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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0439/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der anliegenden aktualisierten Fassung der Leitlinie für Bürgerbeteiligung, künftig Leitlinie für Mitwirkung, wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:
 

Die in einem umfassenden partizipatorischen Prozess unter Beteiligung der Bevölkerung, der Verwaltung und Mitgliedern der Ratsversammlung erarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung ist am 18.01.2018 (Drs. 1230/2017) von der Ratsversammlung beschlossen worden. Es war von vornherein beabsichtigt, die Leitlinie nach der Anwendung in der Praxis zu evaluieren. Die ursprünglich nach zwei Jahren geplante Evaluierung hatte sich pandemiebedingt verschoben.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Leitlinie bewährt hat. Sie war die erste ihrer Art in Norddeutschland und hat Standards gesetzt, was das Verständnis und die Qualität von Beteiligung betrifft. Die in der Leitlinie festgeschriebene Vorhabenliste wurde zügig umgesetzt. Die digitale Fassung auf www.kiel.de/vorhabenliste wird laufend aktualisiert. Eine Druckversion wird einmal jährlich herausgegeben. Bei allen großen und wichtigen Planungen und Projekten ist die Einbeziehung der Bevölkerung nicht mehr wegzudenken.

 

Gleichwohl hat die Praxis gezeigt, dass Überarbeitungsbedarf besteht. Es sind die Regelungen der Einführung der gendergerechten Sprache umzusetzen. Hieraus resultiert auch die Umbenennung in Leitlinie für Mitwirkung. Der Begriff Mitwirkung bezieht alle in Kiel lebenden Menschen ein, auch nicht wahlberechtigte Einwohner*innen wie Kinder und Jugendliche und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Er ist gendergerecht und betont mehr die aktive Einbringung von Ideen aus der Bevölkerung als die passiv gewährte Beteiligung.

 

Außerdem hat parallel zur Evaluierung dieser Leitlinie die Entwicklung einer Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden. Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung schließt an diese Leitlinie an und konkretisiert sie in Bezug auf die besonderen Ansprüche an die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Nach den Regelungen des Artikels 3 Abs. 1 der der UN-Kinderrechtskonvention in Verbindung mit § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sind Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. In diese Leitlinie wurden daher Verweise auf die neue Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung und gesonderte Regelungen aufgenommen. Das Stufenmodell für Beteiligung wurde vereinheitlicht und vereinfacht. Die Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wird parallel zu diesen Gremiumsbeschlüssen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Schließlich waren redaktionelle Unklarheiten und missverständliche Regelungen zu beseitigen und praxisnähere Umsetzungen einzuarbeiten. Letztere waren das Ergebnis von Umfragen bei den Ortsbeiräten im Dezember des letzten Jahres, eines Workshops mit Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die mit Beteiligungsverfahren befasst sind, am 07. Dezember 2021, sowie eines extern moderierten Workshops am 10. Februar 2022, zu dem Mitglieder der Ortsbeiräte, der Beiräte und der Ratsversammlung eingeladen waren. Das trialogisch besetzte Beteiligungsgremium wurde anschließend per Mail und in einer Sitzung am 20.04.2022 über die bisherigen Ergebnisse und Entwürfe informiert, alle Gremiumsmitglieder hatten noch die glichkeit zur Stellungnahme und Einbringung von Vorschlägen und haben der Entwurfsfassung zugestimmt bzw. keine Einwände oder Änderungsvorschläge vorgetragen. Pandemiebedingt haben alle Workshops und Sitzungen digital stattgefunden.

 

Ein Fokus der Praxisanwendung lag auf dem Themenkomplex Anregung einer Bürgerbeteiligung.  Die Praxis hatte gezeigt, dass anders als bei der Erstellung der Leitlinie vermutet, Anregungen von Beteiligungen außerhalb von bereits existierenden städtischen Planungen überwiegend nicht durch ein Beteiligungsverfahren im Sinne dieser Leitlinie aufgenommen und umgesetzt werden konnten, weil der Gestaltungsspielraum fehlt. Ergebnis beider Workshops war jedoch, an der niedrigschwelligen und umfassenden Möglichkeit der Anregung einer Beteiligung festzuhalten, da die Anregungen das Bedürfnis der Bevölkerung aufzeigen, mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen. Es wurde daher in die Leitlinie aufgenommen, dass die Verwaltung bei einer Anregung ohne Gestaltungsspielraum auf anderem Wege versucht, gemeinsam mit allen Beteiligten in einen Dialog einzutreten und eine Lösung der angesprochenen Problemlage zu initiieren.

 

Auf Wunsch der Ortsbeiräte wird der ständige Tagesordnungspunkt „Anregung einer Bürgerbeteiligung“ gestrichen, da sich dies im Sitzungsablauf nicht bewährt hat. Die Anregungsmöglichkeit bleibt jedoch bestehen, die Rolle der Ortsbeiräte wurde ebenfalls durch einige Änderungen gestärkt, was den Informationsaustausch und die Einbeziehung betrifft. Auf einer Informationsveranstaltung des Büros des Stadtpräsidenten für alle Ortsbeiräte am 28.03.2022 hat die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung ebenfalls über die Evaluierung und die geplanten Anpassungen berichtet.  

 

Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Änderungen der Leitlinie vorgenommen. Vor allem sind die Rechte und Möglichkeiten der Bevölkerung nicht eingeschränkt worden im Vergleich zur Ursprungsfassung. Der Geist und der wesentliche Inhalt der seinerzeit aufwändig erarbeiteten Leitlinie ist erhalten geblieben. Notwendig erscheinende Anpassungen wurden behutsam eingearbeitet. Der ebenfalls beigefügten Synopse ist im Detail zu entnehmen, an welchen Stellen und aus welchen Gründen Änderungen eingearbeitet worden sind.

 

Die Geschäftsordnung für das Beteiligungsgremium ist noch anzupassen. Dies wird zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro unter Berücksichtigung der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt. Die Geschäftsordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister 

 

 

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Anlagen

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