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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0873/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Anlass

In ihrer Sitzung am 29.08.2022 hat die Ratsversammlung unter dem Betreff „Energieversorgung sichern, Energie einsparen, sozial Härte abfedern (Drucksache 0628/2022) umfangreiche Maßnahmen beauftragt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, in den Ausschüssen - bezogen auf deren jeweilige Themenfelder - und der Ratsversammlung zu berichten.

 

Mit dieser GM wird ein erster kompakter Bericht zu verschiedenen Sachständen zum Abgabeschluss für die Ratssitzung vorgelegt. Die Gliederung orientiert sich an den Überschriften der Drucksache 0628/2022.

In den Ausschüssen kann dann künftig der fachlichen Zuständigkeit des jeweiligen Gremiums gemäß an einzelne Punkte aus der vorliegenden GM angeknüpft werden.

 

  1. Energieversorgung sichern, Energie einsparen, soziale Härte abfedern

 

a)      Energieversorgung sichern/Energie einsparen

 

Rahmenvorgaben

Zum 01.09.2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)“ in Kraft getreten.

Diese trifft Regelungen zu Energiesparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen. Adressat dieser Verordnung ist auch die Verwaltung.

 

Umsetzung durch die Landeshauptstadt Kiel

Anknüpfend an das Ziel, bundesweit insgesamt mindestens 20 Prozent Gas einzusparen, hat die Verwaltung ein Maßnahmenpaket entwickelt. An dessen Anfang stand die Überprüfung von rund 800 städtischen Immobilien unter dem Aspekt „Energieeinsparung“.

Daraus und unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenvorgaben wurden nachfolgend kompakt zusammengefasste Maßnahmen entwickelt:

 

 

 

      Heizenergie in den städtischen Liegenschaften einsparen

Flankierende Maßnahmen dazu

  • Beheizung der Büros in öffentlichen Gebäuden auf maximal 19 Grad durch Regulierung der zentralen Heizungsanlagen.
  • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen, wie zum Beispiel reine Durchgangsflure oder Treppenhäuser.
  • Absenken der Temperaturen in Nebenräumen und Fluren; Anpassung der Temperaturvorgaben der Arbeitsstättenverordnung im Zusammenhang mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten.
  • Hinweise an die Mitarbeitenden zur richtigen einheitlichen Bedienung der Thermostate.

 

      Strom in den städtischen Liegenschaften einsparen

Flankierende Maßnahmen dazu

  • Hinweise an die Mitarbeitenden zum Thema „Energieverbrauch am Arbeitsplatz“.
  • Verzicht auf die Warmwasserversorgung an Waschbecken (zum Beispiel durch Boiler), sofern dem keine zwingenden hygienischen Gründe entgegenstehen.
  • Außerbetriebnahme elektrischer Untertischgeräte oder Boiler, mit denen in den WC-Anlagen oder Küchen Warmwasser für Waschbecken aufbereitet wird, in den von der Immobilienwirtschaft verwalteten Gebäuden[1].
  • Verzicht auf nicht zwingend benötigte Elektrogeräte. 
  • Reduzierung des Betriebs von Kühlschränken auf das Notwendige und Außerbetriebnahme von Kühlschränken in den Büros, insbesondere solchen aus privatem Besitz.
  • Untersagung des Betriebs mobiler elektrischer Heiz- oder Lüftungsgeräte.
  • Empfehlung, den PC, Monitore, Drucker etc. zum Feierabend auszuschalten und generelles Vermeiden von „Standby-Funktionen“.
  • Auch weitere Standby-Verbraucher, wie Netzteile und Ladekabel, sollten bei Nichtgebrauch aus den Steckdosen herausgezogen werden.
  • Einschalten der Beleuchtung, wenn die sonstigen Lichtverhältnisse nicht ausreichen, bzw. ausschalten beim Verlassen des Arbeitsplatzes.
  • Nutzung der Aufzüge, nur sofern unbedingt erforderlich.

 

      Heizenergie und Strom in sonstigen Bereichen einsparen

Flankierende Maßnahmen dazu

  • Außerbetriebnahme der Außenbeleuchtungen von Gebäuden, die rein repräsentativen Zwecken dienen und Abschaltung der Beleuchtung am Rathausturm.
  • Wassertemperaturen in den Schwimmbädern absenken, Einschränkung der Öffnungszeiten der Sauna und Duschtemperaturen absenken.
  • Sparsamer(er) Einsatz von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen; soweit möglich Umrüstung auf LED-Technik.

