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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0461/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue Parkgebührenverordnung in der beigefügten Fassung zum 16.06.2022 zu erlassen. Die bis dahin geltende Parkgebührenverordnung vom 01.05.2019 ist dann aufzuheben. Die beigefügte Neufassung der Parkgebührenverordnung wird gemäß § 55 des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt.

 

  1. Neu: § 2 Abs. 4 Parkgebühren im Bereich Falckensteiner Strand

 

Folgender Absatz wird ergänzt: Im Bereich des Falckensteiner Strandes beträgt die Parkgebühr in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr 2,00 € am Tag je Einfahrt (Tageskarte) zur Nutzung der Parkplätze am Palisadenweg (P1) und der Parkmöglichkeiten am Deichweg sowie des Antennenfeldes unabhängig von der Parkdauer.

 

  1. Ergänzung: § 2 Abs. 7 Ergänzung des Kerngebietes

 

Das in § 2 Nr. 7) genannte Kerngebiet wird um die „Koesterallee“ ergänzt.

 

Begründung:

 

Zu 1) Seit 2006 hatte die Festung Friedrichsort GmbH (Festung) die Bewirtschaftung der Parkplätze im Bereich des Falckensteiner Strandes in Friedrichsort für die Landeshauptstadt Kiel betrieben. Die Vertragslaufzeit endete mit Ablauf der Saison 2018.

 

In den Jahren 2019 bis 2021 wurde r die Parkplätze am Falckensteiner Strand auf eine Parkraumbewirtschaftung einschließlich Gebührenerhebung verzichtet werden. Hintergrund waren unter anderem die Auswirkungen der Corona-Pandemie verbunden mit eingeschränkten Reisemöglichkeiten. Ab Juni 2022 soll die Parkraumbewirtschaftung mit Gebührenerhebung wiedereingesetzt werden. Die Bewirtschaftung soll in 2022 von Juni bis Ende September wie in der Vergangenheit auch nur an besucherstarken Tagen durch Parkticketverkauf für den Parkplatz P1, den Deichweg und das Antennenfeld erfolgen. Die nähere Konzeption und weitere Maßnahmen werden in einer ergänzenden geschäftlichen Mitteilung dargestellt.

 

Zu 2) In dem Bereich Koesterallee befindet sich eine Fläche, die im Bebauungsplan Nr. 915 als Sondergebiet für „Sportboothafen und Wohnmobilstellplatz“ festgesetzt ist. In der Vergangenheit wurde diese Fläche als Sondergebiet für den Sportboothafen genutzt und auch als Fläche für Baustellenarbeiten vorgehalten bzw. genutzt. Insbesondere seit der Corona-Pandemie hat der Bedarf nach einem Wohnmobilstellplatz für Touristen, die sich relativ kurzzeitig - beispielsweise auf der Durchreise - hier aufhalten, um die Stadt zu besichtigen und bei dieser Gelegenheit Gebrauch von den Freizeit-, Einkaufs- sowie Kulturangeboten machen wollen zugenommen.

Daher soll die Fläche nun zwischen 1. Mai und 30. September als solcher genutzt werden können. Es sollen hier die üblichen Gebühren erhoben werden (eine Höchstgebühr von 10 €r eine Parkdauer von max. 24 Stunden bzw. die üblichen Parkkosten von 1,50 € je Stunde und Brötchentaste). Diese Regelung ist bereits unter § 2 Nr. 1) und 2) enthalten, sodass nur im § 2 Nr. 6) das Kerngebiet um die Koesterallee ergänzt werden muss.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Anlagen

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