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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0294/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Umsetzung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Holstenstraße und angrenzende Plätze, 1. Bauabschnitt“ wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung und der Entwurfsplanung beschlossen. Der erste Bauabschnitt umfasst die Holstenstraße vom Alten Markt bis zur Schevenbrücke/Beginn des Holstenplatzes, den Asmus-Bremer-Platz und die westliche Hafenstraße (Anlage 1). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage des Landes Schleswig-Holstein und unter dem Vorbehalt der Finanzierung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

a)      den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Baumaßnahme des ersten Bauabschnittes gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) beim Land Schleswig-Holstein zu stellen und alle hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten,

 

b)      die Baumaßnahme des ersten Bauabschnitts baureif vorzubereiten und umzusetzen. Dazu ist

- die Ausführungsplanung (LP 5) aus dem vorliegenden Vertrag abzurufen,
- die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LP) 6-8 europaweit auszuschreiben,
- die Baumaßnahme auf Basis der Ausführungsplanung zum Bau auszuschreiben und in Teilbauabschnitten sukzessive umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung der Gewerbetreibenden vor Ort und des lokalen Handels die nachfolgenden Konzepte und flankierende Maßnahmen umzusetzen und sofern erforderlich- entsprechende Förder- bzw. Haushaltsmittel zu beantragen.

 

a)      Anpassung und Optimierung des vorhandenen Baustellen-Kommunikationskonzeptes des Holstenfleets,

b)      Erarbeitung eines Konzepts für die Baustellenkoordination (inkl. Ermittlung der erforderlichen Personalressourcen für dessen Umsetzung),

c)      hrliches Veranstaltungsbudget während der Bauphase,

d)      hrliche Unterhaltungsmittel für fertiggestellte Teilbauabschnitte.

 

  1. Den Inhalten des Beleuchtungskonzepts wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

  1. Vorbemerkung

Anlass

Das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt (IEK, Drs.-Nr. 0871/2021) weist die Umgestaltung der Holstenstraße und der angrenzenden Plätze (Maßnahme-Nr. 2.4 des IEK Innenstadt) als bedeutendes Impulsprojekt zur weiteren Revitalisierung der Innenstadt aus, das weitere private Investitionen nach sich zieht.

Auftrag

Um für die Gestaltung des öffentlichen Raums das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt (vgl. Drs.-Nr. 0283/2018, Drs.-Nr. 0311/2020, Drs.-Nr. 0494/2021). Die Ratsversammlung hat am 19.08.2021 (Drs.-Nr. 0594/2021) beschlossen, dass der mit dem ersten Preis prämierte Wettbewerbs-Gesamtentwurf des Büros Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten Grundlage für die weitere, konkretisierende Planung wird. Dessen Verfasser*innen wurden zunächst beauftragt mit:

  • Freiraumplanung für den ersten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss der Ausführungsplanung) und
  • Gestaltungshandbuch und Beleuchtungskonzept als Smart Lighting-Systemr das gesamte Wettbewerbsgebiet.

 

Nunmehr liegt die fertiggestellte Entwurfsplanung inklusive der aus der Bürger*innenbeteiligung eingearbeiteten Wünsche und Ergänzungen vor.

 

 

 

  1. Weiterer Beteiligungsprozess nach dem Planungswettbewerb

Einbindung und Mitwirkung in den Planungsprozess

Die Verwaltung hat die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit, Gewerbetreibenden, Anlieger*innen, Eigentümer*innen, Stakeholdern, Verbänden und Öffentlichkeit nach dem Ratsbeschluss über den Siegerentwurf konsequent fortgesetzt. Ziele der Einbindung und Mitwirkung der Öffentlichkeit waren daher insbesondere

- INFORMATION über die Planung zur Umgestaltung,

- BEFRAGUNG der Öffentlichkeit als Alltagsexpert*innen vor Ort zur Planung und

- MITTEILUNGEN erhalten, auf was bei der Planung sonst noch geachtet werden soll.