 

      Weitere Initiativen mit dem Ziel Energie einzusparen

  • Schreiben der Bürgermeisterin an die Kieler Schulgemeinschaften, Träger im Ganztag sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Leitungen der Kitas mit der Bitte um Mitwirkung beim Energiesparen.
  • Gemeinsame Kampagne von Verwaltung, Stadtwerken und weiteren Partnern, um innerhalb der Kiel-Region für das Thema „Einsparungen“ zu sensibilisieren.

 

 

 

 

      Beiträge der städtischen Unternehmen[2]

Die Eigenbetriebe und Unternehmen haben sowohl ihre Verwaltungsgebäude, Büros und Verwaltungsprozesse, als auch die technisch-operativen Prozesse mit den dazugehörigen Anlagen auf Energiesparpotentiale untersucht. Zudem wird dort auf eine breite Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen, oft aber auch nach außen (Newsletter für Kunden usw.) gesetzt.

Eine ganze Reihe von Maßnahmen sind bereits umgesetzt, in Planung oder werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Dazu sind die technischen Möglichkeiten bzw. Machbarkeit, gesetzliche Rahmenbedingungen z. B. für Arbeitsstätten oder sicherheitstechnische Anforderungen vorab zu prüfen und zu beachten. Um den Rahmen der Berichterstattung nicht zu sprengen, wird hier von einer detaillierten Darstellung aller Mnahmen und Überlegungen in den Eigenbetrieben und Unternehmen abgesehen.

Aus der Vielzahl an Maßnahmen werden beispielhaft folgende genannt:

 

  • Die Müllverbrennung Kiel führt bis Ende des Jahres ein Umweltmanagement ein, das Energieeinsparungen am Standort Kiel Theodor-Heuss-Ring realisiert.
  • Die KiWi unterstützt die Energiespar-Kampagne der Stadtwerke Kiel als Multiplikatorin. 
  • Genauere Anpassung der Gebäudeautomation für Heizung und Beleuchtung beim ABK an das Nutzer*innenverhalten.
  • Umstellung der Beleuchtung auf Bewegungsmelder in den Sanitärräumen der Theater AöR.
  • Partielle Abschaltung der Außenbeleuchtung bei der SFK.

 

Weithin sichtbar ist das Plakat an der MVK „Zusammen Energie sparen jetzt“.

 

Es hat sich gezeigt, dass bereits in der Vergangenheit getätigte Investitionen in eine umweltfreundliche und energiesparende Technik heute viele Vorteile bringen.

 

b)     Soziale Härte abfedern

 

Umsetzung durch die/in der Landeshauptstadt Kiel[3]

Die bereits zu verzeichnenden und voraussichtlich auch zukünftig weiter steigenden Energiekosten trifft viele Kieler*innen und lässt in einer Vielzahl von Fällen erwarten, dass betroffene Haushalte ihre Energiekosten nicht (mehr) tragen können. Folgen können Versorgungssperren oder im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Wohnung wegen säumiger Zahlungen sein.

 

Um dem im möglichen Rahmen vorzubeugen, hat eine Arbeitsgruppe aus den Stadtwerken, dem Jobcenter Kiel, der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, des Vereins Lichtblick und der Stadtverwaltung Ideen entwickelt, die wie folgt zusammenzufassen sind:

 

      Einrichtung eines Bürger*innentelefons ab dem 04.10.2022, das bislang allerdings kaum in Anspruch genommen wird.

 

      Planungen zur Einrichtung einer Beratungsstelle, um

          Problemlagen zu analysieren,

          Hilfeansätze zu identifizieren und

          Konkrete Lösungen aufzuzeigen

 

      Verabredungen zur Abwendung von Versorgungssperren.

 

      Entwicklung einer Kommunikationsstrategie einschließlich geeigneter Kommunikationskanäle

  • Information über die Homepages der verschiedenen Arbeitsgruppenmitglieder (siehe oben)
  • Pressemitteilungen
  • Einen breiten Verteilerkreis von Kund*inneninformationen und - anschreiben schaffen.
  • Nutzung weiterer Dialogwege (z.B. Anlaufstelle Nachbarschaft- AnNa).

 

Tipps, wie zuhause Strom, Wasser und Heizenergie eingespart werden können, sind u.a. auf der Homepage der Stadtwerke oder in Flyer-Form zu finden.

 

Maßnahmen der Bundesregierung

Neben Rahmenvorgaben, um Energie einzusparen oder Initiativen, um Abhängigkeiten von Energiequellen und/oder Lieferant*innen mindestens zu verringern, hat die Bundesregierung mehrere „Entlastungspakete“ im Umfang von ca. 95 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Diese sollen unmittelbar oder mindestens mittelbar dazu beitragen, die Folgen gestiegener und weiter steigender Energiekosten abzumildern und die Einkommen der Bürger*innen stärken. Die wesentlichen, unmittelbar auf Entlastung bei den Energiekosten gerichteten Bausteine der Pakete lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätige haben mit Wirkung ab September 2022 eine einmalige Zahlung einer Energiepreispauschale 300 Euro erhalten.
  • Rentner*innen sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
  • r Studierende und Fachschüler*innen ist eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro vorgesehen.
  • Entlastungsmaßnahmen für Gas- und Stromverbraucher*innen, insbesondere Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse in 2 Stufen („Soforthilfe“ im Dezember + Entlastungen im I. Quartal 2023)[4].
  • Verringerung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 %.

