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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0523/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Dringlichkeit

 

Der ursprünglich zur Ratsversammlung am 25.08.2022 vorgesehene Antrag muss vorgezogen werden, weil die Fördermittel laut Auskunft des zuständigen Ministeriums unverzüglich nach der Sommerpause zugeteilt werden sollen. Hierfür bedarf es des Beschlusses der Ratsversammlung zur Übernahme der Eigenmittel.

 

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens der Schwimmhalle Schilksee im Rahmen der Förderung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ - Programmjahr 2022 - umzusetzen. Die Kosten für den Ersatzneubau werden aktuell auf 4 Mio. € geschätzt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

I. Zusammenfassung:

Im Rahmen der Untersuchung zur Sanierung von Haupthalle und Lehrschwimmbecken wurde festgestellt, dass die Schädigung der Bausubstanz des Lehrschwimmbeckens so gravierend ist, dass eine Sanierung technisch nicht mehr durchgeführt werden kann (siehe Drs. 1004/2021 und 1006/2021). Die Sanierung der Haupthalle ist bereits Gegenstand von Bundes- und Landesförderung.

 

II. Sachverhalt:

Das Lehrschwimmbecken ist elementarer Bestandteil eines auf Schwimmausbildung und Breitensport ausgerichteten Schwimmsportstandortes. Mit ihrer besonderen Lage im Olympiazentrums Schilksee und der herausgehobenen Bedeutung der Schwimmhalle Schilksee sowohl für das Quartier und den Kieler Norden als auch für die Umlandgemeinden kommt diesem Projekt eine große Bedeutung zu.

 

Die Kosten für den Ersatzneubau werden aktuell auf 4 Mio. € geschätzt. Im Dezember 2021 wurde die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ - Programmjahr 2022 - an das Land Schleswig-Holstein gesandt. Die mögliche Förderquote liegt bei 90 % der gesamten Baukosten.

 

 

 

 

 

 

Um im Jahr 2022 berücksichtigt werden zu können, bedarf es eines Beschlusses der Selbstverwaltung, das Lehrschwimmbecken als Ersatzneubau realisieren zu wollen und den notwendigen städtischen Eigenanteil bereitzustellen; dieses unter dem Vorbehalt einer Fördermittelzusage des Landes. Die bauliche Umsetzung ist für die Jahre 2023 bis 2024 geplant.

 

Nach einer Fördermittelzusage des Landes werden die entsprechenden Haushaltsanschläge für 2023 und 2024 vorgenommen und der Selbstverwaltung zur Zustimmung vorgelegt.

 

 

In Vertretung

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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