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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0529/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zu Drs. 0457/2022 "Erhebung einer Übernachtungsteuer"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.06.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.09.2022
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird zu prüfen, welche Auswirkungen eine Übernachtungssteuer, beispielsweise nach dem Modell der Stadt Freiburg im Breisgau oder anderer Städte, die bereits eine Übernachtungssteuer erheben, auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel sowie das Hotelgewerbe und dessen Arbeitsplätze in Kiel hätte. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bei einem positiven Prüfungsergebnis eine Satzung zur Erhebung einer Übernachtungsteuer gemäß den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) zu entwerfen, und der Selbstverwaltung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei soll es sich ausdrücklich nicht um eine Tourismusabgabe nach § 10 KAG handeln.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Bei der Erhebung einer Übernachtungssteuer ist es ratsam, für die Verankerung in einer Satzung die Erfahrungen von möglichst vielen Städten einfließen zu lassen, die diese Steuer bereits erheben. Obendrein muss im Vorfeld eines Beschlusses geprüft werden, welche Auswirkungen die Implementierung einer Übernachtungssteuer auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel und das Kieler Hotelgewerbe sowie dessen Arbeitsplätze hat.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.