befinden sich rund 380 Parkplätze.
  • Auf dem Deichweg handeln es sich um rund 240 Parkplätze.
  • Auf dem Antennenfeld stehen rund 380 Parkplätze zur Verfügung.

 

Da die Parkplätze nicht markiert sind, handelt es sich hierbei lediglich um eine Orientierung. 

 

 

 

 

  1. Umsetzung der Zufahrtskontrolle und der Bewirtschaftung

Bis 2018 wurde die Bewirtschaftung aller Parkplatzflächen durch die Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG übernommen. Zufahrtskontrolle und Einnahme der Parkgebühren erfolgte durch Studierende sowie Rentner*innen. Die Entscheidung über Erhebung von Parkgebühren lag im eigenen Ermessen der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG und war beschränkt auf sonnige Tage. Die Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG ist allerdings weiterhin nicht mehr bereit die Aufgabe zu übernehmen, insbesondere, weil die Akquise von Personal zunehmend schwieriger geworden war.

 

Da die Zugangskontrollen und Bewirtschaftung der Parkplatzflächen durch eigene Kräfte wie den Kommunalen Ordnungsdienst mangels Kapazitäten und fehlender Zuständigkeit nicht umsetzbar ist, soll die personenbediente Bewirtschaftung an eine*n Dienstleister*in vergeben werden. In 2019 bis 2021 hatte eine Sicherheitsfirma die Kontrollen übernommen. Die Ausschreibung ist erfolgt.

 

 

  1. Kosten, Gebührenhöhe und Einnahmen

 

  1. Kosten

Zentraler Baustein von 2019 bis 2021 war, dass ein privater Sicherheitsdienst (nur) an Strandwettertagen den Besucher*innenstrom am Eingang des Deichwegs (Höhe High Spirits Klettergarten) begrenzte. Flankiert wurde diese Zugangskontrolle durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Der Antennenfeldparkplatz wurde von der Stadt angemietet. Folgende Kosten sind in den Vorjahren entstanden:

 

  • r die Anmietung des Antennenfeldparkplatzes sind in den Jahren je rund 9.000 Euro angefallen.

 

  • Der Sicherheitsdienst wurde im Sommer 2019 an 15 Strandwettertagen eingesetzt und kostete rund 6.000 €. Im Sommer 2020 war der Sicherheitsdienst von Mai bis September an 39 Tagen tätig und kostete rund 32.000 €. In 2021 war der Sicherheitsdienst von Mai bis Oktober an rund 40 Tagen tätig und kostete rund 38.000 €. Bemerkenswert ist dabei, dass es im Monat August 2021 aufgrund des Wetters kein Einsatztag erforderlich war.

 

Dadurch, dass neben der Zugangskontrolle am Deichweg noch zusätzlich Kräfte für den Verkauf der Parktickets am Deichweg sowie am Parkplatz P1 erforderlich sind, werden voraussichtlich höhere Kosten anfallen. Die Verträge beruhten insbesondere in 2020 und 2021 auf einen Sockelbetrag unabhängig vom Wetter und dem tatsächlichen Einsatz. Aufgrund der schlechten Planbarkeit wurde der Sockelbetrag relativ hoch angesetzt. Die Entscheidung, an welchen Tagen konkret ein Einsatz erforderlich ist, wurde vom Ordnungsamt in Abstimmung mit der*dem Dienstleister*in in Abhängigkeit von der Wetterlage getroffen.

 

Das LKN-SH hat einen Pauschalbetrag als Umsatzbeteiligung an Parkgebühren in Höhe von 2.500 Euro für den Bewirtschaftungszeitraum aufgerufen.

 

 

  1. Gebührenhöhe

Die Bewirtschaftung soll an sonnenstarken Tagen von 10:00 bis 16:00 Uhr erfolgen. Wie vor der Umstellung in 2018 soll die Gebührenhöhe zwei Euro für ein Tagesticket betragen. Es ist keine Staffelung der Gebühren vorgesehen.

 

 

  1. Einnahmen

Die Verkehrsüberwachungskräfte waren in den Jahren an rund 40 Tagen vor Ort, stellten von 150 bis 270 Verstöße fest und erzielten somit Bußgeldeinnahmen, die nur anteilig die Sicherheitsdienstkosten deckten.

 

Einen Einblick über die Einnahmesituation der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG vor 2018 hatte die Landeshauptstadt Kiel nicht.

 

Daher können nur Annahmen getroffen werden. Bei einer vollen Besetzungsquote und einem Durchsatz von 1,5 Mal pro Tag wären bei rund 1.000 Parkplätzen 3.400 Euro Gebühren pro Tag einzunehmen. Bei rund 30 Strandwettertagen wären das 90.000 Euro in der Saison.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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