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Antrag der Verwaltung - 0744/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich: Vollendung Gaardener Brücke Hier: Auftrag zur Ausschreibung, Planungsbeginn und Beteiligung (Maßnahmenbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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06.10.2022
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Antrag
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1- 4 (mit Option für die Leistungsphasen 5-8) nebst Öffentlichkeitsbeteiligung ausschreiben zu lassen. Die europaweite öffentliche Ausschreibung erfolgt durch die Sanierungsträgerin BIG Städtebau GmbH.
- Die Mittel für die Durchführung der ersten Leistungsstufe der Freiflächen- und Ingenieursplanung (LPH 1-4) und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Höhe von insgesamt ca. 165.000 € werden freigegeben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass und Ziel
Die Schaffung einer attraktiven Ost-West-Wegeverbindung für Fußgänger*innen vom Hauptbahnhof bis zum Vinetaplatz ist wesentliches Sanierungsziel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich. Bisher konnte der 1. Bauabschnitt der sog. Gaardener Brücke fertiggestellt werden. Die Vollendung der Wegeverbindung war bisher aufgrund der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich, da der zweite Bauabschnitt der Gaardener Brücke über ein privates Grundstück verläuft. Mit dem Erwerb dieses Grundstückes durch die BAUM Unternehmensgruppe in Kooperation mit der meravis Immobiliengruppe Ende 2019 rückte der Weiterbau der Wegverbindung wieder in den Fokus, da der Verkauf der benötigten Grundstücksfläche an die Landeshauptstadt Kiel zugesagt wurde.
2021 wurde unter Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel und des Ortsbeirates Gaarden ein städtebaulich-hochbaulicher Wettbewerb für die Baukörper durchgeführt. Für das Baufeld II erhielt das Büro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS den Zuschlag. Die Ergebnisse wurden dem Ortsbeirat Gaarden im August 2021 und dem Bauausschuss im September 2021 präsentiert. Es kann der Anlage 1 entnommen werden. Für die Vollendung der Gaardener Brücke stehen auf Grundlage der beschlossenen fortgeschriebenen Sanierungsrahmenplanung aus 2022 zwischen den geplanten Hochbauten min. 30 m zur Verfügung (vgl. Drs.-Nr. 0478/2022).
Aufgrund der gestalterischen Vorprägung durch das vorgenannte Wettbewerbsverfahren schlägt die Verwaltung vor, anstelle eines Wettbewerbes nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) ein europaweites Vergabeverfahren nach VgV durchzuführen (vgl. Drs.-Nr. 0246/2022).
Beschlusslage
Die Vollendung der Gaardener Brücke ist wesentliches Ziel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich und als Maßnahme in der beschlossenen Sanierungsrahmenplanung aufgeführt (vgl. Drs.-Nr. 0478/2022).
Verfahren
Es ist beabsichtigt ein zweistufiges europaweites VgV Verfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Gesucht wird dabei ein Planungsteam, welches die freiraumplanerische Gestaltung und den barrierefreien Fußweg vom westlichen Ende der Gaardener Brücke bis zum Gaardener Ring entwirft, sowie die ingenieurtechnische Umsetzbarkeit erarbeitet. Das Planungsgebiet erstreckt sich vom Gaardener Ring bis zur bestehenden Gaardener Brücke und ist in der Anlage 2 dargestellt.
Aufgrund der komplexen Aufgabe, die insbesondere aufgrund der Herausforderung der Einbeziehung der Tiefgarage der Baum Gruppe unter dem Plangebiet entsteht, werden Büros gesucht, die sowohl die freiraumplanerischen Qualitäten, als auch die ingenieurstechnischen Leistungen erbringen können. Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes werden durch die BIG Städtebau GmbH in Abstimmung mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel maximal fünf Teams zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wird die Landeshauptstadt Kiel dann über ein qualifiziertes Planungsteam verfügen, welches mit den Leistungsphasen 1- 4 nach HOAI beauftragt wird. Die Weiterbeauftragung erfolgt abhängig von weiteren (förderrechtlichen) Genehmigungen bis Leistungsphase 8 nach HOAI. Die Leistungsphase 9 wird von der LHK erbracht.
Von der Überlegung mit den Angeboten erste Entwurfsleistungen abzufordern wird abgesehen. Insbesondere bezüglich der ingenieurstechnischen Leistungen ist unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Gestaltung der Erschließungsanlage auf einem Bauwerk der BAUM Unternehmensgruppe mit festen räumlichen und statischen Vorgaben) nach fachlicher Einschätzung erst im Zuge einer eingehenden Befassung mit der Planung im Zuge der eigentlichen Auftragserbringung mit belastbaren Ergebnissen zu rechnen.
Zu der Planung ist ein intensiver Beteiligungsprozess vorgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bisher
Im Rahmen des Tags der Städtebauförderung am 11.05.2022 wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Hierzu wurden vorab Plakate von einer Schule gefertigt, welche die Wünsche und Ideen der Schüler*innen an die Gestaltung der Brücke zusammenfassten. Diese Plakate wurden als Anregung zum Austausch am 11.05. vor Ort präsentiert und die Besucher*innen waren aufgefordert, ihre Anregungen und Meinungen danebenzuschreiben. Im September 2022 wurde mit einer weiteren Schule in Kiel Gaarden ebenfalls ein Workshop durchgeführt, bei dem die Wünsche und Ideen der Schüler*innen an die Gestaltung der Brücke abgefragt wurden.
Zudem wurden der Ortsbeirat, der Beirat für Seniorinnen und Senioren und der der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt, um Erkenntnisse über die Anforderungen an die weiteren Planungen zu erlangen. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
- Es soll ein Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.
- Es sind vielfältige Angebote für unterschiedliche Nutzer*innen zu schaffen (z.B. Spielmöglichkeiten und ausreichend Sitzmöglichkeiten)
- Das Element Wasser soll durch geeignete Maßnahmen erlebbar gemacht werden (z.B. durch Wasserspiele)
Geplant
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Öffentlichkeit und die städtischen Gremien und Beiräte weiter in die Planung eingebunden. Dies beinhaltet eine Beteiligung zu Planungsvarianten in der Vorentwurfsphase. Hierzu sind die Bieter*innen des Vergabeverfahrens aufgefordert, ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Zeitlicher Ablauf
Es wird mit einer Verfahrensdauer für das Vergabeverfahren von ca. vier Monaten gerechnet. Die Auswertung der Angebote, Bietergespräche und der Abschluss des Verfahrens sind für das 1. Quartal 2023 vorgesehen.
Kosten
Die Kosten für die Freiraumplanung und Ingenieurplanung (bis einschließlich der Genehmigungsplanung inklusive der Öffentlichkeitsbeteiligung) belaufen sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung geschätzt auf rd. 165.000 €. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Planungskosten (Lph1-4): rd. 140.000 €
- Kosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung: pauschal rd. 25.000 €
Sämtliche Kosten sind förderfähig. Der Kostenanteil der Landeshauptstadt Kiel beträgt ca. 1/3 der gesamten Kosten, also ca. 55.000 €. Die benötigten Städtebauförderungsmittel und Haushaltsmittel stehen auf dem Sonderkonto zur Verfügung.
Den Antrag der Verwaltung erhält der Ortsbeirat Gaarden zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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779,3 kB
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