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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0583/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2023 gemäß der Verpflichtung aus § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH) einen kommunalen Wärme- und Kälteplanr eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung in der Landeshauptstadt Kiel aufzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der entstehenden Kosten die pauschale Zuweisung zuzüglich eines Aufschlags je Einwohner*in beim r Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium bis spätestens 31.10.2022 zu beantragen.
     
  2. Die Erstellung einer treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgungsstrukturr die Landeshauptstadt soll auf Grundlage des Masterplan 100% Klimaschutz erfolgen, unter Beachtung des Klimaschutzziels des Landes Schleswig-Holstein ist die Klimaneutralität spätestens bis zum Jahr 2040 zu erreichen.

 

  1. Der Wärme- und Kälteplan soll als strategische Grundlage der Landeshauptstadt Kiel auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung dienen und bei allen Planungen und städtebaulichen Entwicklungen beachtet werden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) wird die Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet.

 

Der aufgestellte kommunale Wärme- und Kälteplan ist dem für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium im Jahr 2024 vorzulegen und spätestens alle zehn Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

 

Die Beantragung einer Zuwendungspauschale beim zuständigen Ministerium hat bis zum 31.10.2022 zu erfolgen.

 

Voraussetzung für die Beantragung der Zuwendungspauschale beim Land ist der Nachweis eines verbindlichen Beschlusses der Selbstverwaltung. Daher erfolgt die Befassung der Gremien mittels eines Antrags der Verwaltung.

 

Die Landesverordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für aufzustellende kommunale Wärme- und Kältepläne nach dem EWKG SH liegt bisher nur in der Entwurfsfassung vor. Diese sieht derzeit eine pauschale Zuweisung als finanziellen Ausgleich für die Aufstellung und Fortschreibung der kommunalen Wärme- und Kältepläne vor mit den genannten Antragsfristen.

 

Die Zuweisungspauschale wird in Form von drei Jahrespauschalen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 gewährt. Die Jahrespauschalen setzen sich voraussichtlich aus einem Grundbetrag von 10.000 € zzgl. 0,20 € / Einwohner*in zusammen. Für Kiel ergeben sich damit Jahrespauschalen von ca. 59.516 € (247.580 Einwohner*innen, Stand: 31.03.2021).

 

Es ist davon auszugehen, dass die Landesmittel nicht ausreichend sein werden, um den Aufwand für diesen erwartungsbehafteten Prozess unter Mitwirkung unterschiedlichster Akteur*innen zu decken. Im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 werden daher Mittel in Höhe von je 100.000 € angemeldet.

 

Inhalte des Wärme- und Kälteplans

 

Gemäß § 7 EWKG SH soll der Wärme- und Kälteplan mindestens auf Basis der Erhebung folgender Informationen erstellt werden:

 

  • Eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs privater und öffentlicher Gebäude sowie der weiteren Verbraucher inklusive einer Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen; dabei sollen auch Angaben zu den vorhandenen Wärme- und Kälteerzeugern, der aktuellen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur und Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen gemacht werden,
  • eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung der Gebäude,
  • eine quantitative, räumlich differenzierte Analyse des Potenzials lokal verfügbarer Wärme- und Kälte aus erneuerbaren Energien und Abwärme,
  • Vorschläge für ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 und
  • Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts.

 

Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz verfügt die Landeshauptstadt Kiel bereits über eine fundierte strategische Grundlage für den Wärme- und Kälteplan. Wesentliche Bestandteile des Kieler Wärme- und Kälteplans wird es daher sein, die im Jahr 2016 im Rahmen des Masterplan 100% Klimaschutz erstellten Analysen und Prognosen zu validieren und ggf. zu aktualisieren sowie die Strategie in ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung zu überführen.

 

Dabei stehen insbesondere die städtischen Bereiche außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiet im Fokus. Für diese Gebiete müssen fossilfreie Lösungen entwickelt werden und die dort vorhandenen erneuerbaren Potenziale identifiziert und quantifiziert werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Wärme- und Kälteplanung inklusive der Zielerreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung spätestens bis 2040 im Bestand sollen Energiequartiere definiert werden, in denen mit Hilfe von Fördermitteln der energetischen Stadtsanierung eine Umsetzung forciert wird. Darüber hinaus sollte die Wärme- und Kälteplanung als Grundlage bei allen Stadtentwicklungsprojekten dienen.

 

 

 

Aufgrund der zahlreichen betroffenen Akteur*innen und Ämter plant die Verwaltung die Erstellung des Wärme- und Kälteplans mit einem partizipativen Prozess zu begleiten.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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