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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0626/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 beschlossen, dass ihm jährlich ein

Evaluationsbericht über die Umsetzung von Gutachten, Studien, gutachterlichen Untersuchungen, Beratungsaufträgen und Fachbeiträgen vorgelegt wird.

In der Sitzung am 13.09.2017 wurde einvernehmlich die Beratung auf alle Fachausschüsse erweitert.

Als Berichtsintervall wird der Zeitraum 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres mit Vorlage in der September-Sitzung des Hauptausschusses vorgesehen.

Als Schwellenwert für die Aufnahme eines Gutachtens, einer Studie, eines Fachbeitrages (z.B. Aufträge an Ingenieurbüros) wird ein Betrag ab 5.000 € brutto festgelegt.

Darüber hinaus werden fachlich gleichartige, wiederkehrende Gutachten, Studien und Fachbeiträge mit einem Einzelwert unter 5.000 € brutto ausgewiesen, wenn diese mindestens 20-mal im Berichtszeitraum anfallen (z.B. 25 einzelne statische Gutachten).

Der Evaluationsbericht für den Zeitraum 1.7.2021 bis 30.6.2022 wird mit dieser Geschäftlichen Mitteilung vorgelegt.

 

 

 

 

 

i.V. Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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