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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0788/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1. Der Übertragung der in der Anlage aufgeführten technischen Anlagen durch den Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) an die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) als Sacheinlage in die Kapitalrücklage zu Anschaffungskosten in Höhe von 2.276.589,40 EUR wird zugestimmt.

 

2. Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschafterversammlung beschließt, die in der Anlage aufgeführten technischen Anlagen zu Anschaffungskosten in Höhe von 2.276.589,40 EUR als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der KVG einzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung im November 2015 (Drs. 0930/2015) über die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen startete die Sanierung der von der KVG genutzten und im Eigentum des EBK befindlichen Busbetriebshöfe. Die Planungen für das Gesamtkonzept mit dem Kernstück einer neuen Hauptwerkstatt konnten im Frühjahr 2016 begonnen werden. Der EBK hat regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen berichtet (Drs. 1105/2017, Drs. 0353/2018 und in diversen Vergabeentscheidungen 2019 und 2020).

Im Zuge der Vergaben unterschiedlicher Gewerke, die teilweise auch technische Anlagen beinhalten, die sich vorher im Eigentum der KVG befanden und durch den Abriss abgängig wurden, hat der EBK diese Gewerke aus Praktikabilitätsgründen gesamtheitlich vergeben und erstellt. Dadurch wurden in der Bauphase zusätzliche Schnittstellenprobleme durch ansonsten zwei unterschiedliche Auftraggeber vermieden.

 

Die zu übertragenen technischen Anlagen (s. ANLAGE) werden von der KVG betrieben und genutzt und für ihre Aufgabenerfüllung benötigt.

 

Die Übertragung erfolgt als Sacheinlage, da einerseits vorhandene technische Anlagen der KVG mit dem Abriss der alten Hauptwerkstatt ebenfalls untergingen und andererseits, um die Eigenkapitalquote der KVG (per 31.12.2021: 11,2 %) zu stärken.

 

Der Zeitpunkt der Übertragung richtet sich nach dem Nutzungsbeginn. Mit Ausnahme der Photovoltaikanlage (Übertragungsdatum 01.03.2022) erfolgt die Übertragung rückwirkend zum 01.09.2022.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Anlage

 

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Anlagen

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