 

Hierzu wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt:

 

Format 1:  Online-Beteiligung

Auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfs hat das Planungsbüro vom 26.02.13.03.2022 in enger Zusammenarbeit mit Fachämtern Vorentwurfspläne erarbeitet. Die Vorentwurfsplanung, anschauliche Skizzen, Erläuterungen und das Online-Beteiligungstool waren auf der Projekt-Webseite eingerichtet. Alle Rückmeldungen (Anlage 2) wurden vom Planungsbüro zusammen mit den Fachämtern auf Verträglichkeit mit den geltenden Rahmenbedingungen geprüft und soweit möglich in die Entwurfsplanung eingespeist.

 

 

 

Format 2:  Vor-Ort-Dialog/Reallabor

Der Entwurf wurde anschließend in einem zweitägigen Vor-Ort-Dialog/Reallabor am 21.und 22.05.2022 in der Holstenstraße und auf dem Asmus-Bremer-Platz anhand von Plänen, Musterflächen, Materialmustern, Staffagen und Führungen umfassend erläutert. Jede*r konnte während der gesamten Veranstaltungszeit seine*ihre Meinung und Anregungen zum Entwurf abgeben. Alle Rückmeldungen und Anregungen (Anlage 3) wurden vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit den Fachämtern gesichtet und soweit möglich und sinnvoll in die Planung eingearbeitet.

Format 3:  Einzeltermine für Interessengruppen und Gremien

22.02.22 Forum Innenstadt: Erläuterung Vorentwurf und Beteiligungsprozess

25.02.22 Gewerbetreibende, Eigentümer*innen, Anlieger*innen, Interessierte der Innenstadtentwicklung: Information über Webseite und Online-Beteiligung 26.02.              Stadtgesellschaft, Passant*innen: Information über Planungsvorhaben, Vorentwurf, Aufruf zur Beteiligung (vor Ort am Kieler Umschlagtag)

 

01.03.22 AG Barrierefreiheit und ÖPNV des Beirats für Menschen mit Behinderung: Erläuterung Vorentwurf (mit Schwerpunkt Barrierefreiheit)

 

03.03.22 Gewerbetreibende, Eigentümer*innen, Anlieger*innen: Erläuterung Vorentwurf

 

13.05.22 Gewerbetreibende, Eigentümer*innen, Anlieger*innen, Interessierte der Innenstadtentwicklung, Beiräte: Information über Vor-Ort-Dialog/Reallabor (per Newsletter)

 

16.05.22 Gescftsleute und Anlieger*innen der Holstenstraße: Information über Vor-Ort-Dialog/Reallabor

 

29.07.22 Vertreter*innen Beirat für Menschen mit Behinderung: Vorstellung Leitsystem

 

12.08.22 Beirat für Menschen mit Behinderung: Erläuterung Entwurf

 

22.11.22 Forum Innenstadt: Erläuterung Entwurf

 

30.01.23 Fleethöker“: Erläuterung Eckpunkte des Entwurfs, Varianten Bauablauf

 

14.02.23 Forum Innenstadt: Erläuterung Antrag der Verwaltung Inhalte; Anlagen, nächste Schritte

 

14.03.23 Informationsveranstaltung der /bei IHK zu Kiel für Gewerbetreibende, Eigentümer*innen, Anlieger*innen: Erläuterung Eckpunkte des Entwurfs, Varianten Bauablauf

 

21.03.23 Ortsbeirat Mitte: Erläuterung Antrag der Verwaltung Inhalte; Anlagen, nächste Schritte

 

Anschl. Politische Gremien und Ratsversammlung (s. S.1 AdV): Antrag der Verwaltung

 

 

 

Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess

 

Die Zusammenfassungen der Beteiligungsergebnisse sind in Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Im Ergebnis wurden bzw. werden u.a. folgende Ideen und Wünsche aus dem Beteiligungsprozess in die Entwurfsplanung integriert:

 

