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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0174/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Hintergrund:

Mit dem interfraktionellen Antrag „Solarstadt Kiel - Kampagne zum Ausbau erneuerbarer Energie in Kiel“ (Drs. 0123/2021) wurde die Verwaltung gebeten, ein Konzept zur Förderung von Photovoltaik (PV)- und Solarthermieanlagen vorzustellen, mit dem Teilziel den Ausbau des Solarstroms zu beschleunigen und die installierte PV-Leistung bis zum Jahr 2035 auf 50 Megawatt zu erhöhen. Mit dem darauffolgenden Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0920/2021) wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, aufbauend auf dem Konzept, eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zu erarbeiten. Diese Förderrichtlinie trat mit Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel vom 17.02.2022 (Drs. 0051/2022) in Kraft. Zweck dieses kommunalen Förderprogramms ist es, die Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb der Landeshauptstadt Kiel zu fördern und damit einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Kiel zu leisten. Dafür werden jährlich 300.000 € investive Haushaltsmittel als Fördermittel zur Verfügung gestellt.

 

Solarförderung im Antragsjahr 2022:

Da die Genehmigung der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Kiel durch das Land erfahrungsgemäß erst im 2. Quartal des jeweiligen Jahres erfolgt, startete das Kieler Solar-Förderprogramm zum 01.04.2022. Zwischen dem 01.04.2022 und dem 31.12.2022 gingen für dieses Förderprogramm beim Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel 262 Anträge ein. Die beantragten Anlagen haben eine Leistung von insgesamt 3.158 Kilowatt-Peak (kWp) und die Gesamtfördersumme beträgt 422.827 €. Acht Anträge wurden bisher zurückgezogen oder waren nicht förderfähig. Da die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Förderprogramm auf 300.000  begrenzt sind, wurde das Ausstellen von Förderbescheiden bei Erreichen dieser Fördersumme im November 2022 vorerst gestoppt.

 

Von den 262 Förderanträgen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen aus 2022 wurden nur 39 Vorhaben mit einem Förderumfang von 29.062 € umgesetzt und in 2022 abgerechnet. Dies ist damit zu begründen, dass die Antragstellenden gemäßrderrichtlinie ab Datum des Zuwendungsbescheides zwölf Kalendermonate Zeit haben, um ihr beantragtes Vorhaben umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt gemäß Zuwendungsrichtlinie der Landeshauptstadt Kiel nach Abschluss desrderfähigen Vorhabens. Aus diesem Grund wurden 270.938 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Die nach dem Datum der vollständigen Antragstellung geordneten Anträge aus 2022, die nach dem Zuwendungsstopp eingingen, sowie neue Anträge in 2023 erhalten Zuwendungsbescheide in 2023, sobald die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 durch das Land vorliegt. Um die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen nicht zu verzögern, werden Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Aufgrund von langen Lieferzeiten bei Materialien und begrenzten Kapazitäten der Fachfirmen ist derzeit mit durchschnittlichen Umsetzungszeiten von Antragstellung bis Abrechnung von zirka einem Jahr zu rechnen.  

 

Die Verteilung innerhalb der Einzelmaßnahmen

Das Förderprogramm ist in zwölf Einzelmaßnahmen aufgeteilt, die beantragt werden können. Anfangs war jeder Maßnahme ein Budget zugeordnet, um so die Förderung von allen Maßnahmen zu gewährleisten (siehe Anlage 1: Übersicht der förderfähigen Maßnahmen an Bestandsgebäuden und auf Freiflächen). Es zeichnete sich jedoch schnell ab, dass die Förderung von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern besonders nachgefragt wurde (162 der 262 Anträge mit insgesamt 1.567 kWp). Auch die Anschlusskosten für steckerfertige PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) wurden vermehrt nachgefragt und stehen mit 57 Anträgen (mit insgesamt 29 kWp) an zweiter Stelle der meistbeantragten Maßnahmen. Förderungen für Solarthermieanlagen mit und ohne Heizungsunterstützung wurden insgesamt sechszehnmal durch Privatpersonen beantragt. Damit haben im ersten Jahr der Förderung insbesondere Privatpersonen das städtische Förderprogramm nachgefragt. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude sind insgesamt 30 Förderanträge mit einer Leistung von insgesamt 1.538 kWp eingegangen. Mieter*innenstromanlagen wurden in 2022 nicht beantragt.

