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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0717/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Im Stadtteil Kiel-Friedrichsort wird für das Plangebiet nordwestlich der Straße Brauner Berg, nordöstlich der Gewerbehallen der Firma Sauer & Sohn GmbH, süstlich der Wohnbebauung Hecktstraße und südwestlich des Talraumes Prieser Lauf der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1041 „Brauner Berg“ gefasst.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 15.05.1991 für den Bebauungsplan Nr. 818 (MaK Erweiterung) für das Gebiet östlich der Grundstücke der Straße An der Schanze zwischen der Straße Brauner Berg und Hecktstraße, bis südliche Verlängerung der Straße Grüffkamp beiderseits Palisadenweg im Stadtteil Kiel-Pries/Friedrichsort wird aufgehoben.

 

Die Abgrenzung der Plangebiete ist den beigefügten Übersichtsplänen in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

 

Zu Antragspunkt 1: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1041 „Brauner Berg“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1041 umfasst mit einer Größe von ca. 1,7 Hektar den nordöstlichen Teil des Betriebsgrundstückes der Firma Sauer & Sohn. Er wird begrenzt

-            im Nordosten durch den Talraum Prieser Lauf

-            im Südosten durch die Straße Brauner Berg

-            im Südwesten durch die bestehenden Gewerbehallen der Firma Sauer & Sohn GmbH

-            im Nordwesten durch die Wohngrundstücke südöstlich der Hecktstraße.

 

 

Das nordöstlich der Betriebshallen der Firma J.P. Sauer & Sohn Maschinenbau GmbH bestehende Firmengelände wird derzeit als Stellplatzfläche, für temporäre Lagerzwecke und östlich angrenzend als Ponywiese genutzt. Die Freifläche östlich der Ponywiese bis zur Grundstücksgrenze ist aufgrund der Topografie und der Lage entlang des Erholungsraumes Prieser Lauf nicht für eine bauliche Nutzung vorgesehen.

Südlich der Straße Brauner Berg befindet sich das Gewerbe- bzw. Industriegebiet StrandOrt, das derzeit entwickelt wird.

 

Zu Antragspunkt 2: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 818

Die Ratsversammlung beschloss am 15.05.1991.die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 818. Das ca. 10 Hektar große Plangebiet umfasste neben dem Gelände des Gewerbebetriebes im mittleren und östlichen Bereich die überwiegend extensiv begrünte Auenlandschaft des Prieser Laufes.

 

Der Bebauungsplan Nr. 818 sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe schaffen. Die Standortsicherung und damals geplante Erweiterung für den ehemalig ansässigen Industriebetrieb (Krupp MaK) ist durch die zwischenzeitlich erfolgte Firmenentwicklung hinfällig geworden.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss sind keine weiteren Verfahrensschritte für den Bebauungsplan Nr. 818 erfolgt. Der Aufstellungsbeschluss vom 15.05.1991 kann aufgehoben werden.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1041 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die von der Firma J.P. Sauer & Sohn Maschinenbau GmbH beabsichtigte Firmenerweiterung. Der Standort Kiel als Firmenzentrale spielt eine Kernrolle für die Entwicklung und die Fertigung von Kompressoren. Die Firma wächst stetig und bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Firmengelände werden auf Grundlage des § 34 BauGB genutzt. Für zwei Hallenerweiterungen wird ein Bauantrag in Kürze gestellt. Für die darüberhinausgehenden Erweiterungsabsichten ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die notwendige Firmenerweiterung ist aus Gründen der Produktionsabläufe nicht ausschließlich auf dem südlich angrenzenden, durch eine öffentliche Verkehrsfläche getrennten StrandOrt-Gelände möglich. Dort werden in Abstimmung mit der KiWi Forschungszentrum, Bürogebäude und Stellplätze angedacht. Die Erweiterung der Produktions- und Lagerhallen ist aufgrund der betriebsinternen Abläufe auf dem bestehenden Firmengelände östlich der bestehenden Werkshallen vorgesehen. Die vorgesehenen An- und Neubauten orientieren sich hinsichtlich der Höhe an der bestehenden Bebauung.

 

Eine Überplanung im Bereich der Auenlandschaft des Prieser Laufes zugunsten einer gewerblichen Bebauung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 818 wird nicht weiterverfolgt. Diese eiszeitliche Talform nimmt bis heute eine wichtige ökologische Funktion wahr und dient der Erholung. Ziel ist nunmehr der Erhalt des im mittleren und östlichen Plangebiet vorhandenen sensiblen Grünbereiches. Im Bereich der überwiegend extensiv beweideten Grünfläche befinden sich zudem unterschiedliche geschützte Biotope wie z.B. Knicks und Stillgewässer.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

Der gültige Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt den für eine Bebauung geplanten Bereich als gewerbliche Baufläche dar. Die nordöstlich angrenzende Fläche ist als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und

Landschaft dargestellt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1041 „Brauner Berg“ und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 818 werden gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Der Bebauungsplan ist noch kein Bestandteil des bestehenden Arbeitsprogramms zur Verbindlichen Bauleitplanung (vgl. Drs. 0290/2021), es ist jedoch vorgesehen, dass er mit 2. Priorität in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2022 aufgenommen wird.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 1041 und Übersichtsplan Aufhebung B-Plan Nr. 818

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

 

 

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Anlagen

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