  • Mehr Begrünung: zusätzliche Integration von rund 30 Pflanzkübeln in der Holstenstraße, weitere mobile Pflanzkübel in Verbindung mit Außengastronomie,
  • Bessere Begehbarkeit des Pflasters am Asmus-Bremer-Platz: gesägte Oberflächen,
  • Trinkwasserbrunnen: an zentral gelegenem Standort in der Holstenstraße, zur Flaschenbefüllung vorgesehen,
  • Integration von Spiel-Anreizen (in Verbindung mit den Brunnen und als Erweiterung im Funktionsband),
  • Wasserspiel Neptunbrunnen am Asmus-Bremer-Platz: Dimensionierung der Größe der Wasser-Anstaufläche, der Wassertechnik und des Reservoirs zur Gewährleistung auch eines häufigen Wasseranstaus,
  • Sitzmobiliar: Drehstühle (6 Stck. am Asmus-Bremer-Platz), Sitzbänke (eine Asmus-Bremer-Platz, 11 Stck. in der Holstenstraße in regelmäßigen Abständen), Mischung aus Sitz- und Liegeflächen. Mobiliar demontierbar, aus nachhaltigem Material, langlebig, robust, leicht zu reinigen, ohne Unterleuchtung, Platzierung neben den Mastleuchten,
  • Bank-Tisch-Kombination: unterfahrbare Tische für Rollstuhlfahrer*innen,
  • Blaue „Linie“: Verlegung der blauen Einzelsteine in geringeren Abständen,
  • Flächendeckendes W-LAN.

 

Hinweis: Kinderspiel wird bei den Planungen des 2. Bauabschnitts Holstenstraße /Plätze und der Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes ein wichtiges Thema und umfänglich berücksichtigt.

 

 

 

  1. Freiraum-Entwurf, erster Bauabschnitt

Nachfolgend sind die Grundzüge der Entwurfsplanung (vgl. Anlage 4) kurz zusammengefasst:

 

Übergeordnetes Gestaltungsprinzip

Die Straßen werden als gleichartig gestalteter Stadtraum mit einem einheitlichen Materialkonzept entwickelt. Das Holstenfleet verbleibt in eigener Materialsprache und markiert den Eingang in die Altstadt. Vorgesehen sind Klinker- und Natursteinpflaster - getreu der historischen Materialverwendung. Der so einheitlich „beplankte Stadtboden“ wird im Übergang zu Gebäuden mit einem Band aus Natursteinplatten eingefasst. Die Platten sind in Größe und Materialität einheitlich vorgesehen. Besonderes Gestaltungsmerkmal ist hier die Verwendung von Granitplatten (als Ergebnis eines intensiven Informations-, Diskussions- und Abwägungsprozesses). Das Plattenband dient zum schaufensternahen Bummeln, markiert Aufstellflächen für Warenauslagen und Außengastronomie. Da das Plattenband immer direkt entlang der Gebäude verlegt wird, werden so auch die Plätze (z.B. Asmus-Bremer-Platz) eingebunden und hervorgehoben. Die Straßenmitte erhält breite, freie Laufwege und ein sogenanntes „Funktionsband“ insbesondere mit den Ausstattungselementen, Bäumen und der Straßenbeleuchtung. Dessen freie Flächen können je nach Bedarf für Außengastronomie, die zeitlich begrenzte Aufstellung von Verkaufsständen etc. genutzt werden. Eine Baumreihe in der unteren und mittleren Holstenstraße betont die Längsausdehnung der Holstenstraße. In der westlichen Hafenstraße sind lockere Baumstellungen vorgesehen, die die Sichtachse zur Skandinavien-Fähre rahmen. Die Ost-West-Verbindung über den Asmus-Bremer-Platz wird durch Brunnen betont.

 

Holstenstraße

Es wird ein grau-beige changierender Oberflächenbelag gewählt: Im Bereich der Neustadt besteht er aus Klinker, und in der Altstadt aus Granitpflaster in identischem Format und Verlegeart. In der oberen Holstenstraße erhält der grau-beige Belag eine Beimischung von rötlichfarbigem Granitpflastersteinen. Die touristische Route der „Blauen Linie“ wird durch in den Pflasterbelag eingelassene, blaue Klinkersteine versinnbildlicht.

