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Interfraktioneller Antrag - 1011/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ein Drogenkonsumraum für Kiel – Konsumierende schützen und beraten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 6, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 15, 2022
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. mit einem Träger die Konzeption für einen Drogenkonsumraum in Kiel abzustimmen,
2. die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung des Drogenkonsumraumes zu schaffen,
3. die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu führen und
4. eine Genehmigung zur Einrichtung eines Drogenkonsumraumes in Kiel zu beantragen. Die hierfür notwendigen Kosten sind für das Jahr 2023 zu ermitteln und anteilig in den Haushalt einzustellen.
Bei der Erarbeitung der Konzeption muss der Träger einbezogen werden, der den Konsumraum in Kiel betreiben soll. Des Weiteren sollen auch andere Träger der Kieler Drogenhilfe sowie aus dem medizinischen Bereich als Expert*innen beratend hinzugezogen werden.
Bei der Kalkulierung der Kosten sollen sowohl bei der Lage des Raumes als auch bei den Öffnungszeiten insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Rechtsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie die Bedarfe der Konsumierenden Berücksichtigung finden. Des Weiteren muss der Drogenkonsumraum mit Fachpersonal aus dem medizinischen sowie pädagogischen Bereich ausgestattet werden.
Bei der Planung eines Drogenkonsumraums wird gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden um den Raum ein Bereich definiert, in dem der Besitz von Betäubungsmittel, auch über die gesetzlich erlaubte Grenze hinaus, strafrechtlich nicht verfolgt wird – auch Bannmeile genannt. Bei der Planung dieses Bereiches sollen Schulen und pädagogische Einrichtungen, Arztpraxen welche Substitutionen anbieten sowie Senior*inneneinrichtungen ausgeschlossen sein.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Drucksache 1014/2020 wurde die Verwaltung mit einem interfraktionellen Antrag beauftragt, die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Drogenkonsumraums in Kiel zu schaffen. Mit Drucksache 0099/2022 wurde den Mitgliedern des Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit eine ausführliche geschäftliche Mitteilung vorgelegt, welche bestätigt, dass ein Drogenkonsumraum sowohl von den Drogenkosumierenden als auch den wichtigen Akteur*innen der Drogenhilfe gewünscht wird. Nachdem sich die Vertreter*innen des Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit sich mit den Konzepten verschiedener Drogenkonsumräume, von Städten vergleichbar mit Kiel, beschäftigt und mit Drogenberatungsstellen und Fachpraxen in Kiel ausgetauscht haben, spricht nichts mehr gegen die Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Kiel.
Der Drogenkonsumraum soll Anlaufstelle für Konsument*innen illegaler Drogen sein und die Möglichkeit des überwachten Drogenkonsums bieten. Die Nutzung des Angebotes soll auch erreichen, dass Todesfälle durch Überdosierungen oder konsekutive Erkrankungen vermieden werden. Dafür steht den Konsumierenden sowohl medizinisches als auch pädagogisches Personal zur Verfügung. Dieses reagiert bei einer Überdosierung, rettet Leben und wird den Zugang zu weiteren Angeboten der Drogenhilfe erschließen.
gez. Ratsfrau Anna-Lena Walczak
gez. Ratsherr Volkhard Hanns
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Langniß
gez. Ratsfrau Anke Oetken
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion
