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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0698/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Anlass

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf hat per Drucksache 0562/2022 folgende Anfrage gestellt:

 

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie im Gebiet Torfmoorkamp die Sektorenkopplung optimal umgesetzt werden kann.

Sie möge Vorbereitungen treffen, damit mit den Investor*innen des Baugebietes Torfmoorkamp ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden kann, der vorsieht, dass 1. die künftigen Gebäude mindestens den Energieeffizienzstandard KfW40 aufweisen, möglichst sogar den Standard von Passivhäusern, und 2. die Sektorenkopplung optimal umgesetzt wird.

 

Begründung:

Es gilt vor dem Hintergrund von Klimakrise und Ukraine-Krieg den Energiebedarf und Treibhausgasausstoß auf ein Minimum zu reduzieren.

 

 

Stellungnahme

Die Bauverwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

1. Energiestandard KfW40 oder Passivhaus

Die Kieler Ratsversammlung hat die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss Energetischer Mindeststandard für Gebäude Landeshauptstadt Kiel vom 17.02.2011, Drs. 0706/2010 beauftragt, in Verhandlungen und Verträgen mit Investor*innen den Kieler Energiestand soweit möglich zu vereinbaren. Mit den Beschlüssen zum Climate Emergency soll darüber hinaus zur Energieversorgung entweder der Anschluss an die Kieler Fernwärme erfolgen oder es ist ein Energiekonzept zu erstellen, mit dem Ziel der Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Mit dem Beschluss zur Solarstadt Kiel wird zusätzlich das Ziel verfolgt, Dachflächen optimal mit Solaranlagen auszunutzen.

Durch die Kieler Beschlüsse werden damit sowohl Mindestanforderungen an die Dämmung der Geudehülle gestellt als auch an die Art der Energieversorgung.

 

Der Kieler Energiestandard stellt an die Dämmung der Gebäude höhere Anforderungen, als es die gesetzlichen Mindestvorgaben des Gebäude-Energie-Gesetztes (GEG) verlangen.

 

 

 

Die Dämmwerte des Kieler Energiestandards haben sich bewährt und konnten in der Vergangenheit in Verhandlungen mit Investor*innen einvernehmlich vereinbart und umgesetzt werden. Die geforderten Dämmwerte lassen sich mit den üblichen Baukonstruktionen erreichen, in der Regel durch die Auswahl von Dämmstoffen mit besseren Dämmeigenschaften.

 

Mit den Mindest-Dämmwerten des Kieler Energiestandards konnten Wohnungsunternehmen in der Vergangenheit in der Regel den von der KfW definierten Förderstandard eines KfW-Effizienzhaus 55 erreichen und dadurch die Gesamtwirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern. Anfang 2022 wurde die KfW-Effizienzhaus-55 Förderung für den Neubaubereich eingestellt.

 

Derzeit wird der KfW Effizienzhaus 40 Standard gefördert, der hinsichtlich der Dämmung ebenfalls über die gesetzlichen Mindestvorgaben des Gebäude-Energie-Gesetztes (GEG) hinausgeht.   

 

In aktuellen Diskussionen mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft („Baupolitischer Dialog“) wird vorgebracht, dass sich in der Praxis bei einer weiteren Erhöhung der Dämmwerte keine nennenswerten zusätzlichen Heizenergieeinsparungen nachweisen lassen.

Inwieweit die vom Fördergeber zum Erreichen des KfW Effizienzhaus 40 zur Verfügung gestellten Fördermittel ausreichen, um den Mehraufwand zu decken, ist derzeit ebenfalls strittig. 

 

Die Anwendung der Kieler Energiestandards wurde im Bauvorhaben Torfmoorkamp bei den Gesprächen mit den Investor*innen bereits kommuniziert und soll in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Auch ein Anschluss an die Kieler Fernwärme ist vorgesehen. Der Bau von Solargründächern ist in weiteren Gesprächen zu verhandeln.  

 

Es gibt bislang keine städtische Beschlusslage, die über diese Forderungen hinausgehen.

 

Eine Diskussion um die Optimierung von Dämmstoffstärken wird die Verwaltung in den Gesprächen mit den Investor*innen weiterhin führen.

 

 

2. Prüfung und optimale Sektorenkopplung

 

In dem auf Wohnnutzung ausgelegten Baugebiet gibt es nur wenig Ansätze für eine lokale Sektorenkopplung. Der lokal auf Dachflächen erzeugte Solarstrom wird voraussichtlich über Mieter*    innen-strommodelle vorrangig als Haushaltstrom verwendet werden und daher nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, um zusätzlich für Anwendungen im Verkehrssektor (E-Ladestationen) oder Wärmesektor Anwendung zu finden. Auch Ansätze für die Nutzung von Abwärme aus gewerblichen Produktionsprozessen für die Wärmeversorgung sind nicht vorhanden.

 

Ergänzend wird die Stellungnahme der Vorhabenträgerin beigefügt.

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtinr Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage: Stellungnahme der Vorhabenträgerin

 

 

 

 

 

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Anlagen

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