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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0283/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1031V Werftbahnstraße“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof, Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8 und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1031V Werftbahnstraße und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

I.umlicher Geltungsbereich

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1031V liegt südlich der Hörn am östlichen Rand des Stadtteils Südfriedhof im Übergangsgebiet zum Stadtteil Gaarden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates Gaarden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1031V befindet sich auf der östlichen Seite der Werftbahnstraße. Der Geltungsbereich deckt das Grundstück Werftbahnstraße Nr. 8 ab. Das Vorhabengebiet hat eine Größe von ca. 8.100 m², das gesamte Plangebiet inkl. der angrenzenden Verkehrsfläche hat eine Größe von ca. 10.400 m².

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

In dem Bereich zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße, Werftstraße sowie dem Grünzug am Schwedendamm soll ein völlig neues, attraktives Quartier (KoolKiel) entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurde die Kap Horn GmbH gegründet.

Am Standort Werftbahnstraße 8 hat sich die „Kreativschmiede W 8“ im Laufe der letzten Jahre sehr erfolgreich als Zentrum für kreative Startup-Unternehmen etabliert. In dem ehemaligen Druckereigebäude befanden sich Werbeagenturen, Foto- und Künstlerateliers, Modedesigner*innen, ein Motorenentwickler und verschiedene kleine, innovative Unternehmen der IT-Branche.

 

Im 4. Quartal 2018 wurde ein konkurrierendes Verfahren mit fünf internationalen Architekturbüros zur städtebaulich-architektonischen Überplanung des gesamten Quartiers durchgeführt. Im Vorwege ergab eine im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel durchgeführte stadträumliche und stadtgestalterische Untersuchung die Verträglichkeit eines im nördlichen Bereich des Quartiers (Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1017 V) geplanten Hochhauses von ca. 65 m Höhe.

 

Der Siegerentwurf des Planungsbüros MVRDV aus Rotterdam sieht auf dem Grundstück Werftstraße 8 für das bestehende ehemalige Druckereigebäude eine bis zu sechsgeschossige Überbauung vorwiegend für Wohnungen vor.

 

Die Realisierung dieses Vorhabens setzt voraus, dass für das Grundstück eine höhere bauliche Ausnutzung zulässig wird, als die rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 615 vorsieht. Daher wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1031VWerftbahnstraße“ aufgestellt.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1031V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers, ergänzt um gewerbliche Nutzungen, geschaffen werden. Das geplante Gebäude besteht aus einem überhöhten eingeschossigen Sockelbau, in dem gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind. Der Sockelbau verbindet zwei darüber liegende siebengeschossige Wohnzeilen mit 183 frei finanzierten Wohneinheiten. Der geforderte Anteil öffentlich geförderter Wohnungen wird für das Gesamtquartier KoolKiel im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V entstehen. Dort hat sich die Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen auf 154 Wohneinheiten erhöht. Zusätzlich entstehen fünf freifinanzierte Maisonettewohnungen. Der Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus an der gesamten wohnlich genutzten Geschossfläche (1030V und 1031V) beträgt gemäß der aktuellen Planungen 42 %. Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V, 1. Änderung wird es keine Wohnungen geben.

 

Aufgrund der Bodenverhältnisse mit lokalen Wasserständen bis nah an die Geländeoberkante wäre der Bau einer zweigeschossigen Tiefgarage nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Auf eine ebenerdige Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird zugunsten der Schaffung eines möglichst hohen Freiraumanteils im Quartier verzichtet. Dadurch soll insbesondere die hohe bauliche Dichte im Gebiet kompensiert werden. Deshalb wird das nahgelegene Grundstück an der Adolf-Westphal-Straße 4 in die städtebauliche Entwicklung mit einbezogen. Hierzu wurde in einem zwischen Vertreter*innen der Projektentwicklungen zu KoolKiel und dem Land Schleswig-Holstein (Finanzministerium und Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung), unter Kenntnisnahme durch die Landeshauptstadt Kiel, ein Memorandum of Understanding abgeschlossen. Ziel ist, auf dem Grundstück an der Adolf-Westphal-Straße die notwendige Kindertagesstätte für das Gesamtvorhaben KoolKiel zu realisieren sowie die fehlenden Stellplätze, die in der geplanten Tiefgarage auf dem Vorhabengrundstück nicht in Gänze untergebracht werden können, nachzuweisen. Geplant ist die Errichtung eines Parkhauses als Zwillingsgebäude bestehend aus zwei voneinander unabhängigen Parkhäusern für das Land und für KoolKiel. Zusätzlich zur notwendigen Kindertagestätte sollen Flächen für eine mögliche Büronutzung vorgehalten werden. Das Memorandum of Understanding dient dazu, für alle Planungsbeteiligten die Absichten zum jetzigen Zeitpunkt abzusichern, um eine geplante Flächenentwicklung an der Adolf-Westphal-Straße 4 auch kurzfristig umsetzen zu können. r das Gesamtprojekt KoolKiel werden auf Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes, das Bestandteil der Verkehrsuntersuchungen von SBI (Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH, Oktober 2022 und Ergänzung Februar 2023) ca. 342 Stellplätze nachzuweisen sein. In der Tiefgarage auf den Vorhabengrundstücken können 198 Stellplätze geschaffen werden. Die fehlenden 144 Stellplätze werden in dem geplanten Parkhaus auf dem Ausweichgrundstück an der Adolf-Westphal-Straße nachgewiesen. Die Planungen für das Grundstück Adolf-Westphal-Straße 4 erfolgen im Rahmen des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 871 und werden im Beirat für Stadtgestaltung beraten werden.

 

r die Planung und Durchführung des Vorhabens wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Landeshauptstadt Kiel entstehen keine Kosten.

 

Gemäß der Beschlusslage der Landeshauptstadt Kiel zum sozialen Wohnungsbau (Drucksache Nr. 0991/2017) sind mindestens 30% der wohnbaulich genutzten Geschossflächen als öffentlich geförderter Wohnraum zu errichten. Die Herstellung des vorgegebenen Anteils an öffentlich geförderten Wohnraum wird über einen gesonderten Vertrag gesichert.

 

Im Arbeitsprogramm der Landeshauptstadt Kiel zur Verbindlichen Bauleitplanung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1031V zusammen mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 1017V, 1. Änderung und Nr. 1030V in der 1. Priorität geführt.

 

III. Bebauungsplan Nr. 615, 1. Änderung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1031V überdeckt zum Teil den Geltungsbereich des seit dem 27.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 615-1. Änderung. Der überwiegende Teil des Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung wurde am 29.11.2012 durch den Bebauungsplan Nr. 871 für das Sport- und Freizeitbad ersetzt.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der beiden Wohnzeilen auf dem gemeinsamen Sockelbau mit gewerblichen Nutzungen zu schaffen, wird der verbliebene Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung teilweise durch den Bebauungsplan Nr. 1031 überlagert.

 

IV. Vorgesehenes Verfahren und Flächennutzungsplan

r die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Da die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan Nr. 1031 „Werftbahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt und bekanntgemacht.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gewerbliche Baufläche dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

V. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 23.08.2022 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.09.2022 bis zum 23.09.2022 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.

 

VI. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1031V mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1031V. Die Ortsbeiräte Gaarden und Mitte erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

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Anlagen

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