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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0178/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Hintergrund und Anlass

Nachdem im Jahr 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, beschleunigt aus der Nutzung der Atomkraftenergie auszusteigen, ist 2013 das Standortauswahlgesetz (StandAG) verabschiedet worden. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einen dauerhaft sicheren Ort für die Abfälle aus der Atomenergienutzung in Deutschland zu finden.

 

Hierzu wurde eine atomrechtliche Kontrollaufsicht für die Endlagersuche und Endlagerung eingeführt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) liegt. Weiterhin ist das BASE beauftragt, die Gremien und Konferenzen zur Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren. Die operativen Aufgaben übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Sie wertet geologische Daten und Informationen von den zuständigen Behörden und geologischen Diensten nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus.

 

r ein transparentes und bürgernahes Verfahren ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung das Nationale Begleitgremium (NBG), bestehend aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus rger*innen, sowie das Forum Endlagersuche, ebenfalls bestehend aus Vertreter*innen aus Kommunen, gesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft sowie Bürger*innen zusammen mit Vertreter*innen der BGE, des BASE und dem NBG, gegründet worden.

Das NBG und das Forum Endlagersuche informieren fortlaufend über die Arbeitsfortschritte der Endlagersuche (www.nationales-begleitgremium.de und www.endlagersuche-infoplattform.de).

Die Verwaltung verfolgt den Prozess der Endlagersuche und wird die Selbstverwaltung über maßgebliche Fortschritte informieren.

 

Derzeitiger Sachstand

In der ersten Phase von insgesamt drei Phasen der Endlagersuche (s. Anlage 1) sind im ersten Schritt die sogenannten Teilgebiete ermittelt worden. Im Herbst 2020 hat die BGE denZwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht, in dem 90 Teilgebiete (insg. 54 % der Bundesfläche) ausgewiesen worden sind, in denen günstige geologische Voraussetzungen zu erwarten sind.

 

In das Stadtgebiet Kiel reichen drei der ausgewiesenen Teilgebiete. Sie bestehen aus dem Wirtsgesteinen Tongestein sowie Steinsalz und befinden sich größtenteils unter der westlichen Hälfte des Stadtgebietes als auch zu kleinen Bereichen am süstlichen und nördlichen Stadtrandgebiet (s. Anlage 2).

 

Im zweiten Schritt der Phase I, in dem sich der Prozess derzeit befindet, werden nun die sogenannten Standortregionen von der BGE ermittelt. Dies bedeutet eine deutliche Einengung der zuvor ausgewiesenen Teilgebiete. Hierzu werden noch einmal geowissenschaftliche Abwägungskriterien als auch nun repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (z.B. Abstand zu Wohngebieten, Lage in Überschwemmungsgebieten) angewendet. Wie viele Standortregionen vorgeschlagen werden, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

 

Auswirkungen auf Kiel

Die Ausweisung der Teilgebiete (Phase I, Schritt 1) erfolgte ausschließlich nach geologischen Maßstäben und sagt noch nichts über die tatsächliche Eignung der jeweils vorliegenden Wirtsgesteine aus. Erst in den nächsten Schritten der Endlagersuche werden weitere Parameter zur Bewertung der Eignung dieser Teilgebiete herangezogen, sodass derzeit erst abzuwarten bleibt, welche Standortregionen (Phase I, Schritt 2) festgelegt werden bzw. ob eine der Standortregionen im Stadtgebiet Kiel liegen wird.

Nach Aussage des BGE im Dezember 2022 verschiebt sich der Zeitplan um ca. fünf Jahre, sodass erst Ende 2027 mit einer Übermittlung von Vorschlägen zu Standortregionen zu rechnen ist.

 

Eine konkrete Auswirkung hat bislang die Ausweisung von Teilgebieten. In den ausgewiesenen Potentialgebieten sind Erdaufschlüsse (Bohrungen), welche tiefer als 100 m geplant sind, nach dem StandAG bereits jetzt schon auf mögliche negative Auswirkungen auf die Gesteinsschichten potentieller Endlager prüfen zu lassen (z. B. Beschädigung von Deckschichten).

 

Sollte eine der zukünftig beschlossenen Standortregionen weiterhin die Stadt Kiel betreffen, so wird für diesen Standort die sogenannte Regionalkonferenz als Instrument r die umfassende und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom BASE eingerichtet. Hier werden sowohl kommunale Vertreter*innen als auch gesellschaftliche Organisationen und Einwohner*innen der jeweiligen Standortregion vertreten sein.

Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die Öffentlichkeit. Wenn die Regionalkonferenzen die Untersuchungsergebnisse der BGE anzweifeln, können sie eine Überprüfung fordern. Das BASE stellt während der gesamten Laufzeit der Regionalkonferenzen organisatorische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird erneut berichten, wenn ein neuer Sachstand vorliegt. Eine vertiefte Betrachtung und Informationsvermittlung wird erst dann als sinnvoll erachtet, sollte die Stadt Kiel nach Vorschlägen der BGE tatsächlich Teil einer Standortregion geworden sein.

 

 

Anlagen:

  1. Anlage 1 Darstellung 3 Phasen Endlagersuche
  2. Anlage 2 Lageplan Teilgebiete Kiel Endlagersuche

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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