 

Maßnahmen, die in einem mittelbaren Zusammenhang mit den Energiekosten stehen bzw. generell entlastende Wirkung haben sollen:

  • Erhöhung des Grundfreibetrages von 9.984 auf 10.347 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2022.
  • Erhöhung der Fernpendler-Pauschale (ab 21. Kilometer) von 35 auf 38 Cent/km, rückwirkend ab 1. Januar 2022 und befristet bis Ende 2026.
  • Das monatliche Kindergeld soll ab 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf jeweils 237 Euro steigen. Zudem erhalten Familien mit geringem Einkommen seit Juni 2022 den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ergänzend zum Kinderzuschlag und bei Leistungen nach SGB II (bereits seit Juli 2022). Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages bei Bedarf ab dem 1. Januar 2023 nochmals auf 250 Euro monatlich angehoben. Mit dem Familienzuschuss (Kinderbonus) werden alle Eltern mit 100 Euro pro Kind als Bonus zum Kindergeld unterstützt. Die Auszahlung erfolgt seit Juli 2022.
  • ckwirkende Erhöhung des  Arbeitnehmer*innen-Pauschbetrags ab 01.01.2022 von 1.000 auf 1.200 Euro.

 

c)      Initiativen der Verwaltung/Entlastungspaket des Landes

 

Mit dem einleitend genannten Beschluss wurde der Oberbürgermeister gebeten, zu verschiedenen Themen in den kommunalen Spitzengremien aktiv zu werden.

Bereits im Juli wurde die Landesregierung aufgefordert, Initiativen für einen Schutzschirm für kommunale Stadtwerke aufzulegen. Angemahnt wurde ein „Energiegipfel“ in Schleswig-Holstein, in dem die betroffenen Institutionen und Verbände gemeinsam die vielschichtigen Herausforderungen in Zusammenhang mit der absehbaren Gasmangellage und den steigenden Energiepreisen bewerten und soweit möglich Lösungen entwickeln können.

Zu einem solchen Treffen lud der Ministerpräsident für den 06.09.2022 ein.

 

Zwischenzeitlich hat das Land ein „8-Punkte-Entlastungspaket“ auf den Weg gebracht, bestehend aus folgenden Bausteinen:

 

  • Bereitstellung von 10 Millionen Euro für ein niederschwelliges Förderprogramm für Einrichtungen, die Beratungsangebote leisten. Unterstützt werden sollen Beratungsangebote für Energieeinsparungen sowie diejenigen Beratungsangebote, die dabei helfen sollen, die Bürger*innen vor Schuldenfallen zu bewahren.
  • Anhebung des Klimaschutzprogramms für Bürger*innen um 25 Millionen Euro auf insgesamt 75 Millionen Euro mit dem Ziel im kommenden Winter die Beantragung einer Förderung beispielsweise für nicht-fossile Heizungen (u.a. rmepumpen, Batteriespeichern und weiteren Technologien) zu ermöglichen.
  • Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Planung und Erreichung der Wärmewende.  rderung nachhaltiger Nah- und Fernwärmenetze, wofür 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, sofern sich die Kommunen mit weiteren 75 Millionen Euro an einem entsprechenden Programm beteiligen.
  • rderung einzelner Projekte, die besonders geeignet sind, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und diese durch klimaneutrale Energieträger zu ersetzen, mit 15 Millionen Euro.
  • Einrichtung eines Fonds von 20 Millionen Euro für die Bürger*innen. Abgefedert werden sollen damit Härten, insbesondere um sicherzustellen, dass aufgrund gestiegener Energiepreise Teilhabemöglichkeiten sowie frühkindliche Bildung nicht eingeschränkt werden müssen.
  • Einrichtung eines Fonds für Vereine und Verbände, insbesondere Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Minderheiten und Soziales wie auch Frauenfacheinrichtungen, von 20 Millionen Euro auflegen, um sicherzustellen, dass deren Angebote trotz steigender Energiepreise auch weiterhin aufrechterhalten werden können[5].
  • Bereitstellung von 15 Millionen Euro zur Abfederung der Energiekostensteigerungen für Kindertageseinrichtungen, allgemein- wie auch berufsbildende Schulen und Hochschulen.
  • Auflegen eines Darlehensprogramms mit einem Volumen von 500 Millionen Euro in Ergänzung zur Erweiterung des Darlehensprogramms des Bundes, welches vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Vorbehaltlich einer EU-beilhilferechtlichen Prüfung ist das Programm zur Unterstützung von Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten, vorgesehen.