 

Asmus-Bremer-Platz

Der Asmus-Bremer-Platz wird denkmalgerecht saniert. Die ehemalige Funktion des Platzes als Ort der Begegnung, des Aufenthalts und der Kommunikation soll wiederhergestellt und heutigen Nutzungsansprüchen gerecht werden. Der Platz wird planerisch von der Fassade bis zur Fassade gedacht und gestaltet, indem der Pflasterbelag über die Holstenstraße geführt und die vorhandene Eiche mit Rundbank und Bronzefigur (Asmus-Bremer) wieder als wesentlicher Teil des Platzes herausgestellt werden. Ehemals vorhandene Sitzelemente werden wieder eingebaut, die Brunnentechnik erneuert und das Wasserspiel des Neptunbrunnens für häufigeren Gebrauch dimensioniert. Künftig können alle drei ursprünglich vorhandenen Wasser-Szenerien erzeugt werden. Die Bestandsbäume bleiben erhalten (Ausnahme: ggf. Fällung eines Baumes durch Neubau eines Kanals). Das Natursteinpflaster wird besser begehbar gemacht (vollflächige Verfugung oder gesägte Oberflächen) und die Granitwellen an zwei Stellen bodenbündig zwecks besserer Querbarkeit abgesenkt.

 

Barrierefreiheit

Ein durchgehendes Blinden-Leitsystem und eine behutsame Höhenplanung stellen die barrierefreie Verbindung und Auffindbarkeit der öffentlichen Räume sicher. Mit Anschluss an die Leiteinrichtungen am Holstenfleet wird ein lückenloses Leitsystem geschaffen. Die Geschäftseingänge werden wo möglich - niveaugleich ausgebildet. Im Übergang zwischen dem Plattenband entlang der Gebäude und dem Pflasterbelag ist eine Rillierung als durchgehendes, den Tastsinn betreffendes Leitsystem integriert. Diese stellt, in Verbindung mit einer farbkontrastreichen Hinterlegung der Rillenvertiefung, die Barrierefreiheit für Menschen mit Seheinschränkungen sicher. Aufmerksamkeitsfelder zur Orientierung und an Querungen komplettieren das Leitsystem.

 

Ausstattungselemente und Beleuchtung

In regelmäßigen Abständen laden in der Holstenstraße unterschiedlich ausgestaltete Bänke, unterfahrbare Tische und auch Stehpulte zum Verweilen und Entspannen ein. Das Sitzmobiliar aus Holz-Stahlkonstruktion wird als „Bankfamilie“ in Form von Sitzbänken, Steh- und Rollstuhltischen gestaltet. Diese können für Veranstaltungen demontiert oder bei Bedarf versetzt werden. Masten mit Auslegerleuchten sorgen für eine atmosphärische Erhellung der Aufenthaltsbereiche, des Straßenraums und an Fassaden. Flächendeckendes Internet wird durch in die Masten eingebaute WLAN-Technik sichergestelltber Kiel Marketing/ADDIX), ebenso integrierte Elektroanschlüsse für z.B. die Weihnachtsbeleuchtung. Als Mülleimer wird der bewährte Typ „big belly“ beibehalten.

 

Gastronomie und Veranstaltungen

Die Umgestaltung zielt auf vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ab, bei der die Innenstadt selbstverständlich weiterhin ein wichtiger Veranstaltungsort bleibt. Zusätzlich soll die Gastronomie gestärkt werden. Das multifunktionale Band, das sich durch die gesamte Holstenstraße zieht, kann als Außengastronomiefläche bestuhlt oder temporär mit weiteren Elementen bespielt werden.

