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Antrag der Verwaltung - 0777/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Zero Waste Konzeptes – Verstetigung der Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Stoffwindeln
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 1, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 17, 2022
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Antrag
Antrag:
- Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln
Nach der positiven Resonanz der Anlaufphase führt die Landeshauptstadt Kiel das Förderprogramm für Stoffwindeln im Jahr 2023 fort. Auf förmlichen Antrag wird ab dem 01.01.2023 ein einmaliger Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln in Höhe von 50% der Anschaffungskosten, maximal bis 200 Euro pro Kind oder Person mit Inkontinenz, die ihren melderechtlichen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Kiel haben, gefördert. Der Förderrahmen ergibt sich aus der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Stoffwindeln der Landeshauptstadt Kiel (Anlage 1). Stoffwindeln, die nach dem 01.01.2022 gekauft wurden, können auf Antrag im Jahr 2023 nach den neuen Förderbedingungen gefördert werden.
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung des Stoffwindel-Zuschusses weiterhin umzusetzen.
- Finanzierung
Für die Verstetigung der Förderung, inklusive der Öffentlichkeitsarbeit sind jährlich 50.000 Euro im Haushalt des Zero Waste-Projektes der Landeshauptstadt Kiel vorgesehen. Das Förderprogramm wird alle zwei Jahre evaluiert und ein Bericht für die Fachgremien angefertigt. Die nötigen Mittel für das Förderprogramm werden von der Verwaltung jährlich auf den Kostenträger 56100103, Kostenstelle 50100, Sachkonto 52911100 angemeldet.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu Antrag 1 „Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln“:
Die Bezuschussung von Mehrwegwindeln ist als Maßnahme im Zero Waste-Konzept der Landeshauptstadt Kiel vorgesehen (Drs. 0640/2020, S. 110, Maßnahme HH-001: Windelservice). Diese Maßnahme wurde aufgrund ihres hohen Potenzials zur Reduzierung der Restabfallmenge (Einwegwindeln sind mit 10% der höchste Einzelposten im Restabfall) von der Verwaltung aufgegriffen und in einer ersten Förderperiode 2022 umgesetzt (Drs. 1135/2021). Es wurden Richtlinien für die Fortführung der finanziellen Förderung von Stoffwindeln der Landeshauptstadt Kiel ausgearbeitet, die im Detail alle förderungsrelevanten Bestimmungen regeln.
Entsprechend der Evaluation des Zuschusses für die Anschaffung für Stoffwindeln im Jahr 2022 konnten im ersten Förderjahr ca. 100 Tonnen Restabfall durch die Nutzung von Stoffwindeln vermieden werden. Die weitere Reduzierung des Restabfalls durch Einwegwindeln stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzung des Zero Waste-Konzepts, die Restabfallmenge bis 2035 um 50% zu reduzieren, dar.
Die Verwendung von Stoffwindeln ist mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Bei Kleinkindern liegen die Kosten für eine vollständige Ausstattung mit Stoffwindeln in der Erstanschaffung, je nach Hersteller*in, zwischen 350 und 800 Euro. Die Gesamtkosten über die Wickelperiode liegen jedoch insgesamt niedriger als bei Wegwerfwindeln.
Die Evaluationsergebnisse des ersten Förderzeitraums zeigen jedoch, dass die durchschnittlich beantragte Fördersumme bei 231 Euro lag. Dies kann auf die Ausstattung mit einem Starterpaket oder die Aufstockung von vorhandenen Stoffwindeln zurückgeführt werden. Die Evaluation ergab ebenfalls, dass 80% der Geförderten auch bei einer Fördersumme von 100 Euro einen Antrag gestellt hätten.
Der Zuschuss wird daher, im Gegensatz zur bisherigen Förderung, auf eine prozentuale Förderung von 50 % der Anschaffungskosten und maximal 200 Euro pro geförderter Person angepasst. Bisher wurde die Anschaffung von Stoffwindeln in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten mit maximal 200 Euro gefördert.
Antragstellende, die nur teilweise mit Stoffwindeln wickeln und geringere Anschaffungskosten haben, erhalten entsprechend der geänderten Förderrichtlinie nun nur eine anteilige Förderung von 50% der Anschaffungskosten. Antragstellende, welche ein vollumfängliches Set an Windeln anschaffen und hohe Investitionskosten haben, werden weiterhin mit maximal 200 Euro gefördert. Die prozentuale Förderung ermöglicht zudem die Förderung von mehr Personen. Der Zuschuss zur Anschaffung von Stoffwindeln schafft, wie durch die Evaluation bestätigt, einen finanziellen Anreiz für die Verwendung von Mehrwegwindeln.
Der Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln soll entsprechend der neuen Förderbedingungen in Jahr 2023 auch weiterhin für Käufe ab dem Rechnungsdatum 01.01.2022 gewährt werden, weil der Fördertopf im Jahr 2022 bereits im Juli ausgeschöpft war. Für viele Antragstellenden war eine Antragstellung vor Juli 2022 trotz bereits angeschaffter Stoffwindeln jedoch nicht möglich, da es beim Standesamt Kiel zu langen Wartezeiten für die Ausstellung der Geburtsurkunde kam. Diese war Bedingung für eine vollständige Antragstellung.
Zu Antrag 2 “Öffentlichkeitsarbeit“:
Nach wie vor sind Stoffwindeln in unserer Gesellschaft mit vielen Vorurteilen belastet. Viele wissen nicht, dass moderne Stoffwindeln nicht mehr mit Systemen Exemplaren von vor ein paar Jahrzehnten zu vergleichen sind. Auch gibt es viele Vorbehalte was die Hygiene, Gerüche, das Waschen und den Aufwand angeht. Zudem gibt es verschiedenste Stoffwindel-Systeme, welche auf den ersten Blick überfordernd wirken können.
Um diesen Vorbehalten entgegenzutreten und über die Vorteile und die Nutzung von Stoffwindeln weiterhin aufzuklären, sollte diese Förderung regelmäßig mit einer zielgruppengerechten Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung flankiert werden. Die bereits getätigten Maßnahmen werden auch um die Bewerbung des Zuschusses für Personen mit Inkontinenz erweitert. Zudem sind Kooperationen mit Hebammen, Krankenhäusern, Geburtshäusern, gynäkologischen Praxen, (Kinder-) Ärzt*innen, Kitas sowie Stoffwindelberater*innen anzustreben.
Zu Antrag 3 „Finanzierung“:
Aufgrund der positiven Erfahrungen des ersten Förderzeitraums wird inklusive der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlichen Kosten von bis zu 50.000 Euro gerechnet.
Für das Haushaltsjahr 2022 standen die erforderlichen Mittel im Rahmen der Zero Waste Projektmittel zur Verfügung. Das erste Jahr diente als Pilotphase und konnte mit der Evaluierung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fördersumme für die Verstetigung des Zuschusses für die Anschaffung von Stoffwindeln soll durch eine regelmäßige Evaluation entsprechend der Ergebnisse angepasst werden.
Anlage: Richtlinie für eine finanzielle Förderung von Stoffwindeln der Landeshauptstadt Kiel
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,7 kB
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