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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0761/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der Planung und Umsetzung eines weiteren PiA-Ausbildungsjahrgangs ab dem Schuljahr 2023/2024 im Umfang einer Klasse (max. 25 Plätze) in Kiel. Der erste Ausbildungsjahrgang 2020/2021 endet zu dem Zeitpunkt.

 

Die Förderung umfasst die Ausbildungsvergütung für die PiA-Absolvent*innen über drei Ausbildungsjahre. Für das Jahr 2023 stehen Mittel für den neuen Ausbildungsjahrgang im Sachkonto 53180000, Kostenträger 36500201 in Höhe von rund 148.400,00 € für PiA-Absolvent*innen in Kindertageseinrichtungen freier Träger zur Verfügung. Vom Personal- und Organisationsamt wurde für die eingeplanten PiA-Absolvent*innen in städtischen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel ein entsprechender Betrag in den Haushalt 2023 eingestellt.

 

Auch für das Jahr 2024 fortfolgend sind ausreichend finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt, um fortlaufend die drei Ausbildungsjahre für diesen Jahrgang zu finanzieren, falls keine andere Förderung über Bund oder/und Land sichergestellt wird.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Ratsversammlung hat vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels der PiA-Förderung für Erzieher*innen mit jährlich einer Klasse in Kiel für drei Ausbildungsjahrgänge seit dem Kita-Jahr 2020/2021 zugestimmt, soweit das Land Schleswig-Holstein oder der Bund nicht die Förderung übernehmen wird (Drs. 0069/2020; 1072/2021). Erforderlich wurde diese Finanzierung, nachdem der Bund kurzfristig ein Förderprogramm für diese Ausbildung eingestellt hatte.

 

Die Förderung umfasst die Vergütung für die Auszubildenden für die drei Ausbildungsjahrgänge über jeweils drei Ausbildungsjahre. Diese sind im Haushalt entsprechend abgebildet. Der Ausbildungsjahrgang 2020/21 wird die Ausbildung im Sommer 2023 beenden. Ein neuer Ausbildungsjahrgang könnte daher (mit den im Haushalt vorhandenen Mitteln) zum 01.08.2023 nachfolgend starten. Die Finanzen für 2023 sind eingestellt. Das Interessenbekundungsverfahren für die Träger wird bei Genehmigung im Oktober 2022 gestartet.

 

Der erste PiA-Ausbildungsjahrgang 2020/2021 startete zum 01.08.2020 mit insgesamt sechs Trägern der Jugendhilfe und 23 Ausbildungsplätzen in enger Kooperation mit der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik des Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Königsweg. Inzwischen bieten 14 Träger der Jugendhilfe insgesamt 75 Ausbildungsplätze in drei Jahrgängen  in der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen an. Die Trägervielfalt in der praxisintegrierten Ausbildung und insgesamt das Interesse der Träger nahm kontinuierlich zu.

Alle Auszubildenden sind in der Kindertagesbetreuung (Elementar, Krippe) beschäftigt. Im dritten Halbjahr ihrer Ausbildung absolvieren die Auszubildenden mindestens 300 Stunden im Bereich der Arbeit mit Schulkindern oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In der praxisintegrierten Ausbildung werden fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt. Durch die enge Schule-Praxis-Verknüpfung erfolgt ein durchgängiger Transfer in beide Richtungen, so dass die Schüler*innen die erlernte Fachtheorie sofort in der Praxis anwenden können, aber auch Beispiele und Situationen aus der Praxis in die Schule mitnehmen können.

 

In gemeinsamen Treffen der Trägervertreter*innen, des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen, des Jugendamtes und des RBZ am Königsweg findet weiterhin ein enger Austausch zur Gestaltung und zum Verlauf der Ausbildungsjahrgänge statt. Es findet zudem eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen der Fachschule und den Anleitungen statt; in Einzelgesprächen ebenso wie im Rahmen der von der Fachschule angebotenen zwei ganztägigen Austausch- und Qualifizierungsmodulen für die Praxisanleitungen.

 

Der Fachkräftebedarf ist vor dem Hintergrund des fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung, des nahenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule sowie der Umsetzung des KiTaG enorm. Allein in Kiel erhöht sich der Fachkräftebedarf aufgrund der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des neuen KiTaG durch den zukünftig umzusetzenden Betreuungsschlüssel um rund 180 zusätzliche Erzieher*innen bis 31.07.2025. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich gemeinsam mit dem Städtetag Schleswig-Holstein beim Land weiterhin für die bedarfsgerechte Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung eingesetzt; ebenso die Landeshauptstadt Kiel.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2022 die „Förderrichtlinie zum Landesprogramm Förderung von freien Trägern und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung“ veröffentlicht (Anlage), die eine anteilige Förderung von PiA im ersten Ausbildungsjahr vorsieht. Die Höhe des Zuschusses an der Ausbildungsvergütung beträgt 400 € pro Monat pro Schüler*in (von 1800 € monatlich) im ersten Ausbildungsjahr. Die Höhe des Zuschusses zur Anleitungsfreistellung beträgt pauschal 25 € pro Woche pro Schüler*in. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31.08.2026. Darüber hinaus ist im zweiten und dritten Ausbildungsjahr eine anteilige Finanzierung über das SQKM möglich.

 

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass das Land das Engagement der Kommunen zur Fachkraftausbildung anerkennt und sich an den Kosten der Ausbildung der praxisintegrierten Ausbildung finanziell beteiligt. Die dafür bereitgestellten Mittel reichen jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Ausbildung zu decken. Dies gilt gleichermaßen für die Zeiten der Ausbildung in der Schule im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sowie für die 300 Stunden des Einsatzes in einem zweiten Praxisfeld, für die ebenfalls dringend eine Kostenübernahme seitens des Landes erforderlich ist.

 

Die Anrechnung auf den Personalschlüssel im zweiten und dritten Jahr funktioniert nur in wenigen Fällen, in denen die Einrichtung entsprechend ihren Personalschlüssel anpassen kann bzw. über unbesetzte Fachkraftstellen verfügt. Zu bedenken ist ebenfalls, dass im dritten Ausbildungshalbjahr 300 Stunden Praxis in einem zweiten sozialpädagogischen Arbeitsfeld abgeleistet werden und somit die Auszubildenden nicht in der KTE eingesetzt werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für drei parallel laufende Jahrgänge fallen im Jahr bis zu 1,39 Millionen € an. Für 3 Jahrgänge entspricht dies höchstens 4,17 Millionen €.

 

Gemeinsam wird weiterhin mit dem Land zu erörtern sein, wie die Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung gefördert, die Ausbildungskapazitäten erheblich erhöht und die vergütete Ausbildung von Erzieher*innen nachhaltig gesichert werden können. Vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung muss gemeinschaftlich zielführend auf eine umfassende Lösung hingewirkt werden, dass die Qualität der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher*innen in den Einrichtungen und die Übernahme der Ausbildungsentgelte für die Auszubildenden nicht zum weit größten Teil bei der Kommune verbleibt.

 

Darüber hinaus wurde vom Jugendamt geprüft, eine vertraglich festgelegte längerfristige Bindung der PiA´s durchsetzen zu können. Nach Mitteilung des Rechtsamtes ist es zwar grundsätzlich möglich eine vertragliche Bindung der Auszubildenden zu fordern; es wurde aber gleichzeitig auch auf die erforderliche Gegenseitigkeit der Bindung hingewiesen, die erfolgen müsste.  Dies gilt es – im Dialog mit den Kommunen, die diese Ausbildung ebenfalls finanzieren – weiter auszuloten.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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