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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0478/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Der als Anlage 1 beigefügte Bericht „Sanierungsrahmenplanung Stand Mai 2022 wird inklusive dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Belange der Öffentlichkeit und der Betroffenen nach § 137 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB zugestimmt.
  2. Der als Anlage 2 beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass Fortschreibung 2022

Letztmalig wurde die Sanierungsrahmenplanung per Beschluss der Ratsversammlung im Mai 2019 fortgeschrieben (Drs.-Nr. 0217/2019).

 

Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

 

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist in den Verwaltungsneubau auf zwei Baufeldern im Frühjahr eingezogen und hat den Betrieb aufgenommen.

 

  • Die Bauvorhaben der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR schreiten sichtbar voran. Ab Frühjahr 2023 werden erste Teilbereiche fertiggestellt sein.

 

  • Auf den wasserseitigen Baufeldern der TAS haben die Tiefbauarbeiten für die mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebäude begonnen.

 

  • r die drei Baufelder der Baum Waterkant Immobilien GmbH um den Germaniahafen liegt das städtebaulich- architektonische Wettbewerbsergebnis aus 2021 vor. Derzeit werden die Bauanträge vorbereitet.

 

  • Zum weiteren Vorgehen zur Vollendung der Gaardener Brücke hat die Verwaltung über eine Geschäftliche Mitteilung im Frühjahr 2022 berichtet (Drs.-Nr. 0246/2022). Zwischenzeitlich wurde eine Öffentlichkeitsveranstaltung am Samstag, 14.05. anlässlich des Tags der Städtebauförderung durchgeführt. Insgesamt nutzten ca. 50 interessierte Bürger*innen die Gelegenheit sich über die Ideen zur Vollendung der Gaardener Brücke zu informieren. Die dokumentierten Anmerkungen werden für den weiteren Planungsprozess genutzt.

 

  • Aktuell sind noch zwei Grundstücke im städtischen Besitz (Baufelder VII und IX.2). Die Vermarktung dieser Grundstücke wird derzeit vorbereitet.

 

  • Die Grundstücke der Hauptgenossenschaft Nord mit Bestandsgebäuden im süstlichen Sanierungsgebiet befinden sich derzeit in der Vermarktung. Die Verwaltung ist hier noch in Abstimmungen zur zukünftigen (baulichen) Nutzung der Grundstücke.

 

 

Aufgrund konkreter weiterer Planungen ist eine erneute Fortschreibung erforderlich.

 

Fortschreibung der Bebauungsmöglichkeiten am Germaniahafen

2021 hat die BAUM Unternehmensgruppe gemeinsam mit der meravis Wohnungsbau & Immobilien GmbH einen städtebaulich-architektonischen Wettbewerb für die drei Grundstücke um den Germaniahafen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Ortsbeirat Gaarden am 11.08.2021 und im Bauausschuss am 30.09.2021 vorgestellt. Auf dem Baufeld zwischen Gaardener Ring und Gaardener Brücke sind gewerbliche Nutzungen geplant. Außerdem soll ein Teil der Grundstücksfläche an die Landeshauptstadt Kiel verkauft werden, damit die Stadt die Gaardener Brücke vollenden kann. Hierzu wird derzeit der Verkehrswert für die Flächen ermittelt.

 

Auf den beiden Baufeldern südlich des Germaniahafens sollen mischgenutzte Gebäude mit gewerblichen Nutzungen und bis zu 300 Wohneinheiten entstehen.

 

Aufstellung eines historischen Hafenkrans

Im Rahmen der Sanierungsrahmenplanfortschreibung 2019 hat der Ortsbeirat Gaarden die Verwaltung aufgefordert einen geeigneten Standort für die Aufstellung eines historischen Hafenkrans im Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich vorzuschlagen. Mit dem Hafenkran soll an die historische Vergangenheit des Ortes erinnert werden. Es konnte ein Standort, gelegen im Bereich zwischen der Halle 400 und der Baumpromenade am Willy-Brandt-Ufer, gefunden werden.