 

Verkehr

Die Zugänglichkeit aller Gebäude durch Liefer- und Rettungsverkehr ist gewährleistet. Die Anzahl der Fahrradanlehnbügel wurde gegenüber dem Status quo im 1. Bauabschnitt um 36 Fahrradanlehnbügel (72 Fahrradabstellplätze) erhöht.

 

Stadtgrün

Die Bestandsbäume auf dem Asmus-Bremer-Platz sind mit einer Ausnahme - vital und sollen erhalten bleiben. Die Bäume in der Holstenstraße und der westlichen Hafenstraße besitzen teils erhebliche Schäden, eine eingeschränkte Vitalität und können bei Leitungssanierung und -umlegungen voraussichtlich nicht erhalten werden.

 

Es sind 15 Baum-Neupflanzungen vorgesehen. Die Anzahl der Bäume erhöht sich gegenüber dem Bestand um insgesamt vier Stück. Die gewählten Baumarten sind standortgerecht, stadtklimaresistent und haben sich im Kieler Stadtraum bereits bewährt. Der lockere, leicht pyramidale Kronenwuchs eignet sich für die geringe Querschnittsbreite des Straßenraums. Neben ihrem ästhetisch ansprechenden Erscheinungsbild erfüllen die Bäume wichtige stadtklimatische Funktionen, wie die Filterung von Feinstaub, Verschattung und Sauerstoffproduktion. Die Verdunstungswirksamkeit der Baumkronen wird zusätzlich durch ein in die Baumscheiben integriertes Wasserreservoir gestärkt, das Bewässerungsgaben pflanzenverfügbar abgibt. Ergänzt werden die Baumpflanzungen durch Pflanzkübel, die entlang des Plattenbandes und in Verbindung mit Außengastronomie angedacht sind. Die Anzahl und Dimensionierung der Kübel wird in der Ausführungsplanung noch konkreter überarbeitet im Hinblick auf größere Gefäße, die eine ausreichende Wasserspeicherung leisten können, damit eine nachhaltige Pflegelösung erzielt wird. Vor Installation der Pflanzkübel ist noch ein Betreiberkonzept zu entwickeln, welches die Übernahme der Unterhaltung durch Dritte ermöglicht.

 

 

 

Aspekte des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Nachhaltigkeit

Mit dem interfraktionellen Änderungsantrag zur Drs.-Nr. 0594/2021 wurde auch u.a. beschlossen, dass bei der Auswahl der Materialien auf Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Beschaffung zu achten ist. Dies soll im Folgenden dargelegt werden.

Nachfolgend die wesentlichen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte des Entwurfs:

 

Stadtklima

-         Wasserspiele und das perspektivische Mehr an Blattmasse der Bäume: Verdunstung, Verschattung, hlfunktion, Sauerstoffproduktion, Filterung von Feinstaub.

 

Langlebigkeit, Wiederverwendung

-         Pflastersteine: europäischer Granit und Klinker, lange Haltbarkeit bzw. Nutzungsdauer.

-         Verwendung von wiederverwendbarem Material (Naturstein, Klinker, Holz).

-         Einlagerung von überschüssigem und noch nutzbarem Altpflaster auf dem Steinlagerplatz der LHK für Einbau an anderen Orten.

 

Aufwandsreduktion Unterhaltung und Pflege

-         llsammelcontainer „big belly“: Pressfunktion (Volumenreduzierung). Stromversorgung mittels Solarpanel. Elektronische Meldung, wenn Container voll, gezieltes Anfahren zur Leerung.

-         Bankfamilie aus handelsüblichem, wetterbeständigem europäischem Hartholz. Auswechslung von Latten einzeln möglich.

-         Vollautomatisierte Brunnen-Wassertechnik. Bauteilspezifische Unterhaltungskosten, z.B. für Reinigung, Pflege und Instandhaltung im üblichen Rahmen.

-         Integrierte Wasserreservoire in Baumroste: langsame Abgabe des Wassers in Wurzelballen, optimierte Wasserversorgung (voll pflanzenverfügbar), dadurch Gießaufwands-Reduktion.

