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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0468/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Derzeit ist eine Förderung in Höhe von 90 % für die Erweiterung des Fahrradparkhauses „Umsteiger“glich. Dieses stellt die Höchstförderung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ dar.

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat mit dem Green City Plan für die Landeshauptstadt Kiel einen Masterplan zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität mit mehr als 40 Maßnahmen entwickelt, die innerhalb der kommenden Jahre umgesetzt werden sollen, um eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in Kiel voranzubringen und damit die Luftqualität dauerhaft zu verbessern. In diesem Masterplan werden die Ziele des Masterplans Mobilität der KielRegion und des Masterplans 100 % Klimaschutz zusammengeführt und zu konkreten Maßnahmenpaketen geschnürt. Das Zielkonzept „Moderne Mobilität“ im Masterplan Mobilität der KielRegion umfasst die Zielfelder klima- und umweltfreundliche Mobilität, Nahmobilität und neue Mobilitätskultur, starker Mobilitätsverbund, hohe Lebensqualität, attraktive Wirtschafts- und Tourismusregion sowie integrierte und kooperative Planung. Diese Ziele sollen in Kiel z. B. insbesondere über die Venderung der Verkehrsmittelwahl, die intelligente Verknüpfung der Verkehrsmittel und die Umstellung auf alternative Antriebe erreicht werden. Mit der Radstation als Teil des Umsteigers konnte ein besonders wichtiger Teil dieses Maßnahmenpaketes bereits vor über 10 Jahren umgesetzt werden.

 

Die Radstation am Hauptbahnhof Kiel wurde 2011 in Betrieb genommen und besteht aus einem Fahrradparkhaus sowie einem Fahrradservice mit Verleih und Werkstatt. Betrieben wird die Radstation von Mitarbeiter*innen der gemeinnützigen Gesellschaft "Brücke Schleswig-Holstein“.

 

Die Radstation hat mittlerweile ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und es gibt aufgrund der aktuellen Vielfalt an Fahrradmodellen Handlungsbedarf.

 

Die organisatorische und inhaltliche Arbeit wird vom Eigenbetrieb Parken und Mobilität der Landeshauptstadt Kiel verantwortet, weshalb federführend durch diesen eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Umsteigers in Auftrag gegeben wurde. Das Ergebnis der Studie bewertet die Erweiterung als positiv.

 

Damit das Projekt realisiert werden kann, hat der Eigenbetrieb Parken und Mobilität einen Antrag bei der NAH.SH gestellt mit der Bitte, auf den bestehenden Vorrang bei der Förderung aufgrund der Zweckbindungsfrist und originären Zuwendungsgeberstatus zu verzichten und somit die Möglichkeit zu schaffen,rdermittel des Bundes zu beantragen.

 

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes und aufgrund des Haushaltsgesetzes 2020 für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom 22.12.2020 und die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 27. Juli 2021, bietet die Möglichkeit, die förderfähigen Gesamtkosten für die Erweiterung zu 90 % zu übernehmen.

 

Die NAH.SH hat dem Antrag der geplanten Erweiterung des Umsteigers zugestimmt, weil er keine Veränderungen der originären Anlage - mit Ausnahme des Eingangsbereichs nach sich zieht und der Modernisierung des Zugangssystems aufgrund der Diskriminierungsfreiheit aus fördertechnischer Sicht unkritisch ist.

 

Daraufhin hat der Bund dem Antrag zur Förderung zugestimmt und die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, weil der Eigenbetrieb Parken und Mobilität hinreichend begründen konnte, dass die Erweiterung des Fahrradparkhauses ins Programm Stadt und Land passt.

 

Da die Gesamtkosten den Grenzwert von 1 Mio. EUR überschreiten, kann das Land SH den Förderungsantrag erst ausstellen, wenn die GMSH im Rahmen einer baufachlichen Prüfung des Vorhabens nach den Vorgaben der Ziffer 7 der Baufachliche Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Abs. 1 LHO zugestimmt hat. Um die zu bekommen, wurde im Rahmen der Beauftragung eines Architektenbüros die Ausschreibung im Teilnahmewettbewerb begonnen, gefolgt von der Ausschreibung der Technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung. Das finale Ergebnis wird zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2022 feststehen.

 

Ziel ist es, neben der Vergrößerung der verfügbaren Stellplatzanzahlen durch Erweiterung des Gebäudes und Ersatz des bisherigen Zugangssystems auf den Wandel der Mobilität zu reagieren und die Schaffung von Ladeinfrastrukturen für E-Bikes und die Unterbringung von Lastenrädern zu ermöglichen. Ebenfalls geplant ist die Verbesserung der Barrierefreiheit.

 

Die vorläufig anrechenbaren Kosten der KGR 200-600 stellen sich wie folgt dar (alle Werte netto):

 

KGR 200 Herrichten und Erschließen:

KGR 300 Bauwerk –Baukonstruktion:

KGR 400 Bauwerk –Technische Anlagen:

KGR 500 Außenanlagen:

KGR 600 Ausstattung:

ca.   28.500 EUR

ca. 732.000 EUR

ca.   73.200 EUR

ca.   28.850 EUR

ca.   80.780 EUR

 

Zwischensumme KGR

200 bis 600: ca. 943.330 EUR netto

Aktuell ist die Umsetzung des Gesamtprojektes noch bis Ende 2023 vorgegeben. Allerdings ist bereits ein Antrag beim Bund auf Verlängerung durch das Land beantragt worden, weil Lieferzeiten zu Verzögerungen führen können, die nicht beeinflusst werden können.

Kostensteigerung des Gesamtprojektes in Höhe von 20 % sind bereits durch Fördergeber genehmigt.

 

Der frühestmögliche Baubeginn ist für das dritte Quartal 2022 festgelegt worden und die Fertigstellung Ende 2023 geplant.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

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