 

Platz der Kinderrechte

2020 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Platz der Kinderrechte im Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich zu verorten (Drs.-Nr. 0728/2020). Die Fläche beinhaltet einen Teil der Sitzstufen am Querkai und die vorgelagerte Verkehrsfläche inkl. des Grünstreifens östlich des Hörn Campus. Pandemiebedingt konnte die vorgesehene Beteiligung zur Gestaltung der Fläche bisher nicht durchgeführt werden. 2022 sollen die Planungen aber unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen weitergeführt werden.

 

Städtebauliche Planung und Ziele und Zwecke der Sanierung

Die städtebauliche Planung und die Ziele und Zwecke der Sanierung sind in Anlage 1, Kapitel 7 beschrieben. Ausgehend von den rechtskräftigen Bebauungsplänen werden weitergehenden gestalterische Vorgaben zur Qualifizierung der Bauvorhaben getroffen.

 

Die fortgeschriebenen Ziele und Zwecke der Sanierung gem. Anlage 1, Kapitel 9 sind:

 

  • Wiedernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen in innenstadtnaher Lage,
  • Standortgerechte Nutzungen im Zentrum,
  • Nutzungsmischung von Gewerbe/ Dienstleistungen und Wohnen,
  • Realisierung von sozialem Wohnungsbau,
  • Schaffung einer attraktiven Wegeführung um die Hörn und Verknüpfung mit dem Stadtteil Gaarden (Vinetaplatz/ Elisabethstraße) sowie Sicherung der Zugänglichkeit des Hörnufers soweit möglich,
  • Erhöhung der Attraktivität des Wasserbeckens (östlich des Sport und Freizeitbades) durch qualitative Aufwertung der umgebenden Grünfläche,
  • Errichtung eines Sport- und Freizeitbades inklusive Anschluss an die Gablenzstraße,
  • Herstellung einer Wegeverbindung entlang des Wasserbeckens östlich des Sport- und Freizeitbades,
  • Nutzung der Kaianlagen für kulturelle Zwecke (z.B. Theaterschiff, Traditionssegler, historischer Hafenkran).

 

 

Einordnung in die gesamtstädtischen Ziele

Der Beschluss über die fortgeschriebene Sanierungsrahmenplanung ist ein wichtiger Schritt, um die Sanierung zeitnah abzuschließen und die Realisierung von bis zu 1.500 Wohneinheiten zu forcieren.

 

Im Sanierungsgebiet Kiel - Hörnbereich beträgt, ausgehend von den auf den Baufeldern II XV derzeit in Bau befindlichen oder nach jetzigem Kenntnisstand geplanten Wohnungen (insgesamt ca. 1.500), der prozentuale Anteil der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung hergestellten Wohnungen ca. 15 % (221 Wohnungen). Die geförderten Wohnungen entstehen auf den Baufeldern XI, XII und XIV (vgl. Drs.-Nr. 1049/2021).

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufstellung des historischen Hafenkrans wird in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) mit ca. 300.000 € beziffert. Dieser Wert kann sich abhängig von der tatsächlichen Verfügbarkeit und der allgemeinen Marktlage noch verändern.

 

Erfreulicherweise wurde die Landeshauptstadt Kiel darüber informiert, dass die beantragten Umschichtungsmittel i.H. von ca. 6 Mio. € zur Verfügung gestellt werden können. Ein formeller Bescheid liegt noch nicht vor. Diese Mittel decken nach derzeitigem Kenntnisstand die Finanzierungslücke von ca. 5,9 Mio. gem. Anlage 2.

 

 

Beteiligung

Die Fortschreibung der Rahmenplanung erfolgte unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenen nach § 137 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB. Der Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der jeweiligen Belange ist in der Anlage 1 in den Anlagen 1-3 enthalten.

Der Ortsbeirat Gaarden wurde in der Sitzung am 11.08.2021 über die Inhalte der Fortschreibung informiert. Der Ortsbeirat erhält diesen Antrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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