Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Infos zu Häufigen Fragen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.



Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.



An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)

Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)

Worum geht es?

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Hinweise für Kiel:

Grünabfallsammlung
Regelmäßig im Frühjahr und Herbst bietet der ABK in den Kieler Stadtteilen eine Grünabfallsammlung an. Für Kieler Bürgerinnen und Bürger ist die Abgabe von Gartenabfall bis zu einer Menge von maximal 1 Kubikmeter kostenlos (ohne Baumstubben oder Dickholz). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link. 
 

Grünabfallsammlung


Zuständige Stellen

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