 

Sparsamer Ressourcen- und Energieverbrauch, Beschaffung

-         LED-Beleuchtung, zwei Schaltmöglichkeiten (Helligkeitsgrad), Energiesparmöglichkeit.

-         Wiederverwendung Brunnenwasser: Rücklauf, Filterung, und Wiedereinspeisung des Wassers. Energieverbrauch der Filteranlage und Pumpen im üblichen Rahmen.

 

Soziale Aspekte

-         Ausrichtung des öffentlichen Raums für Alle r Begegnung und Erlebnis, für mehr Grün, für Handel und Gastronomie, Kultur, für emissionsfreie Mobilität, für Aufenthalt und Spiel.

-         Anreiz zum Aufenthalt durch neue (konsumfreie) Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten.

-         Trinkwasserbrunnen zum kostenfreien Auffüllen von Trinkflaschen.

-         Verbesserung der Teilhabemöglichkeit durch durchgängiges, optisch-taktiles Leitsystem und Herstellung weitestgehender Barrierefreiheit.

 

 

  1. Kosten

Bau- und Baunebenkosten

Die Baukosten wurden vom Planungsbüro nach DIN 276 auf Basis des Preisniveaus des Jahres 2022 berechnet. Alle Kosten werden im weiteren Planungsprozess mit Baukostenindizes fortgeschrieben bzw. aktualisiert (Kostenvoranschlag zur Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Vergabe; Kostenanschlag zur Vergabe). Gemäß der Kostenberechnung (10/2022) beträgt die Summe der Bau- und Baunebenkosten für den ersten Bauabschnitt rd. 6,7 Mio. Euro (brutto, exklusive Kosten für Kanalsanierung und ggf. Leitungsumlegungen). Dabei entfallen auf die Baukosten[1] rd. 5,4 Mio. Euro und auf die Baunebenkosten[2] rd. 1,3 Mio. Euro.

 

Darüber hinaus zu berücksichtigende Kosten:

  • Konzept Baustellenkommunikation und koordination (rd. 50.000 Euro)
  • Maßnahmen Baustellenkommunikation und koordination (u.a. Unterstützung des lokalen Handels und Gewerbes sowie die gezielte Attraktivierung während der Baustellenzeit durch ein Veranstaltungsbudget für Extraevents, Vertiefung bei vorhandenen Veranstaltungsformaten und Personalkostenanteil (insgesamt rd. 100.000 Euro/Jahr).
  • Kosten für die standardmäßige Fugenwartung der neuen Pflasterflächen in den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung (insgesamt ca. 100.000 Euro für 2 Jahre)
  • Betriebskosten für den Neptunbrunnen auf dem Asmus-Bremer-Platz (rd. 10.000 Euro/Jahr). Der Tagesbetrieb soll durch die für das Holstenfleet zuständigen Mitarbeiter*innen mit übernommen werden.

 

Hinweis: Die Kosten für die Kanalsanierung werden aus den Entwässerungsgebühren bestritten.

Im Rahmen von Baumaßnahmen werden die Versorger*innen gebeten, ihre Leitungen zu prüfen und vorzugsweise im Vorwege der tiefbautechnischen Arbeiten zu erneuern. Weiterhin sind die Leitungsträger*innen angehalten, ihre Leitungen aus den Seitenbereichen mit den Platten in Richtung Straßenmitte zu verlegen. Die Kosten hierfür können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar genannt werden, sind allerdings nicht förderfähig und ggf. vollständig durch die LHK zu tragen. Mit den Leitungsträgern wird hinsichtlich einer möglichen Kostenteilung - analog der getroffenen Vereinbarung beim Holstenfleet - das Gespräch gesucht.

 

Finden großformatige Platten (Kantenlänge größer 60 cm) Verwendung, kann das einschlägige technische Regelwerke für die Befestigung von Verkehrsflächen nicht angewendet werden. Es handelt sich dann somit um keine Regelbauweise, so dass die ausführende Baufirma die üblicherweise vierjährige Gewährleistung nicht übernehmen muss.

