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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0160/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem Verkauf der Grundstücke durch die LEG an die BPD Immobilienentwicklung GmbH wurde durch die Verwaltung und die Baudezernentin kommuniziert, dass zwischen der Stadt Kiel und den Entwicklungsgesellschaften weitgehend Einigkeit bestehen würde und Ziel ein schnelles Vorankommen bezüglich der Erschließung des Baugebietes Kieler Süden sein würde (Sitzung des OBR Meimersdorf/Moorsee am 20.04.2022).

 

Dazu frage ich:

 

1. Sind alle notwendigen Verträge zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den beiden Entwicklungsgesellschaften geschlossen und wenn nein, welche Gründe hat dies und wann ist mit einem Baubeginn im Kieler Süden zu rechnen?

 

2. Bisher war geplant, dass zeitgleich im Gebiet Ost und im Gebiet Mitte mit der Erschließung begonnen wird. Hat sich an diesem Zeitablauf etwas geändert?

 

3. Zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Entwicklungsgesellschaften bestand Einigkeit, dass die Erschließung der Baugebiete durch eine Erschließungsstraße von der B404 kommend erfolgen soll. Dies wurde in verschiedenen Gremien (u.a. Sitzung des OBR Meimersdorf/Moorsee am 19.01.2022) kommuniziert. Hat sich hieran etwas geändert?

 

 

gez. Bürgerliches Mitglied Carsten Rockstein

CDU-Ratsfraktion

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Anlagen

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