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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0857/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der nicht verbrauchte Zuschuss von 22.005,87 EUR, den die LH Kiel der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 gewährt hat, wird zur Eigenkapitalstärkung als Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verwendet. Sollte auch in 2022 der von der LH Kiel gewährte Zuschuss von 73.000 EUR nicht verbraucht werden, so wird der nicht verbrauchte Teil entsprechend 2021 verwendet. Dabei ist die Gesamtleistung (Zuschuss und Kapitaleinlage) an die WiZe auf 130.000 EUR für die Jahre 2021 und 2022 begrenzt.
  2. Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH wird angewiesen, folgendem Antrag zuzustimmen:
    1. Der nicht verbrauchte Zuschuss der LH Kiel für 2021 an die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH in Höhe von 22.005,87 EUR wird in die Kapitalrücklage eingezahlt.
    2. Der nicht verbrauchte Zuschuss der LH Kiel für 2022 an die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH wird in die Kapitalrücklage eingezahlt.
    3. Die Gesamtleistung in Höhe von 130.000 € an die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH (Zuschuss und Kapitaleinlage) für die beiden Jahre 2021 und 2022 darf nicht überschritten werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Aufsichtsrat der WiZe GmbH hat Ende 2019 eine neue strategische Ausrichtung der Gesellschaft beschlossen, die dann ab 2021 mit konkreten Maßnahmen unterlegt wurde. Die Gesellschafter, CAU und die Landeshauptstadt Kiel, haben daraufhin Mittel jeweils in der gleichen Höhe gebilligt, um die Umsetzung der neu beschlossenen Ziele zu ermöglichen. Die Ratsversammlung hat am 10.09.2020 (Drs. 0960/2020) ab 2021 Mittel von max. 80 T€ pro Jahr mit der Maßgabe gebilligt, dass die CAU sich in der gleichen Höhe beteiligt.

 

Die in 2021 von der LH Kiel zugewendeten Mittel hat die Gesellschaft nicht gänzlich verbraucht und muss in Folge dessen anteilig Mittel (22.005,87 EUR) an den städtischen Haushalt gem. Rückforderungsbescheid zurückzahlen. Sollte es in 2022 auch dazu kommen, dass nicht der gesamte gewährte Zuschuss der LH Kiel in Anspruch genommen wird, so werden auch dann entsprechende Rückforderungsansprüche der LH Kiel entstehen.

 

Vor dem Hintergrund der sehr niedrigen Eigenkapitalausstattung (EK-Quote von 5,2% per 31.12.2021), die der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft als „weiterhin noch nicht ausreichend“ bewertet, stellt die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH den Antrag, die nicht verbrauchten Zuschussmittel aus 2021 und die gegebenenfalls nicht verbrauchten Mittel aus 2022 der Kapitalrücklage der Gesellschaft zuzuführen.

 

Mit dieser Maßnahme, die ihrer Höhe nach darauf zu begrenzen ist, dass die Gesamtleistung (Zuschuss und Kapitaleinlage) an die WiZe max. 130.000 EUR beträgt, rde sich die Eigenkapitalausstattung und Liquidität der WiZe verbessern, die Gesellschaft nnte auch in der Zukunft gemäß ihrer strategischen Ausrichtung agieren. Zudem rde die LH Kiel die WiZe in gleicher Höhe wie die CAU in diesen beiden Jahren 2021 und 2022 unterstützen.

 

Der EBK als Gesellschaftervertreter befürwortet diese Maßnahme.

 

   

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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