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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0807/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 vom Eigenbetrieb Parken und Mobilität der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan 2022 r den Eigenbetrieb Parken und Mobilität der Landeshauptstadt Kiel wurde am 16.12.2021 von der Ratsversammlung beschlossen. Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 ist gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aufzustellen, weil sich gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021 unterjährig Veränderungen ergeben haben.

 

r das Parkhaus ZOB und das Parkhaus Schlossgarage konnten im ersten Quartal 2022 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden.

 

Im weiteren Jahresverlauf konnte eine positive Entwicklung im Parkhaus ZOB und Parkhaus Schlossgarage festgestellt werden. In mehreren Monaten gelang ein Umsatz von 100.000 EUR (netto) im Parkhaus ZOB und mehr als 20.000 EUR (netto) im Parkhaus Schlossgarage.

 

Die Betriebskostenr das Parkhaus ZOB sind höher als ursprünglich geplant.

 

Die um ca. 350.000 EUR korrigierten Umsatzerlöse sind die Hauptursache für den erwarteten Jahresverlust in Höhe von ca. 438.000 EUR. Der moderate Anstieg der gesamten Bewirtschaftungskosten ist u. a. auch auf den Kostenanstieg im Zusammenhang mit der nicht mehr genutzten Tiefgarage Europaplatz zurückzuführen.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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