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Antrag der Verwaltung - 0809/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung und Teileinziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: 1. Schleswiger Straße 2. Narvikstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 3, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1. Die Schleswiger Straße ist als Gemeindestraße, Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG des Landes Schleswig-Holstein gewidmet.
Für die Grünfläche, die sich in der Schleswiger Straße Höhe Hausnummer 6 und 8
befindet, besteht derzeit keine verkehrliche Nutzung und es liegen auch keine Planungen vor, die eine verkehrliche Nutzung dieser Fläche vorsehen. Im hinteren Bereich der Grünfläche wird eine kleine durch Findlinge begrenzte Fläche zum Parken genutzt. Diese Parkfläche wurde nicht durch das Tiefbauamt eingerichtet und kann somit zukünftig wegfallen. Der übrige Teil der Grünfläche ist mit Holzpollern gegen das Befahren gesichert.
Die Idee für eine anderwärtige Nutzung der Grünfläche kam über den Fonds Gemeinsam Kiel gestalten. Nun soll diese Grünfläche zukünftig für die Nutzung als Spielplatz umgestaltet werden und weiterhin städtische Fläche bleiben. Die im beigefügten Lageplan rot markierte Grünfläche soll nun gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden.
Der Ortsbeirat Hassee/Viehburg hat in seiner Sitzung am 16.08.2022 der Widmung zugestimmt.
Zu 2. Der betroffene Bereich der Narvikstraße ist als sonstige Verkehrsfläche gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG des Landes Schleswig-Holstein gewidmet.
Im Zuge der Baumaßnahme an der Buswende Narvikstraße wurde festgestellt, dass die sonstige Verkehrsfläche zum Befahren durch Fahrzeuge grundsätzlich nicht geeignet ist. Nun wird die Verkehrsfläche an die tatsächliche Funktion und Verkehrsbedeutung angepasst.
Die im beigefügten Lageplan rot markierten Teilflächen sollen für den Kfz-Verkehr teileingezogen und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG zur beschränkt öffentlichen Straße, selbst. Gehweg umgestuft werden.
Die blau markierte Teilfläche soll für den Kfz-Verkehr teileingezogen und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG zur beschränkt öffentlichen Straße, selbst. Geh- und Radweg umgestuft werden.
Der Ortsbeirat Mettenhof hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 der Widmung zugestimmt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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459,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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873,3 kB
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