Die Diskussionen und Beratungen mit Wohnungsunternehmen und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern zeigen, dass trotz einiger rechtlicher Erleichterungen im Bereich Mieter*innenstrom weiterhin ein hoher Beratungs- und Organisationsaufwand bei der Planung und Umsetzung von Mieter*innenstromanlagen besteht. Um hier beratend zu unterstützen, wurde der Arbeitskreis Mieter*innenstrom mit Mitteln des Energiequartiers Projensdorf initiiert. Aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage nach den Maßnahmen wurden die einzelnen Budgets für die Maßnahmen innerhalb des Förderprogramms verschoben.

 

Die räumliche Verteilung der Anträge

Die meisten Anträge (45) gingen aus dem Postleitzahlbereich 24145 (Gaarden-Süd, Kronsburg, Meimersdorf, Moorsee, Neumeimersdorf, Poppenbrügge, Rönne, Schlüsbek, Wellsee) ein, gefolgt von 39 Anträgen aus 24159 (Friedrichsort, Holtenau, Pries, Schilksee, Wik). Die wenigsten Anträge gingen aus den Gebieten 24103 (Altstadt, Damperhof, Exerzierplatz, Vorstadt), 24118 (Ravensberg) und 24143 (Gaarden-Ost, Gaarden-Süd) mit jeweils 2 Anträgen ein. Dieser Unterschied an Anträgen kann einerseits mit der Größe der Einzugsgebiete erklärt werden. Andererseits deckt sich die ufung der Anträge in Kieler Stadtteilen mit hohem Einfamilienhaus-Anteil mit den beantragten Maßnahmen sowie den angegebenen Gebäudearten (196 Anträge für Einfamilienhäusern).

 

Eine Übersicht aller Anträge nach Maßnahmen, Leistung, Gebäudeart und Kieler Postleitzahlen sind der Anlage 2 (Zusammenfassung PV-Anträge 2022) zu entnehmen.

 

Die Leistung der beantragten Anlagen

In 2022 sind bereits im ersten Dreivierteljahr der Programmlaufzeit Anträge mit einer Gesamtleistung von 3.158 kWp eingegangen, welche insgesamt 16.590 m² der Kieler Dachflächen belegen. Von der Gesamtleistung sind 2.341 kWp förderfähig. Bis Mitte Januar 2023 wurden hiervon bereits 306 kWp der förderfähigen kWp umgesetzt. Im Marktstammdatenregister der Bundenetzagentur wurden in Kiel r das Jahr 2022 insgesamt 366 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3.347 kWp Solarenergie als in Betrieb genommen registriert (vgl. Marktstammdatenregister.de). Wenn jedes Jahr mehr als 3.000 kWp an Solarleistung in Kiel installiert werden, kann das angestrebte Ziel von 50 Megawatt in 12 Jahren erreicht werden. Die größte PV-Anlage, für die 2022 ein Förderantrag gestellt wurde, hat eine Gesamtleistung von 280 kWp und wird durch ein Unternehmen geplant und umgesetzt. Dierderfähigen PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern (ausgenommen steckerfertige PV-Anlagen) haben Leistungen zwischen 5,2 kWp und 23,3 kWp, mit einem Mittel von 12,9 kWp. Mit der Förderbedingung, nur Leistungen ab 5 kWp bei Einfamilienhäusern zu fördern, sollen Hausbesitzende dazu motiviert werden, die Dachflächen möglichst vollständig mit Modulen zu belegen. Auch wenn in den vergangenen Jahren bereits eine leicht steigende Tendenz zu etwas größeren Anlagen zu erkennen war, lag die durchschnittliche Leistung bei Solaranlagen ab 5 kWp auf Einfamilienhäusern im Jahr 2021 noch bei 9 kWp. Aus Beratungsgesprächen mit Antragstellenden kann abgeleitet werden, dass zumindest ein Teil des Zuwachses von durchschnittlich 4 kWp pro Einfamilienhaus auch auf das Kieler Förderprogramm zurückgeführt werden kann.