 

d)     Solarstadt Kiel“

 

Mit der Drucksache 0628/2022 wurde u.a. auch darum gebeten, eine zügigere und möglichst zeitnahe Umsetzung des Beschlusses (Drs. 0123/2021) „Solarstadt Kiel Kampagne zum Ausbau erneuerbarer Energie in Kiel“ zu prüfen. Dabei seien die Kampagnen, die privaten Hauseigentümer*innen die bereits bestehenden Unterstützungen sowie die Vorteile von Photovoltaik und Solarthermie auf dem eigenen Dach aufzeigen, zu forcieren.

 

Mit dem Beschluss zur „Solarstadt Kiel“ vom Mai 2021 hatte sich Kiel zu einem umfassenden Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Kieler Stadtgebiet, insbesondere zur Nutzung der Dächer für Solarenergie mit dem Ziel die auf dem Kieler Stadtgebiet installierte Solarleistung bis zum Jahr 2035 auf 50 Megawatt (MW) auszubauen, bekannt. Im April 2022 startete hierzu das Kieler Solar-Förderprogramm.

Bei Beschlussfassung zur Solarstadt Kiel im Mai 2021 waren Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 14,6 MW in Kiel installiert. Im September 2022 waren bereits 18,5 MW in Betrieb und insgesamt 20,1 MW angemeldet. Während die Zuwächse an Solarleistung 1,4 MW im Jahr 2019 und 1,5 MW im Jahr 2020 betrugen, waren es im Jahr 2021 bereits 2,7 MW.

Seit dem Start des Förderprogramms im April 2022 wurden für das Stadtgebiet Kiel bereits neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3,7 MW im Stammdatenregister des Bundes angemeldet, in Betrieb gegangen sind in 2022 davon bisher 2,4 MW.

 

In den ersten sechs Monaten des Kieler Förderprogramms wurden bereits 200 Anträge mit einer Gesamtleistung von 2,5 MW gestellt, wovon 1,92 MW gefördert werden (Stand Oktober 2022). Dazu kommen noch 15 Solarthermieanlagen zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung. Die durch die beantragten Vorhaben belegte Dachfläche beläuft sich insgesamt auf 13.000 m².

 

Dabei wurde die Bezuschussung von Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit 114 Anträgen besonders stark nachgefragt. Für Nichtwohngebäude und Freiflächen wurden 16 Anträge gestellt und fünf Anträge für Mehrfamilienhäuser. Der pauschale Zuschuss für „steckerfertige“ Balkonsolaranlagen wurde mit 36 Anträgen am zweithäufigsten beantragt.

 

In Kooperation mit der Stadtwerke Kiel AG wird derzeit eine Überarbeitung des Kieler Solardachkatasters vorbereitet. Zunftig wird es möglich sein, die Belegung von Dachflächen mit Solarmodulen interaktiv zu planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen.

 

Nachrichtlich erwähnt sei an dieser Stelle, dass auf dem Dach des neuen Werkstattgebäudes der KVG eine große Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen wurde und es erste Überlegungen zu großflächigen Photovoltaik-Projekten auf dem Gelände des Kieler Flughafens und des Industriegeländes Friedrichsort gibt.

 

 

Schlussbemerkung

Angesichts ausstehender Konkretisierungen zu einzelnen Maßnahmen und nicht zuletzt mit Blick auf die Tagesaktualität kann der vorliegende Bericht lediglich eine Momentaufnahme sein. Über Aktualisierungen soll künftig in der gebotenen Form und im gebotenen Umfang und Rhythmus informiert werden.

 

          

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 


[1] Je nach Tätigkeitsbereich gelten gegebenenfalls andere Regelungen für die Gebäude, die von Mitarbeiter*innen im Außendienst genutzt werden, und jeweils mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

 

[2] Über den damaligen Sachstand wurden die Ratsfraktionen am 19.08.2022 vom EBK informiert.

[3] Auf die Geschäftliche Mitteilung der Verwaltung für den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit im März 2022 (Drs. 0236/2022) wird hingewiesen. Hier wurde über die ersten Entlastungsmaßnahmen des Bundes berichtet.

 

[4] Eckpunkte der Umsetzung wurden am 02.11.2022 zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsident*innen der Länder besprochen s.a.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2139142/65def71a2103f977a6845faa69910749/2022-11-02-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

 

[5] Bundesprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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