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Geschäftliche Mitteilung - 0879/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zum Förderprogramm des Bundes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"Hier: Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 17, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Die Ratsversammlung hat im Oktober 2021 zugestimmt, dass die Landeshauptstadt Kiel auf Basis der eingereichten Interessensbekundung einen Antrag zum Förderprogramm des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt, sollte das Projekt für die zweite Stufe ausgewählt werden (Drs. 0868/2021).
Mit der Geschäftlichen Mitteilung Drucksache 0214/2022 wurde über die am 28. Februar 2022 erfolgte Beantragung berichtet. Beantragt wurde die zum Antragszeitpunkt bestehende Maximalsumme in Höhe von 2,655 Mio. Euro Fördermittel bei einem Eigenanteil der Kommune von 316.600 Euro. Wie dargestellt, konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 der Eigenanteil aufgrund der nicht vorhandenen Veranschlagungsreife nicht eingestellt werden.
Nach einer längeren Qualifizierungsphase, in der der Antrag durch den Fördermittelgeber geprüft wurde, steht nun eine Bewilligung über 2,685 Mio. Euro bei einem Eigenanteil von 320.000 Euro bevor.
Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 07.11.2022 per E-Mail vor. Gegenüber dem Zuwendungsgeber ist die gesicherte Finanzierung dazustellen. Mit dieser Mitteilung wird die RV deshalb ergänzend zum Sachstand auch über die Anmeldung der Eigenmittel über die Nachmeldeliste für den Haushalt 2023 informiert.
a) Folgende Maßnahmen sind Gegenstand der Förderung:
Studien zur baulichen und nutzungsstrukturellen Umgestaltung des Kieler Schlosses und des Umfeldes:
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Nutzungskonzept und Machbarkeitsprüfung
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Statik / Brandschutz
- Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Energetische Sanierung
- Durchführung einer Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Studie zur Weiterentwicklung eines Digitalen Meeresvisualisierungszentrums:
- Erarbeitung einer Umsetzungsstudie mit Zielgruppenbefragung, Aufbau einer Online-
Präsenz, Workshops mit Expert*innen und Onlinebeteiligung
City-Hub des Digitalen Meeresvisualisierungszentrums:
- Erarbeitung eines Konzeptes und Durchführung einer anschließenden Erprobungsphase
Konzeptstudie „Digitalisierungsstand des Handels in der Kieler Innenstadt und in den für den Gesamthandelsstandort relevanten Subzentren“:
- Durchführung einer empirischen Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes
- Erarbeitung eines Konzept- und Maßnahmenpapieres
Gutachten zur Ermöglichung von Open Air Kultur und Vermeidung von Nutzungskonflikten
Aufbau eines Quartiersmanagements für die Kieler Innenstadtquartiere sowie Quartiersmanagement für Stadtteilzentren:
- Anstellungen von Quartiersmanager*innen für die Innenstadt/Stadtteilzentren
- Konzeption zur Schärfung der Quartiersprofile
- Temporäre Maßnahmen und kleinere bauliche Investitionen zur Aufwertung und Attraktivierung der Quartiere
Ansiedlung zukunftsweisender Nutzungen:
- Durchführung eines Wettbewerbes und Konzeptionsphase
- Anmietung und niedrigschwellige räumliche Herrichtung
Digitalisierung in den Zentren und Ausbau der Online-Kompetenz:
- Zusätzlich und aufbauend auf dem Konzept- und Maßnahmenpapier der Digitalisierungsstudie sind folgende Maßnahmen geplant:
- Digitalisierungsplattform „Ich fühl mich Kiel“
- Digitalisierung des Holtenauer Stadtteilgutscheins
- Zugang zu digitalem Wissen
- Experience Room / Showroom
- Digitale Touchpoints im öffentlichen Raum
Umsetzung der strategischen Veranstaltungsplanung:
- Erweiterung der Onlineplattform „Event.Areale.Kiel.“
- Durchführung einer zentralen Lichtveranstaltung
- Umsetzung neuer strategischer Veranstaltungsformate
Weihnachts- und Winterbeleuchtung Holstenfleet:
- Durchführung eines Wettbewerbes zur Gestaltung der Beleuchtung
- Anschaffung der Beleuchtungselemente
Einzelne Maßnahmen bedürfen noch weiterer Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium um Sperrvermerke aufzuheben.
b) Kosten- und Finanzierung
Die Höchstfördersumme wurde durch das BBSR auf 2,685 Mio. Euro aktualisiert. Die Höchstsummen in den Einzeljahren sind weiterhin festgesetzt. Gesamtkosten und Aufteilung haben sich gegenüber der Interessensbekundung und des Erstantrages vom 28.02.2022 in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber in geringem Umfang verändert.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Gesamtkosten |
Eigenmittel der Kommune | 44.000 | 100.000 | 155.000 | 21.000 | 320.000 |
Bundesmittel (Zuwendung) | 386.000 | 882.000 | 647.000 | 770.000 | 2.685.000 |
Summe Gesamtkosten | 430.000 | 982.000 | 802.000 | 791.000 | 3.005.000 |
Mit Hilfe des Förderprogramms kann die positive Entwicklung der Kieler Innenstadt auf vielfältige Weise unterstützt werden. Die Fördersumme beträgt das Achtfache des Eigenanteils. Dieser ist Voraussetzung für eine Förderung, daher werden die Mittel über die Nachmeldeliste in den Haushalt 2023 ff. eingestellt. Der für 2022 benötigte Eigenanteil ist über den laufenden Haushalt gesichert.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
