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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0187/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

Anlass:

 

Im Jahr 2014 wurde im Amt für Schulen erstmals eine Stelle r die Schulentwicklungsplanung (SEP) in der Landehauptstadt Kiel geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die SEP als eine seit 2007 zusätzliche, vom Land per Gesetz auferlegte Pflichtaufgabe ohne die Bereitstellung von zusätzlichen Personalressourcen innerhalb des damaligen Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen übernommen. Um dennoch die Aufgabe erfüllen zu können, wurde ein Gutachten eines externen Schulentwicklungsplaners begleitet und ausgewertet. Parallel dazu wurde eine interne Schulentwicklungsplanung vorbereitet.

 

Die LH Kiel hat mit Einrichtung und Besetzung der hierfür erforderlichen Stelle beginnen können, die Chancen, die sich hinter diesem Steuerungsinstrument befinden, zu nutzen. Im Laufe der Jahre konnten die Personalressourcen im Amt für Schulen bedarfsgerecht angepasst werden und wurden im Zuge eines umfassenden Organisationsentwicklungsprozesses effektiv strukturiert.

 

Heute befindet sich die Kieler Schulentwicklungsplanung in ihrem 10. Jahr. Das ist ein guter Zeitpunkt, um in der umfassenden Anlage zu dieser Geschäftlichen Mitteilung auf erreichte Meilensteine zurückzublicken, aber auch, um einen Ausblick auf die nächsten Schritte zu geben.

 

Erläuterung Schulentwicklungsplanung:

 

Die Pflicht, eine Schulentwicklungsplanung zu erstellen, ergibt sich aus den §§ 48 und 51 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vom 24. Januar 2007.

 

Die LH Kiel ist eine wachsende Stadt, die insbesondere für junge Familien attraktiv ist und auch weiterhin sein möchte. Es ist daher von großer Bedeutung, neben vielen anderen Faktoren, die Schullandschaft in Kiel bedarfsgerecht und modern zu gestalten. Es gilt, eine Schullandschaft mit qualitativ hochwertigen, bildungsfördernden und nachhaltigen Lern- und Lehrbedingungen unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen digitalen Ausstattung für die Schüler*innen und die an Schule Bescftigten zu gewährleisten.

 

Eine ganz besondere Herausforderung liegt für die Schulträgerin darin, für eine sich kontinuierlich entwickelnde Stadt die erforderliche Infrastruktur jederzeit zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die Schulentwicklungsplanung soll und muss ein Instrument sein, das kurz-, mittel- und langfristige Bedarfe und Handlungsoptionen aufzeigt, so dass die Selbstverwaltung zielgerichtete Beschlüsse fassen und die Schulträgerin auf dieser Grundlage proaktiv handeln und planen kann, um die richtige Schule am richtigen Ort zur richtigen Zeit vorzuhalten. Dabei steht sie in einem permanenten Spannungsverhältnis zwischen einer steigenden Bevölkerungsentwicklung, insbesondere in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen und begrenzten Flächen-, Finanz- und Personalressourcen.

 

Die hierfür geeigneten Instrumente können sowohl organisatorischer Natur, aber auch baulicher Natur sein. Die organisatorischen Maßnahmen sind dabei so individuell und vielfältig, wie die Schulen selbst. Hierbei geht es im allgemeinbildenden Bereich beispielsweise um die Bereitstellung von Ganztagsangeboten, Anpassung von Schulbezirken, Festlegung von Zügigkeiten oder Klassenfrequenzen.

 

Schulentwicklungsplanerische Maßnahmen für die Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) resultieren beispielsweise aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die zur Transformation von Berufen und zur Bildung von neuen Ausbildungsfeldern führen. Profilbildungen und -schärfungen der einzelnen RBZ, die zu einem bedarfs- und zukunftsgerechten Bildungsangebot in den RBZ beitragen, gehören neben der Einführung und Weiterentwicklung von neuen Berufen zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen im berufsbildenden Bereich.

 

Fazit und Ausblick:

In der Rückschau wird die vielfältige Dimension der Schulentwicklungsplanung deutlich und welche Beteiligte in die Planung sinnvoll eingebunden werden. Dies kann als wesentlicher Schlüssel für gelingende SEP identifiziert werden.

Zudem lässt sich erkennen, dass sich der Umfang von SEP erhöht hat, wie viele unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht und beauftragt werden, aber auch welche in diesen Jahren bereits fertig gestellt wurden.

Im September 2022 wurden die wichtigsten Sanierungs-, Neu- und Erweiterungsbauten in ihrer Projektplanung- und Entwicklung bereits benannt und identifiziert (Drs. 0606/2022). Sobald hier Beschlussreife vorliegt, werden entsprechende Einzelbeschlüsse zur Umsetzung in die Gremien eingebracht.

 

Parallel wird auf Grundlage einer aktualisierten Bevölkerungsprognose, die im Laufe des Jahres 2023 erwartet wird, das sog. Maßnahmenverzeichnis vom Amt für Schulen erstellt. 

Dieses Neu-, Um- und Erweiterungsbauverzeichnis fußt auf einem r jede Schule erstellten Datenblatt, das auf einen Blick die Eckdaten, wie Schulart, Schüler*innenzahl, ggf. Art der Betreuung, etc. erkennen lässt. Auch werden hier die notwendigen Handlungserfordernisse benannt, die dann noch ohne Priorisierung zu dem Maßnahmenverzeichnis zusammengefasst werden. Damit befindet sich der Prozess aktuell an der in dem Schaubild (Anlage 2) markierten Stelle.

 

Aus allen Handlungserfordernissen werden die dringendsten Maßnahmen benannt. In der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung wird eine Priorisierung entwickelt und dann der Selbstverwaltung, ebenso allen an Schule beteiligten Akteuren zugänglich gemacht.

Dies wird, abhängig vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Bevölkerungsprognose, voraussichtlich im Herbst 2023 der Fall sein.

 

Anschließend erfolgt die weitere Zusammenführung der zuvor priorisierten Neu-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen mit den Sanierungsmaßnahmen aus der Immobilienwirtschaft in eine gemeinsame Prioritätenliste, welche dann in einer Sondersitzung der Steuerungsgruppe Schulbau unter Leitung der Bau- und Bildungsdezernentinnen und unter Einbindung des Kämmerers beraten wird.

 

Finalisiert wird dieser Prozess durch eine Beschlussfassung der prioritären Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die letztendlich in das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft fließen.

 

Nicht berücksichtigt werden können bisher noch zukünftige Schulbauförderprogramme mit in der Regel sehr eng ausgelegten Fördermöglichkeiten, die erfahrungsgemäß so man die Mittel abschöpfen möchte zu Veränderungen und Verschiebungen führen. Davon abgesehen ist es das Ziel, Schulentwicklungsplanung und Schulbau nicht nur im Workflow mit allen Beteiligten gut zu entwickeln, sondern auch transparente und verbindliche Entscheidungsprozesse zu gewährleisten.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

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Anlagen

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