Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0867/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

In Kiel gibt es zwei jüdische Gemeinden, die seit den 1990er Jahren jüdisches Gemeindeleben in Kiel wieder etabliert und ihre Gemeindearbeit wiederaufgenommen haben. Durch die Zerstörung der Synagoge im Jahr 1938 im Zuge der Verbrechen rund um die Reichspogromnacht gab es keine Räumlichkeiten für die Gemeinden. Die Jüdische Gemeinde Kiel hat daher in sehr kleinen Räumlichkeiten in der Jahnstraße, die Jüdische Gemeinde Kiel und Region im ehemaligen Volksbad in der Wikingerstraße ihre Bemühungen zur Etablierung des Gemeindelebens aufgenommen.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der Gemeindemitglieder in beiden Gemeinden stabilisiert und die Gemeindearbeit hat sich positiv weiterentwickelt. Neben der Religionsausübung ergänzen in beiden Gemeinden umfangreiche kulturelle und soziale Angebote für alle Altersgruppen das Gemeindeleben und das Erscheinungsbild der Gemeinden. Soziale Hilfen und Orientierungsangebote für oft aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, insbesondere aus der Ukraine zugewanderten Neukieler*innen unterstützen die Integrationsbemühungen der Landeshauptstadt Kiel.

 

Nachfolgend werden die zukünftigen Anliegen und Herausforderungen für die jüdischen Gemeinden in Kiel dargestellt:

 

  1. Die Jüdische Gemeinde Kiel hat im Jahr 2019 die neuen Räume in der Waitzstraße 43 angemietet und ihre bisherigen Gemeinderäume in der Jahnstraße aufgegeben. Vorausgegangen war ein Prozess der Neuorientierung, an dem sich u.a. auch die Landesregierung, die evangelische Kirche durch Bischof Gothard Margaard und die Landeshauptstadt Kiel durch den Stadtpräsidenten und den Oberbürgermeister beteiligt haben. Die gefundenen neuen Räumlichkeiten in der Waitzstraße 43 mussten baulich angepasst und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Der Vermieter ist gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde Kiel noch dabei, die notwendigen Ertüchtigungen abzuschließen, während gleichzeitig die Nutzung durch die Gemeinde stattfindet.

    Die Landeshauptstadt Kiel hatte sich in der Phase der Neuorientierung bereiterklärt,r einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren in dem sich die neue räumliche Situation bewähren sollte - sich mit einer Gesamtsumme von 50.000 Euro an den Mietkosten zu beteiligen. Zwischenzeitlich lässt sich gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde feststellen, dass sich die neue Situation als zweckmäßig erwiesen hat, der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt und eine Verstetigung der Arbeit der Jüdischen Gemeinde Kiel an dem neuen Ort gelungen ist. Da der bisher zugesagte Förderzeitraum von 3 Jahren abläuft, ist beabsichtigt,r weitere drei Jahre einen Mietzuschuss in Höhe von insgesamt 50.000 Euro (entsprechend etwa 1.400 Euro monatlich) bereitzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, dies in der Haushaltsplanung für 2023 bis 2025 sicherzustellen.
     
  2. Das ehemalige Volksbad in der Wikingerstraße soll um einen Sakralbau im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ergänzt werden. Als Erbbaurechtsgeberin für das Gebäude und das Grundstück ist die Landeshauptstadt Kiel an den Planungen zu beteiligen. Bisher konnte folgender Sachstand erreicht werden: Sowohl der Bund als auch das Land übernehmen die Förderung dieses Vorhabens in Höhe von etwa 1,4 Mio. Euro. Die Planungen sind weit fortgeschritten, so dass Mitte des Jahres 2023 mit den ersten Bautätigkeiten gerechnet werden kann. Auf dem Grundstück wurden bei Kampfmittelsondierungen allerdings Reste eines alten Fundaments gefunden, das zur abschließenden Freigabe des Grundstücks entfernt werden muss. Hierfür fallen Kosten von ca. 10.000 Euro an, die später der Gesamtmaßnahme zuzurechnen sein werden. Die Jüdische Gemeinde Kiel und Region bittet die Landeshauptstadt Kiel um Vorfinanzierung dieser Kosten, da sie nicht in der Lage ist, diese Mittel aufzubringen. Diese Kosten werden im Rahmen des Gesamtvorhabens anerkannt und in der Finanzierung berücksichtigt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Vorfinanzierung zu ermöglichen.

    Bereits heute ist abzusehen, dass durch die Anbindung der neuen Synagoge an das alte denkmalgeschützte Gebäude Sanierungen erforderlich werden. Die Kosten hierfür werden vom Architekten auf ca. 700.000 Euro geschätzt. Das Gebäude wurde in den 1990 Jahren für die Arbeit der Jüdischen Gemeinde Kiel und Region durch die Landeshauptstadt Kiel hergerichtet und im Rahmen eines Erbbaurechtes übergeben. Da die Jüdische Gemeinde Kiel und Region über keine eigenen Mittel zur baulichen Anpassung und zur Sanierung verfügt, muss eine Lösung zur Finanzierung gefunden werden. Der Denkmalschutz des Landes Schleswig-Holstein wird sich mit der Hälfte der Kosten beteiligen, die Landeshauptstadt Kiel wird die andere Hälfte übernehmen müssen, um dieses Projekt zum Erfolg zuhren. Da die Kosten hierfür noch nicht veranschlagungsreif sind, wird die Verwaltung gebeten, für die Haushaltsaufstellung 2024 entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

 

 

 

 

Hans-Werner Tovar

Stadtpräsident

Loading...