 

 

 

  1. Finanzierung mit Mitteln der Städtebauförderung

Die Planung und der Bau der umgestalteten Holstenstraße sollen mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Städtebauförderungsmittel werden grundsätzlich zu 2/3 von Bund und Land und zu 1/3 von der Kommune aufgebracht. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich bei 6,7 Mio. Euro förderfähiger Baukosten somit auf ca. 2,3 Mio. Euro. Wenn bei der Umsetzung einer Fördermaßnahme zusätzliche Einnahmen entstehen, beispielsweise durch Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), sind diese Einnahmen vollständig für die Finanzierung der Maßnahme einzusetzen. Nur die nach Abzug der Einnahmen verbleibenden förderfähigen Kosten können über Städtebauförderungsmittel finanziert werden.

Aufgrund der Aufhebungssatzung vom 27.04.2018 werden in Kiel keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Bislang hat das Land den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als freiwilligen Einnahmeverzicht der Kommune bewertet. In der Folgette die Stadt die entfallenen Ausbaubeiträge aus Haushaltsmitteln ausgleichen müssen. Dies hätte zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von voraussichtlich 3 Mio. Euro geführt.

 

Die Stadt hat aus diesem Grund beim zuständigen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eine Ausnahmegenehmigung zum Einnahmeverzicht beantragt. Diesen Antrag hat das Ministerium zum Anlass einer grundsätzlichen rechtlichen Prüfung genommen und ist mit Erlass vom 03.03.2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entfällt und es sich daher nicht um einen freiwilligen Einnahmeverzicht handelt. Die mit der Klarstellung verbundene Regelung gilt nunmehr landesweit und kommt somit allen Kommunen zu Gute, die ihre Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben haben.

Auf dem Sonderkonto Innenstadt stehen bereits ausreichend Mittel r die Finanzierung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zur Verfügung. r die Finanzierung der Baukosten werden - nach Zustimmung der Ratsversammlung zu diesem Antrag - entsprechend den Teilbauabschnitten über die nächsten Jahre sukzessive weitere Fördermittel beantragt.
 

 

 

  1. Baustellenkommunikation und Baustellenkoordination

Erfahrungen aus dem Bau des Holstenfleets haben gezeigt, dass bei einem Bauprojekt dieser Größenordnung viele Fragen bestehen. Die Verwaltung hat deswegen von Beginn des Wettbewerbes den engen Dialog und Kooperation mit Anlieger*innen, Gewerbetreibenden und Stakeholder*innen gesucht. Diesen Weg möchte die Verwaltung konsequent fortsetzen. Das bewährte Baustellenkommunikationskonzept zum Bau des Holstenfleet wird aktualisiert und optimiert. Vorgesehen ist darüber hinaus die Aufstockung der im Tiefbauamt bestehenden Stelle der/des schnelle*r Ansprechpartners*in für die Gewerbetreibenden vor Ort, sowie für regelmäßige Inforunden für Gewerbetreibende, Anlieger*innen und Eigentümer*innen während der Bauzeit.

 

hrend des Baus soll darüber hinaus eine offensive Begleitung der Baustelle durch Marketingaktionen, Führungen, Kunst & Kultur-Events etc. erfolgen. Ziel ist u.a. der Ausbau von Marketingaktivitäten z.B. durch spezielle Veranstaltungen von und mit Kiel-Marketing, Bauzaun als Stadtgalerie, Baustellenführungen, Kunst- & Kulturaktionen, Information und Interaktion mit Passant*innen über AR- und VR-Elemente (Augmented Reality- und Virtual Reality-Elemente) u.v.a.m.

