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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0879/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Ratsversammlung hat im Oktober 2021 zugestimmt, dass die Landeshauptstadt Kiel auf Basis der eingereichten Interessensbekundung einen Antrag zum Förderprogramm des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt, sollte das Projekt für die zweite Stufe ausgewählt werden (Drs. 0868/2021).

 

Mit der Geschäftlichen Mitteilung Drucksache 0214/2022 wurde über die am 28. Februar 2022 erfolgte Beantragung berichtet. Beantragt wurde die zum Antragszeitpunkt bestehende Maximalsumme in Höhe von 2,655 Mio. Euro Fördermittel bei einem Eigenanteil der Kommune von 316.600 Euro. Wie dargestellt, konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 der Eigenanteil aufgrund der nicht vorhandenen Veranschlagungsreife nicht eingestellt werden.

 

Nach einer längeren Qualifizierungsphase, in der der Antrag durch den Fördermittelgeber geprüft wurde, steht nun eine Bewilligung über 2,685 Mio. Euro bei einem Eigenanteil von 320.000 Euro bevor.

Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 07.11.2022 per E-Mail vor. Gegenüber dem Zuwendungsgeber ist die gesicherte Finanzierung dazustellen. Mit dieser Mitteilung wird die RV deshalb ergänzend zum Sachstand auch über die Anmeldung der Eigenmittel über die Nachmeldeliste r den Haushalt 2023 informiert.

 

 

a) Folgende Maßnahmen sind Gegenstand der Förderung:

 

Studien zur baulichen und nutzungsstrukturellen Umgestaltung des Kieler Schlosses und des Umfeldes:

  • Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Nutzungskonzept und Machbarkeitsprüfung
  • Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Statik / Brandschutz
  • Erarbeitung einer Vertiefungsstudie Energetische Sanierung
  • Durchführung einer Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Studie zur Weiterentwicklung eines Digitalen Meeresvisualisierungszentrums:

  • Erarbeitung einer Umsetzungsstudie mit Zielgruppenbefragung, Aufbau einer Online-

Präsenz, Workshops mit Expert*innen und Onlinebeteiligung

 

City-Hub des Digitalen Meeresvisualisierungszentrums:

  • Erarbeitung eines Konzeptes und Durchführung einer anschließenden Erprobungsphase

 

Konzeptstudie „Digitalisierungsstand des Handels in der Kieler Innenstadt und in den für den Gesamthandelsstandort relevanten Subzentren“:

  • Durchführung einer empirischen Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes
  • Erarbeitung eines Konzept- und Maßnahmenpapieres

 

Gutachten zur Ermöglichung von Open Air Kultur und Vermeidung von Nutzungskonflikten

 

Aufbau eines Quartiersmanagements für die Kieler Innenstadtquartiere sowie Quartiersmanagement r Stadtteilzentren:

  • Anstellungen von Quartiersmanager*innen r die Innenstadt/Stadtteilzentren
  • Konzeption zur Schärfung der Quartiersprofile
  • Temporäre Maßnahmen und kleinere bauliche Investitionen zur Aufwertung und Attraktivierung der Quartiere

 

Ansiedlung zukunftsweisender Nutzungen:

  • Durchführung eines Wettbewerbes und Konzeptionsphase
  • Anmietung und niedrigschwellige räumliche Herrichtung

 

Digitalisierung in den Zentren und Ausbau der Online-Kompetenz:

  • Zusätzlich und aufbauend auf dem Konzept- und Maßnahmenpapier der Digitalisierungsstudie sind folgende Maßnahmen geplant:
  • Digitalisierungsplattform „Ich fühl mich Kiel“
  • Digitalisierung des Holtenauer Stadtteilgutscheins
  • Zugang zu digitalem Wissen
  • Experience Room / Showroom
  • Digitale Touchpoints im öffentlichen Raum

 

Umsetzung der strategischen Veranstaltungsplanung:

  • Erweiterung der Onlineplattform „Event.Areale.Kiel.“
  • Durchführung einer zentralen Lichtveranstaltung
  • Umsetzung neuer strategischer Veranstaltungsformate

 

Weihnachts- und Winterbeleuchtung Holstenfleet:

  • Durchführung eines Wettbewerbes zur Gestaltung der Beleuchtung
  • Anschaffung der Beleuchtungselemente

 

 

Einzelne Maßnahmen bedürfen noch weiterer Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium um Sperrvermerke aufzuheben.

 

 

b) Kosten- und Finanzierung

 

Diechstfördersumme wurde durch das BBSR auf 2,685 Mio. Euro aktualisiert. Die chstsummen in den Einzeljahren sind weiterhin festgesetzt. Gesamtkosten und Aufteilung haben sich gegenüber der Interessensbekundung und des Erstantrages vom 28.02.2022 in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber in geringem Umfang verändert.

 

 

2022

2023

2024

2025

Gesamtkosten

Eigenmittel der Kommune

44.000

100.000

155.000

21.000

320.000

Bundesmittel (Zuwendung)

386.000

882.000

647.000

770.000

2.685.000

Summe Gesamtkosten

430.000

982.000

802.000

791.000

3.005.000

 

Mit Hilfe des Förderprogramms kann die positive Entwicklung der Kieler Innenstadt auf vielfältige Weise unterstützt werden. Die Fördersumme beträgt das Achtfache des Eigenanteils. Dieser ist Voraussetzung für eine Förderung, daher werden die Mittel über die Nachmeldeliste in den Haushalt 2023 ff. eingestellt. Der für 2022 benötigte Eigenanteil ist über den laufenden Haushalt gesichert.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

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