Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0853/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Der Erweiterung der an den Kreis Plön übertragenen Aufgabe der Stiftungsaufsicht um die Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn im Rahmen der jetzt vorgelegten aktualisierten Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. Dies bezieht sich auch auf ggf. in Abstimmung mit den Kooperationsparteien erforderlich werdende weitere redaktionelle Änderungen.  

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kreise Ostholstein und Plön hatten durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 22.12.2009 die Einrichtung einer gemeinsamen Stiftungsaufsicht mit Wirkung zum 01.01.20210 vereinbart. Zum 01.05.2011 ist die Landeshauptstadt Kiel dieser Kooperation beigetreten und hat, wie die anderen Vertragsparteien auch, die Durchführung der Stiftungsaufsicht auf den Kreis Plön übertragen, siehe Beschluss der Ratsversammlung vom 17.03.2011, Drs. 0187/2011. Im Vertrag war von vornherein vorgesehen, dass die Aufnahme weiterer Kooperationspartner angestrebt werden soll.

 

Der Kreis Segeberg ist der Kooperation zum 01.01.2013 beigetreten, hierüber wurde die Selbstverwaltung durch Drs. 0559/2012 informiert. Nun beabsichtigen die Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn, ebenfalls die Stiftungsaufsicht auf den Kreis Plön zu übertragen. Hierdurch ändert sich der Verteilungsschlüssel der Kosten für die einzelnen Vertragsparteien, der sich nach Anzahl der jeweils überwachten Stiftungen im Verhältnis zu den Gesamtkosten ergibt. In die Vereinbarung wurden außerdem kleinere redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 

Die Übertragung der Stiftungsaufsicht auf den Kreis Plön hat sich nach Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen bewährt, da hierdurch jährlich rund 30.000 € eingespart werden können. Durch die Erweiterung der Kooperation entstehen keine Nachteile. Künftig trägt die Landeshauptstadt Kiel 28,46 % der Kosten von 2,95 Vollzeitstellen inkl. Sach- und Gemeinkosten im Vergleich zu vormals 39,62 % von 2,124 Vollzeitstellen inkl. Sach- und Gemeinkosten, was rechnerisch noch geringfügig günstiger ist. 

 

Die Erledigung der Stiftungsaufsicht durch den Kreis Plön ist darüber hinaus zuverlässig, kompetent und in der Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzwirtschaft konstruktiv und kooperativ. Informationsfluss und -austausch sowie fachliche Abstimmungen funktionieren sehr gut. Zur Beurteilung der Qualität der Durchführung der Stiftungsaufsicht durch den Kreis Plön werden durch das Amt für Finanzwirtschaft regelmäßig Controllingberichte und einzelne Stiftungsakten eingesehen, wobei insgesamt die Qualität der Bearbeitung als gut beurteilt werden kann.

 

Nach alledem hat sich die Zusammenarbeit bewährt, und der Einbeziehung weiterer Vertragsparteien stehen aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel keine Hinderungsgründe entgegen.

 

Das Dezernat III hat die Vorlage mitgezeichnet. Das Rechtsamt hat keine Bedenken gegen die Aktualisierung des Vertrages vorgetragen. 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...