Kurabgabe
Keine
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Zuständige Stellen in Kiel
Keine
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise für Kiel:
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt weder eine Kur- noch eine Fremdenverkehrsabgabe.
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Worum geht es?
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Hinweise für Kiel:
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt weder eine Kur- noch eine Fremdenverkehrsabgabe.
Zuständige Stellen
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