 

 

 

  1.  chste Schritte und Projektablauf

Nach erfolgtem Baubeschluss der Ratsversammlung wird die Genehmigungsplanung erstellt und bei der Fördermittelgeberin, dem Land Schleswig-Holstein, eingereicht. Es ist mit einem Genehmigungszeitraum von mehreren Monaten zu rechnen. Liegt der Förderbescheid vor, werden die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragt und die Planung der Leistungsphasen 6-8 europaweit ausgeschrieben. Danach schließen sich die Ausschreibung und Vergabe der eigentlichen Bauleistung und schließlich der Baubeginn an. Es gilt weiter, dass ein Baubeginn nicht vor 2024 erfolgen kann.

Aus den vorgenannten Gründen ist ein genauer Zeitpunkt für den Baubeginn aktuell noch nicht seriös zu benennen.

 

Die Geschäftsleute und Anlieger*innen wurden in enger Zusammenarbeit mit der IHK zu Kiel - über die Umsetzung der Baumaßnahme von der oberen Holstenstraße bis zum Beginn des Holstenplatzes in Teilabschnitten vorinformiert. Mit der IHK und allen Beteiligten wurde für den weiteren Planungs- und Bauprozess ein kontinuierlicher, gemeinsamer Austausch vereinbart. Ziel ist, die Beeinträchtigung für Gewerbetreibende, Eigentümer*innen und Besucher*innen so gering wie möglich zu halten und die Erreichbarkeit der Geschäfte während der Bauphase sicherzustellen.

 

Deswegen erfolgt grundsätzlich immer die Fertigstellung zunächst von einem Teilabschnitt, bevor der nächste begonnen wird.

 

Der Bauablauf von der oberen Holstenstraße bis zum Beginn des Holstenplatzes gliedert sich voraussichtlich in 5-6 Teilabschnitte; pro Bauabschnitt ist mit ca. 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen. Erster Teilabschnitt wird voraussichtlich die obere Holstenstraße sein.

 

 

Jeder Teilabschnitt wird nach jetzigem Stand der Planung in drei aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt:

  • Phase 1: Verlegung der Leitungen der Versorgungsträger
  • Phase 2: Kanalarbeiten
  • Phase 3: Oberflächenarbeiten (Pflaster, Mobiliar, Beleuchtung etc.)

 

Innerhalb der einzelnen Teilabschnitte sollen die vorgenannten Phasen 2 und 3 wenn möglich und sinnvoll zeitlich miteinander verzahnt werden.

 

 

 

  1.         Beleuchtungskonzept

Das Beleuchtungskonzept zielt auf die Herstellung eines flächenübergreifenden Gesamteindrucks der abendlichen Fußngerzone und auf den Umgang mit Licht im Innenstadtzentrum. Das Konzept legt Beleuchtungsgrundsätze und technische Anforderungen an die öffentliche Beleuchtung fest und berücksichtigt ästhetische, ökologische, sicherheitsrelevante und ökonomische Faktoren. Es liefert darüber hinaus detaillierte Vorgaben für die praktische Umsetzung. Das Beleuchtungskonzept ergänzt die Freiflächenplanung zur Umgestaltung der Holstenstraße und der benachbarten Plätze.

 

 

Dem Ortsbeirat Mitte wurden die Inhalte des Antrags der Verwaltung in seiner Sitzung am 21.03.2023 vorgestellt. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

Anlagen

Anlage 1: Umgriff erster Bauabschnitt

Anlage 2: Auswertung Online-Beteiligung

Anlage 3: Kurzauswertung Vor-Ort-Dialog/Reallabor

Anlage 4: Entwurfsplanung (Auszug)

Anlage 5: Beleuchtungskonzept

 

 


[1] Zu den Baukosten zählen: Herrichten, Sicherungsmaßnahmen, Abbruchmaßnahmen, Baustelleneinrichtung, Erdbau, Tragschichten, Oberbau, Deckschichten, Technische Anlagen im Außenbereich, Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen, Vegetationsflächen

[2] Zu den Baunebenkosten zählen: Kosten des Planungswettbewerbs (anteilig), Objektplanung Freianlagen, Beleuchtungskonzept und Gestaltungshandbuch (anteilig), Fachplanungen, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Untersuchungen, Bemusterungen

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Anlagen

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