Infos zur Leistung

Hinweise für Kiel:

Sie sind bereits im Besitz eines Senior*innenpasses aus dem Vorjahr? Dann können Sie Bonusangebote bei teilnehmenden Partner*innen weiterhin unter Vorlage des Passes nutzen. Gutscheine sind jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig und können unter Vorlage des Senior*innen-Passes bei der ausgebenden Stelle (nettekieler Ehrenamtsbüro, Andreas-Gayk-Str. 31, 24103 Kiel) jährlich abgeholt werden.

Bei Neuanträgen benötigen Sie Nachweise über das gesamte Monatseinkommen und ihre regelmäßigen Belastungen.



Hinweise für Kiel:

Den Senior*innenpass für Kiel erhalten Sie  im Ehrenamtsbüro nettekieler,

Neues Rathaus
nettekieler Ehrenamtsbüro/Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Str. 31, Eingang A 24103 Kiel Telefon: 0431 901-5502
Der Zugang ist barrierefrei. Die meisten Buslinien halten vor der Tür.

Hinweise für Kiel:

Der Senior*innen-Pass ist ab Beantragung gültig und kann bei Bonuspartner*innen genutzt werden. Wertgutscheine werden jedes Jahr neu ausgestellt.

Hinweise für Kiel:

Wer nicht mobil genug ist, um eine Veranstaltung allein zu besuchen, muss mit Hilfe des Seniorenpasses nicht auf kulturelle Angebote, neue Kontakte, Anregungen und Geselligkeit verzichten.

Bei der Auswahl der Angebote zu den jeweiligen Veranstaltungen wird, soweit möglich, auf Barrierefreiheit geachtet.

Hinweise für Kiel:

Der Pass richtet sich an Kielerinnen und Kieler ab 65 Jahre und an Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahre, die über ein geringes Einkommen verfügen.

Sie erhalten den Senior*innenpass nur wenn Sie:

- über ein Einkommen verfügen, das nach Abzug von Miete (inkl. Heizung), Krankenkasse u.ä. den Betrag von 563,- Euro nicht überschreitet (für zusammenlebende Ehepaare oder Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag um 506 Euro), Stand 2025

- oder eine Leistung der Grundsicherung erhalten

- oder Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes sind und nur den bestimmungsgemäß festgesetzten Barbetrag erhalten

Worum geht es?

Hinweise für Kiel:

Mit dem Senior*innen-Pass bietet die Landeshauptstadt Kiel älteren Kieler*innen mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit, an Kultur- und Freizeitangeboten teilzunehmen.

Kieler*innen ab 65 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahren können einen Senior*innen-Pass erhalten, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, das nach Abzug der Miete (inklusive Heizung), Krankenkasse und ähnlichen Kosten ein Einkommen entsprechend dem aktuellen Regelsatz (nach SGB II, SGB XII) nicht überschreiten.

Dies gilt auch, wenn Sie eine Leistung der Grundsicherung (nach SGB XII) erhalten oder Bewohner*in einer stationären Einrichtung sind und nur den gesetzlich festgesetzten Barbetrag erhalten (nach § 35 Abs. 2 SGB XII).

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Senior*innen-Pass (Check-Karte und Gutscheine mit Wertguthaben) ausgestellt. Der Senior*innen-Pass ist ab Beantragung gültig und bedarf keiner Verlängerung. Lediglich die Wertgutscheine werden für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt.

Seit 2023 ist Senior*innen in die Clubs offiziell Teil des Senior*innen-Passes. Dafür erhalten Besitzer*innen des Senior*innen-Passes beim nettekieler Ehrenamtsbüro jährlich einen Gutschein, den sie bei einem teilnehmenden Sportverein einlösen können. Dadurch übernimmt die Stadt Kiel die komplette Mitgliedsgebühr für jeweils zwölf Monate.

Weitere Informationen zum Senior*innen-Pass erhalten Sie im unten verlinkten Flyer oder beim nettekieler Ehrenamtsbüro unter 0431-901 5502.

Flyer Seniorenpass

 

 



Bankverbindungen

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel

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