 

Die Umsetzungszeiten

Bis Mitte Januar wurden von den 162 in 2022 beantragten PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern 22 Anlagen vollständig in Betrieb genommen. Die durchschnittliche Umsetzungsdauer dieser Anlagen lag bei 3,8 Monaten. Da aber noch 140 PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern zur Inbetriebnahme ausstehen, wird sich die durchschnittliche Umsetzungsdauer noch entsprechend verlängern. Analog müssen die Umsetzungsdauer für die drei fertig gestellten PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden (4,7 Monate) und die vier in Betrieb genommenen Solarthermieanlagen (3,7 Monate) betrachtet werden. Die 19 fertiggestellten Balkonanlagen hatten durch ihre einfache Installation lediglich eine durchschnittliche Umsetzungsdauer von 1,4 Monaten. Aber auch hier stehen noch doppelt so viele Balkonanlagen zur Inbetriebnahme aus. Aus diesem Grund wird ein Großteil der beantragten Förderungen aus 2022 erst in 2023 ausgezahlt werden. Vermutlich wird es auch den folgenden Antragsjahren der Fall sein, dass viele Anträge aus dem aktuellen Antragsjahr erst im darauffolgenden Jahr ausgezahlt werden können.

 

Ausblick 2023:

r das laufende Antragsjahr 2023 wurden wieder 300.000 €r das Förderprogramm für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zur Verfügung gestellt. Mit den übertragenen Mitteln aus 2022 stehen 2023 für die Auszahlung der Fördersummen aus beiden Jahren 570.938 € zur Verfügung. Seit dem 01.01.2023 sind bereits 32rderanträge r PV- Und Solarthermieanlagen beim Umweltschutzamt eingegangen. Auch in diesem Jahr zeichnet sich bisher ab, dass besonders PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie steckerfertige Balkonanlagen nachgefragt werden.

 

In diesem Jahr soll die Ansprache von Unternehmen, Wohnungseigentümer*innengemeinschaften und Vermieter*innen bzgl. des Förderprogramms verstärkt erfolgen. Dadurch könnten mehr Vorhaben auf großen Dach- und Freiflächen oder Mehrfamilienhäusern initiiert, und mit wenig Anlagen eine große Gesamtleistung an Solarenergie gewonnen werden.

 

Für das Förderprogramm für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wird es in 2023 die Möglichkeit der Online-Antragstellung über FormSolutions geben. Das Onlineantragsformular wurde bereits erarbeitet und befindet sich derzeit im letzten Überarbeitungsschritt. Die Antragsstellung über die Online-Dienste der Landeshauptstadt Kiel kann für Interessierte eine Erleichterung der Antragstellung darstellen.

 

Zum Ende des Jahres 2023 wird eine Evaluierung des Förderprogrammes erfolgen. Dabei wird die Höhe der Budgets der Einzelmaßnahmen überprüft und ggf. an die Bedarfe der Kieler*innen angepasst. Auch die Handhabbarkeit der Förderrichtlinie und Antragstellung, sowohl für die Antragstellenden selbst als auch für die Bearbeitung durch die Verwaltung soll evaluiert werden. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular können anschließend angepasst werden.

 

Ergänzend zur finanziellen Förderung erfolgt eine Neuauflage des Kieler Solarkatasters, um rger*innen durch die Bereitstellung von Informationen bei der Planung und Umsetzung von Solaranlagen zu unterstützen. Bereits seit 2011 ist das Kieler Solardachkataster unter www.kiel.de/solar online. Dieses Kataster entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Ein neues, interaktives Programm wird im Frühjahr online gestellt. Das neue Solarkataster ermöglicht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die den Kieler*innen eine Übersicht über die potenziellen Kosten für eine Solaranlage liefert inklusive berechneter Amortisationszeit, finanziellem Gewinn nach 20 Jahren und dem Hinweis, ob sich ein Stromspeicher lohnt. Zusätzlich können das Laden eines E-Autos und die individuelle Stromnutzung im Tagesverlauf berücksichtigt werden. Zudem fließt der jeweils aktuelle Strompreis in die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit ein.

 

 

Außerdem rdert das Land Schleswig-Holstein seit Januar 2023 mit der Neuauflage des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ auch Balkonsolaranlagen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html). Hier können sich Bürger*innen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein steckerfertige Balkonsolaranlagen mit bis zu 200 € bezuschussen lassen. Beide Förderrichtlinien, die des Landes und die der Landeshauptstadt Kiel, schließen eine kombinierterderung nicht aus. Allerdings waren die Landesmittel in diesem Förderprogramm bisher immer sehr begrenzt und schnell ausgeschöpft. Die Beurteilung dieser Doppelförderung wird im Rahmen der anstehenden Evaluierung in diesem Jahr erfolgen.

 

 

Anlagen:

  1. Übersicht der förderfähigen Maßnahmen an Bestandsgebäuden und auf Freiflächen
  2. Zusammenfassung PV-Anträge 2022

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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