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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0959/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Satz 1 des Antrages wird wie folgt geändert:

 

Die beigefügte Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Hundesteuersatzung vom 01.09.2021 ersetzt, wird mit folgender Änderung zu § 7 Ziffer 9 beschlossen:

 

§7 Steuerbefreiung

 

9. Hunden, die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung für die Dauer von 48 Monaten für einen Hund gewährt. Die Steuerbefreiung wird einem Haushalt nur einmal innerhalb von 6 Jahren gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Kiel ist vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluation bezüglich des Umsetzungserfolges der Steuerbefreiung nach 2 Jahren vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Steuerbefreiung auf der Seite „Kiel.de“ zu bewerben.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Tierschutzbund Schleswig-Holstein weist auf die schwierige Situation in den Tierheimen des Landes hin. 55 Hunde, 60 Katzen und 50 Kleintiere sind derzeit zum Beispiel im Kieler Tierheim untergebracht. Die Situation wird sich absehbar noch verschärfen. Mit der Befreiung von der Hundesteuer für 4 statt bisher 2 Jahre wird der Anreiz für Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim erhöht, da für weitere zwei Jahre eine Befreiung von der Hundesteuer in Höhe von in der Regel 126 Euro pro Jahr entfällt, also insgesamt 504 statt bisher 252 Euro Steuerbefreiung gewährt wird. Demgegenüber stehen Minderkosten im Bereich des Tierheims. Und den Hunden wäre mit einem neuen Zuhause geholfen, womit das vorrangige Ziel des Antrags benannt ist.

 

Eine Evaluation über den Erfolg dieser Maßnahme ist angezeigt.

 

 

gez. Ratsherr Rainer Kreutz    f.d.R.  

CDU-Ratsfraktion

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