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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0797/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der anliegenden Neufassung der Liegeplatz und Gebührensatzung für den Tiessenkai wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

§5 der Satzung regelt die Liegegebühren. Diese wurden in Anlehnung an die geltende Gebührenordnung der Kieler Sporthäfen festgelegt.

 

Wie sich in der ersten Sommersaison herausgestellt hat, eignen sich die Gebühren nicht für Traditionsschiffe. Am Tiessenkai liegen diese Schiffe seit Jahren und es hatte sich dort in Verbindung mit dem traditionellen Schiffercafé und Restaurants wie der Hafenwirtschaft auch für „Sehleute“ zu einem Ausflugsziel und Touristenmagnet mit einem ganz besonderen Hafenflair entwickelt.

 

In diesem Jahr blieben die Traditionsschiffe mit fortschreiten der Saison vermehrt weg und es kam zu zahlreichen Beschwerden, weil der Tiessenkai seinen Charme verlor. Sicherlich lag das auch an den Folgen der Corona-Pandemie, aber offensichtlich führte die Gebührenhöhe dazu, dass die Eigner auf Nachbarhäfen wie Eckernförde und Laboe auswichen. Gespräche mit ihnen ergaben, dass die Entscheidung, welcher Hafen im kommenden Jahr angelaufen wird, im Herbst getroffen werden, so dass sich Kiel schnell entschließen müsse, wenn sie den attraktiven Ort am Tiessenkai erhalten möchte. Problem seien die hohen Gebühren, wenn keine Gästefahrten anstünden. Hier summierten sich die Gebühren so sehr, dass sie mit Gästefahrten nicht mehr ausgeglichen werden könnten.

 

Insofern schlägt die Verwaltung vor, ab dem kommenden Jahr §5 wie folgt zu erweitern:

 

Mit der Liegeplatzgebühr für die erste Nacht ist das Entgelt eines Traditionsschiffes oder eines Traditionsschiff-ähnlichen Schiffes für bis zu vier weitere Nächte abgegolten, solange sich keine Gäste an Bord befinden und das Schiff den Liegeplatz nicht verlässt. Anspruch auf diese Befreiung haben historische Schiffe, die sich noch im Originalzustand befinden oder Schiffe, die historischen Schiffen originalgetreu nachgebaut wurden unabhängig davon, ob sie gewerblich oder nicht-gewerblich dort liegen. Sofern die Stadt durch andere Satzungen Traditionsschiffen weitergehende Befreiungen gewährt, gelten diese auch für den Tiessenkai.

 

Mit dieser Regelung wäre den Eignern ausreichend geholfen, damit sie den Tiessenkai im kommenden Jahr anlaufen und wieder zu ihrem Standort für die Gästefahrten auswählen.

 

Die Satzungsänderung dürfte kostenneutral sein. Mit der Gebührensenkung wird die Erwartung verbunden, dass wieder mehr Schiffe am Tiessenkai anlegen.

 

In Vertretung

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Anlagen

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