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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0819/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) ab 1.1.2023 wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) zugestimmt.

 

  1. Auf Basis der Richtlinie werden jährlich Förderungen in Kindertageseinrichtungen in einer Höhe von derzeit circa 156 Mio. EUR gezahlt (ohne Tagespflege). Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden in der Haushaltsplanung 2023 veranschlagt und stehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Ratsversammlung im Teilplan 365 (Tageseinrichtungen für Kinder), größtenteils Ergebnisplanposition 15 (Transferaufwendungen Amt 54 freie Träger) bzw. 11 (Personalaufwendungen bei Amt 56 städtische Kitas) zur Verfügung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Grundlagen dieser Richtlinie sind § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sowie das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) vom 12.12.2019, geändert durch Gesetze vom 08.05.2020, 25.02.2021 und 15.12.2021, sowie die dazugehörigen Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung.

Mit Beschluss vom 19.11.2020 hat die Ratsversammlung der „Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ (Drs. 0891/2020) zugestimmt.

 

Die Richtlinie aus dem Jahr 2020 ist nun nach den o.g. Änderungen des KiTaG und den Praxiserfahrungen in der Anwendung des Gesetzes inhaltlich modifiziert und redaktionell angepasst worden. Die wesentlichen Änderungen sind:

 

  • die Aufnahme eines Ablaufschemas für die Unterauslastung und Eingewöhnung,
  • Sachkostensteigerungen einschließlich der Möglichkeit, auf weitere Preisindexanhebungen reagieren zu können,
  • es wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass zukünftige, gesetzliche Änderungen, die sich durch den neuen Tarifabschluss ergeben, umgesetzt werden können sowie
  • zahlreiche erklärende Ergänzungen.

 

 

Zur Verdeutlichung der aktuellen Veränderungen wurde eine Synopse von bisheriger und neuer Förderrichtlinie erstellt (Anlage 2).

 

Die Überarbeitung der Richtlinie wurde wie bereits in den Jahren 2019 und 2020 in einer Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie den Beteiligten des Jugendamtes konstruktiv entwickelt. Als Trägervertretungen waren die AWO Kreisverband Kiel e.V., der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V., der Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen e.V., die DRK-Kinder- und Jugendhilfe Nord gGmbH, das Forum Sozial e.V., der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V., der Danske Skoleforening for Sydslesvig e.V., der DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. und das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel beteiligt.

 

Wie bereits in 2020 mitgeteilt, ist das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Förder-, also Finanzierungsgesetz, aufgebaut. Die Reform wurde unter dem Fokus der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein mit dem Ziel einer vergleichbaren Qualität in der Betreuungslandschaft durchgeführt.

 

Eine Evaluation dieser Neustrukturierung der Kitafinanzierung bis zum 30.9.2023 wurde ebenfalls gesetzlich festgelegt. Strukturelle, qualitative und finanzwirksame Nachsteuerungen werden voraussichtlich zum 1.1.2025 erfolgen. Die teilweise über dem KitaG liegenden Standards in Kiel werden in dieser Interimszeit zusätzlich durch das Jugendamt evaluiert. Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen mit entsprechenden Effekten in Beziehung setzen zu können, um somit Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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