Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0134/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

  1. Dem unten skizzierten vierstufigen Verfahren zur Variantenentscheidung für die künftige Gestaltung des Abschnitts ‚Kiellinie Nord‘ wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte beauftragt.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, zur abschließenden Entscheidung über die Varianten zur Verkehrsführung einen entsprechenden Antrag mit zwei unterschiedlichen Beschlussvorschlägen zu unterbreiten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 - 1 -

Begründung:

 

Anlass:

Mit der Durchführung des „Freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die ‚Uferpromenade Kiellinie‘ einschließlich Ideenteilen“ setzt die Landeshauptstadt Kiel den Planungsprozess zur Neugestaltung der Kiellinie fort.

 

Wie in Drs. 0077/2021 beschlossen und in Drs. 0177/2022 präzisiert, war es Teil der Entwurfsaufgabe, für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ zwei Gestaltungsvarianten zu entwickeln: Eine unter Herausnahme (Variante A) sowie eine unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr (Variante B).

 

Am 30. November und 1. Dezember 2022 wurde im Rahmen der Preisgerichtssitzung der Siegerbeitrag des Wettbewerbs gekürt und dieser damit abgeschlossen. Eine Entscheidung, welche der beiden Gestaltungsvarianten des Siegerbeitrags für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ baulich umgesetzt werden soll, hat die Wettbewerbsjury nicht getroffen. Somit bleiben dessen beide Varianten für diesen Abschnitt zunächst gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Laut Beschluss der Drs. 0077/2021 trifft diese Entscheidung die Ratsversammlung.

 

Ebenfalls mit Drs. 0077/2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, eine Grundlage für die Entscheidung zwischen den beiden Gestaltungsvarianten A und B für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ zu erarbeiten, um damit später den vom Preisgericht ausgewählten Entwurf beurteilen zu können.

 

 

Empfohlenes vierstufiges Verfahren:

Empfohlen wird die Durchführung des nachfolgend dargestellten vierstufigen Verfahrens:

 

Stufe I – Zusammenstellung von Abwägungsmaterial und Bewertungsgrundlagen durch die Verwaltung

Zusammenstellung von umfassendem Abwägungsmaterial und Einordnung der beiden Varianten des Siegerentwurfes durch die Stadtverwaltung hinsichtlich der vier Themenfelder:

  • Freiraum und Städtebau
  • Mobilität und Erreichbarkeit
  • Entwicklung Verkehrsaufkommen (auch im Umfeld, z.B. Feldstraße)
  • Kostenaufwand

Die Stadtverwaltung stellt eine differenzierte Grundlage zur Beurteilung der beiden Varianten zusammen, ohne dabei aber eine Empfehlung zur Variantenentscheidung auszusprechen.

Stufe II – Öffentlichkeitsbeteiligung mit Expertendiskussion

Parallel zur Stufe I führt die Verwaltung zusammen mit den Ortsbeiräten Mitte, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Wik eine Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Hier werden die beiden Varianten des Siegerentwurfes vorgestellt. Die Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich zu beiden Varianten mit Beiträgen, aber auch Anregungen zu Verbesserungen einzubringen.

Ferner kommt ein moderiertes Expert*innengremium öffentlich zur Diskussion von Vor- und Nachteilen beider Varianten zusammen.

Vorgeschlagen wird folgende Zusammensetzung des Gremiums:

  • 1 Moderator*in
  • 1 Mitglied der Wettbewerbsjury mit der Profession Städtebau
  • 1 Mitglied der Wettbewerbsjury mit der Profession Landschaftsarchitektur
  • 1 anerkannte*r Vertreter*in der Profession Verkehrsplanung und Mobilität
  • Je 1 Interessenvertreter*in für die jeweilige Variante

Es wird ausdrücklich kein Votum zu den Varianten eingeholt.

Stufe III – Offenlage des Entwurfs zur Stellungnahme durch Öffentlichkeit und Fachverbände

Die Verwaltung legt den Wettbewerbsentwurf mit beiden Varianten zusammen mit der Dokumentation des Expert*innengremiums im Anschluss an die Stufen I und II für die Dauer von vier Wochen öffentlich aus, um der Öffentlichkeit sowie Fachverbänden weitere Möglichkeiten zur Stellungnahme zu bieten. Sämtliche fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden dem nachfolgenden Antrag der Verwaltung zum Beschluss über den Variantenentscheid unkommentiert beigefügt.

Die Unterlagen werden auch digital zur Verfügung gestellt.

Stufe IV – Variantenentscheidung durch die Ratsversammlung

Die Variantenentscheidung erfolgt durch Beschluss der Ratsversammlung. Für die Variantenentscheidung legt die Verwaltung der Selbstverwaltung einen Antrag mit zwei Wahlmöglichkeiten vor: wahlweise Variante A „Herausnahme des Kraftfahrzeugverkehrs“ und Variante B „Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr

Das in Stufe I zusammengestellte Abwägungsmaterial sowie die in Stufe II eingebrachten Anregungen können zur Entscheidung unterstützend herangezogen werden. Ebenso dienen die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Fachverbände (Stufe III) der politischen Meinungsbildung.

 

Auswirkungen des Variantenentscheids auf das VgV-Verfahren:

 

Bereits parallel zum obigen Verfahren zur Variantenentscheidung für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ führt die Verwaltung das VgV-Verhandlungsverfahren zur Beauftragung des Wettbewerbssiegers mit allen weiteren Planungsschritten durch.

Das VgV-Verhandlungsverfahren kann ungeachtet des politischen Beschlusses über den Variantenentscheid zum Abschluss gebracht werden. Sollte die Variantenentscheidung zu diesem Zeitpunkt ausstehen, ist vorgesehen, den Bieter aufzufordern, für den Abschnitt ‚Kiellinie Nord‘ zunächst zwei optionale Angebote zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

 

Loading...