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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0932/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die beigefügte Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Hundesteuersatzung vom 01.09.2021 ersetzt, wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, der Selbstverwaltung im ersten Quartal 2023 ein Konzept zur Information von Hundehalter*innen über die Verpflichtung zur Anmeldung von Hunden und der Zahlung der Hundesteuer zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Zulässigkeitr eine Ermächtigung zur Durchführung von Hundebestandsaufnahmen und insbesondere die Beauftragung von privaten Auftragnehmer*innen, ist rechtlich mindestens umstritten.

Allein die Tatsache, dass in einem bestimmten (innerstädtischen) Stadtteil weniger Hunde als in anderen, eher am Stadtrand gelegenen Stadtteilen gemeldet sind, ist anders als die Feststellung überdurchschnittlich vieler Fälle nicht angemeldeter Hunde in bestimmten Stadtteilen in der Vergangenheit, auch keineswegs ein konkreter Anhaltspunkt für die Möglichkeit einer Steuerverkürzung, der für die rechtliche Zulässigkeit allerdings Voraussetzung wäre.

 

Es ist zudem zweifelhaft, ob die für eine beabsichtigte flächendeckende Hundebestandsaufnahme notwendigen Mittel angesichts der Informationspflicht gegenüber den Bürger*innen tatsächlich ausreichend sind und ob dieser Betrag tatsächlich durch Mehrerträge über die Hundesteuer refinanziert werden kann.

 

Auf die beabsichtigte Änderung des § 13 der Hundesteuersatzung ebenso wie auf die Durchführung eines „Hundekontrolldienstes“ durch eine private Firma sollte daher verzichtet werden, entsprechend müssen die Mittel in Höhe von 30.000 € auch nicht im Haushaltplan für 2023 aufgenommen werden.

 

Da es aber möglich ist, dass Hundehalter*innen ihrer Steuerpflicht aus Mangel an Informationen über ihre Verpflichtung, ihre Tiere anzumelden und die Hundesteuer abzuführen nicht nachkommen, wäre eine entsprechende Informationskampagne der Stadt ein geeignetes und niedrigschwelliges Mittel, um die Steuerehrlichkeit im Bereich der Hundesteuer zu erhöhen.

 

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber  f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

 

 

gez. Ratsherr Ove Schröter   f.d.R.

Ratsfraktion Die Politiker*innen

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Anlagen

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